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ISSN 1614-2853
5. Jahrgang

"Hausapotheker" als "Schutzengel"

NEUMARKT. Seit dem 1. März können sich Mitglieder der Barmer Ersatzkasse bei ihrem Hausarzt und ihrem Hausapotheker einschreiben und damit die Vorteile des sogenannten Integrationsvertrages nutzen. Den hatten zum 1. Januar die Barmer Ersatzkasse, der Deutsche Hausärzteverband und der Deutsche Apothekerverband geschlossen. Die Teilnahme ist für alle Beteiligten, also Ärzte, Apotheker und Versicherte freiwillig.

"Der Hausapotheker übernimmt künftig die Rolle eines ‚Schutzengels' und Vertrauten in Sachen Arzneimittel," so Christian Bauer, Sprecher der Apotheker im Landkreis Neumarkt. "Er führt im Einverständnis mit den Versicherten eine Liste seiner Arzneimittel einschließlich der Selbstmedikation und prüft sie auf mögliche Wechselwirkungen." Bei Auffälligkeiten berät der Hausapotheker direkt den Patienten und nimmt Kontakt mit dessen Hausarzt auf. "Diese intensive Beratungsaufgabe des Apothekers ist deshalb so wichtig," so Bauer weiter, "weil unerkannte Arzneimittelwechselwirkungen derzeit zu rund 300.000 überflüssigen Krankenhauseinweisungen im Jahr führen, schlimmer noch: pro Jahr sterben drei bis viermal mehr Menschen (ca. 25.000) an deren Folgen als im Straßenverkehr." Die zusätzliche Entscheidung des Versicherten für einen Hausapotheker bedeutet somit für ihn eine deutliche Erhöhung der persönlichen Arzneimittelsicherheit.

Teilnehmende Versicherte zahlen nur noch beim ersten Hausarztbesuch im Jahr die Praxisgebühr. Für die übrigen Quartale sind sie davon befreit. Der Vertrag bringt deutliche finanzielle Entlastungen für die Versicherten. Mit dem Bonus auf die Praxisgebühr spart ein einzelnes Kassenmitglied bis zu 30 Euro pro Jahr, eine Familie bis zu 60 Euro. Bei einem durchschnittlichen beitragspflichtigen Einkommen der Barmer-Mitglieder in Höhe von 1.620 Euro bedeutet dies eine Beitragssatzersparnis von bis zu 0,3 Punkten.

Für eingeschriebene Versicherte ab 18 Jahre werde der Hausarzt zum Lotsen im Gesundheitssystem. Er überweise Patienten zu Fachärzten und Krankenhäusern und lege eine Dokumentation aller Befunde und Therapien an, so dass im medizinischen Ernstfall schneller und gezielter vorgegangen werden könne. Aufwendige und belastende Doppeluntersuchungen ließen sich so vermeiden. Um diese Lotsenfunktion effektiv ausfüllen zu können, verpflichte sich der Hausarzt zu einer besonderen Qualifikation, die im Vertrag bestimmend geregelt sei.

Der Vertrag bringe nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung, erklärte Bauer. Ziel sei es, durch den Einsatz preiswerter, aber hochwirksamer Generika die Verordnung teurer Scheininnovationen zu vermeiden. Die rationalere Verordnung von Arzneimitteln berge nach Berechnungen der Barmer Ersatzkasse ein Einsparpotential von rund 15 Prozent. Die Beratungsfunktion des Apothekers werde deutlich gestärkt. Hausarzt, Hausapotheker und Barmer würden mit ihrer engen Kooperation ein Therapienetz zum Vorteil des Patientenknüpfen, heißt es abschließend in der Presse-Mitteilung.
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