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ISSN 1614-2853
5. Jahrgang

ödp-Kreisvorstand empört

NEUMARKT. Mit Empörung hat der Neumarkter ödp-Kreisvorstand in seiner jüngsten Sitzung auf die Ablehnung des Volksbegehrens „Gerecht sparen – auch an der Spitze!“ durch das Innenministerium reagiert.

„Nicht unser Volksbegehren sondern die Privilegien der Abgeordneten sind verfassungswidrig und gefährden die Stabilität der Demokratie“, so Josef Neumeyer. Auch im Landkreis Neumarkt hätten sich mehrere hundert Bürger an der Unterschriftensammlung beteiligt. Jetzt müsse der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Ein Urteil wird für Anfang April erwartet.

Nach Ansicht der ödp-Kreisvorsitzenden ist das vom Innenministerium abgelehnte Verbot von Nebentätigkeiten und Vorstandsämtern in Verbänden längst überfällig: "Über die Doppelfunktionen vieler Abgeordneter macht sich der Lobbyismus im Parlament breit". Interessenskonflikte seien vorprogrammiert: „Wer zum Beispiel als Vorstand eines Verbandes Altenheime betreibt, wird große Schwierigkeiten haben, die nötigen Gesetze zur Heimaufsicht zu beschließen.“

Entlarvend sei die Argumentation des Innenministeriums zur Altersversorgung: „Ungeniert wird vorgerechnet, dass die staatliche Altersvorsorge für Abgeordnete monatlich 2500 Euro wert ist. Das ist das 2,5-fache des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 1004 Euro, der einem Gehalt von 5200 Euro entspricht. „Damit gibt das Ministerium zu, dass die Abgeordneten derzeit vom Steuerzahler so rentenversichert werden, als erhielten sie ein Monatsgehalt von 13 000 Euro!. Das allein sei schon ein empörender Beweis für die Verschwendung von Steuergeldern", so Josef Neumeyer.

Neumeyer weiter: "Nach zehn Jahren beträgt diese Mindestpension 33,5 Prozent der Grunddiäten von derzeit 5990 Euro, also rund 2000 Euro. Eine Mutter müsste 80 (vor 1992 geborene) bzw. 25 (nach 1992 geborene) Kinder aufziehen, um eine solche Rente aus Kindererziehungsleistung zu erwerben."

Am absurdesten sei nach Ansicht des ödp-Kreisvorstandes der Vorwurf, das Volksbegehren hätte auch formale Mängel, da es sich auf das vor dem 1. Juli 2004 geltende Abgeordnetengesetz beziehe. Neumeyer: „Zum 1. Juli trat die minimale Änderung in Kraft, dass die Pensionen nicht mehr mit 55, sondern erst ab dem 60. Lebensjahr fällig werden. Es ist eine Aushöhlung der Volksgesetzgebung, wenn der Landtag während einer laufenden Unterschriftensammlung lapidare Mini-Änderungen beschließt, um dem Volksbegehren die formale Basis zu entziehen. Außerdem sind fast alle Unterschriften nachweislich vor dem 1. Juli gesammelt worden“.

Die ödp-Kreisvorsitzende hat "gedämpfte Hoffnungen auf ein gutes Urteil" des Bayerischen Verfassungsgerichts, das jetzt über das Schicksal des Volksbegehrens entscheiden wird.
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