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ISSN 1614-2853
5. Jahrgang

"Reha vor Pflege"

NEUMARKT. Der Oberpfälzer Geriatrieverein hielt seine Jahreshauptversammlung in der Helios-Klinik in Berching ab.

Die Versammlung wählte MdL Herbert Fischer für die nächsten zwei Jahre erneut zu ihrem Vorsitzenden und Dr. Held aus Oberviechtach, Dr. Kern aus Erbendorf und Dr. Jordan aus Berching zu Stellvertretern. Bezirksrätin Steinert wurde zur Schriftführerin gewählt, Fr. Hoigt aus Berching zur Schatzmeisterin. Zu Beisitzern wählte die Versammlung Bürgermeister Eineder aus Berching, Landrat Löhner aus Neumarkt, H. Poguntke vom Landratsamt Schwandorf, die Allgemeinärzte Dr. Wobst und Dr. Lindner aus Neumarkt, Dr. Stoiber aus Regensburg, H. Schmid vom VdK Regensburg und Landtagsabgeordneten Herbert Rubenbauer aus Tirschenreuth.

Für die Mitglieder des Oberpfälzer Geriatrievereins (GeKGO) muss es Ziel sein, die gewachsenen Strukturen in der geriatrisch-stationären Reha in der Oberpfalz zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln, hieß es bei der Versammlung. Deshalb sei hierzu auch eine Fortschreibung bzw. eine Anpassung des Bayerischen Geriatrieplans von 1993 an die heutige Situation notwendig.

Die sinkenden Belegungszahlen würfen große Probleme auf. Obwohl die bayerische geriatrisch-stationäre Reha einen sehr hohen Qualitätsstandard hat, leiden die Einrichtungen unter der Zuweisungspraxis durch die Kassen. Auch das Fallpauschalensystem führe zu einem Rückgang von Belegungszahlen und -zeiten und letztendlich der Wirtschaftlichkeit bei den Einrichtungen.

Den veränderten Rahmenbedingungen müsse dringend durch verstärkte Gespräche mit Krankenkassen und dem Sozialministerium begegnet werden. Man müsse noch stärker das Bewusstsein zur geriatrischen Reha in der Öffentlichkeit mobilisieren, aber ganz bewusst auch bei den Ärzten und Krankenhäusern. Viel Lobbyarbeit müsse der Geriatrieverein auch im Jahr 2005 leisten.

Wichtig wäre es für den Oberpfälzer Geriatrieverein, dass die Entscheidungskompetenz über die Zuweisung zu einer geriatrischen Reha-Klinik das Krankenhaus bzw. der Hausarzt bekommt. Die geriatrische Reha gehöre zumindest teilweise in der Pflegeversicherung angesiedelt. Genauso müsse der Grundsatz "Reha vor Pflege" als Rechtsanspruch formuliert werden. Man wisse um die finanziellen Probleme, die darin bestünden, dass mit weniger Leistung und mit weniger Geld auszukommen sei. Dies dürfe aber nicht zu Qualitätseinbußen führen.

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