NEUMARKT. Der Vollendung der Neumarkter Stadtumgehung steht nichts mehr entgegen - jedenfalls nicht von der Regierung der Oberpfalz. Aus Regensburg wurde ausgerechnet am Unsinnigen Donnerstag für die Verlegung der B 299 bei Sengenthal "Grünes Licht" gegeben.
Die Regierung der Oberpfalz hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau des 2. Bauabschnittes der Verlegung der Bundesstraße 299 bei Sengenthal, südlich von Neumarkt,erlassen, hieß es am Donnerstag aus Regensburg. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung dieser für den Neumarkter Raum so vordringlichen Maßnahme geschaffen, zumal es sich hierbei um den letzten Bauabschnitt des Gesamtprojektes "Verlegung südlich Neumarkt" handelt und somit die volle Verkehrswirksamkeit der Ortsumgehung Neumarkt hergestellt wird.
Neben einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Straße entsprechend ihrer überregionalen Verkehrsbedeutung sowie einer Erhöhung der Verkehrssicherheit werden künftig der Neumarkter Stadtteil Hasenheide und der Ortsbereich Sengenthal vom Durchgangsverkehr und seinen negativen Begleiterscheinungen befreit. Mit der Verlegung der bisher durch das Wasserschutzgebiet "Miss" verlaufenden Bundesstraße kann außerdem das von der bestehenden Bundesstraße ausgehende erhebliche Gefährdungspotential für dieses Schutzgebiet fast völlig minimiert werden.
Die Maßnahme beginnt in Verlängerung der bestehenden Bundesstraße 299 und des städtischen Ortsumgehungsringes, quert den Ludwig-Donau-Main-Kanal vor dem höhenfreien Kreuzungspunkt mit der Kreisstraße NM 18, schwenkt südlich Sengenthal auf Höhe der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Reichertshofen auf die bestehende Trasse und kreuzt das Anschlussgleis der Firma Bögl höhengleich. Wegen der im Anhörungsverfahren vorgebrachten Einwendungen ist nunmehr – neben einer höhenfreien Querung der Gemeindeverbindungsstraße zur Ölkuchenmühle – im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße nach Reichertshofen für Fußgänger und Radfahrer eine höhenfreie Querungsmöglichkeit der Bundesstraße vorgesehen.
Der Baubeginn der bisher mit 7,1 Millionen Euro veranschlagten Maßnahme hängt vom Zeitpunkt der Rechtsbeständigkeit des Planfeststellungsbeschlusses und der Bereitstellung der Haushaltsmittel ab.