neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet neumarktonline - die Internet-Tages-Zeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet Neumarktonline - die Internet-Tages-Zeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
5. Jahrgang

50 000 Euro Geldbuße !

NEUMARKT. Das Neumarkter Landwirtschaftsamt warnt Landwirte dringend davor, Restbestände von Pflanzenschutzmitteln mit dem inzwischen verbotenen Wirkstoff "Dichlobenil" weiter zu verwenden ! Es drohen gewaltige Geldbußen !

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 23. August 2004 die Zulassung in Deutschland für die Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff "Dichlobenil" widerrufen, weil eine weitere Verunreinigung des Grundwassers mit diesem Wirkstoff nicht auszuschließen ist.

In zahlreichen Trinkwassergewinnungsgebieten in Bayern wurde dieser Wirkstoff bereits gefunden. Aus diesem Grund werden alle landwirtschaftlichen Betriebe, alle Gartenbaubetriebe und alle Haus- und Kleingärtner in Bayern, die eines oder mehrere Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff "Dichlobenil" zu Hause oder in ihrem Lagerbestand haben, dazu verpflichtet, diese Mittel bis spätestens 28. Januar 2005 ausschließlich an einen Handelsbetrieb zurückzugeben.

Die Rückgabeverpflichtung gilt für folgende Pflanzenschutzmittel: Die Rückgabepflicht erstreckt sich auf noch verschlossene und bereits angebrochene Packungen. Die Handelsbetriebe müssen die Mittel von allen Anwendern in Bayern zurücknehmen und für eine umfassende Rückgabe an die Hersteller sorgen.

Schauen Sie umgehend in Ihrem Pflanzenschutzmittellager nach solchen Mitteln und geben Sie diese sofort beim nächsten Handelsbetrieb ab. Zögern Sie nicht; Sie dürfen vorhandene Restmengen nicht mehr verwenden oder aufbrauchen. Mit dem Widerruf der Zulassung ist ein vollständiges Anwendungsverbot verbunden.

Ordnungswidrig nach § 40 PflSchG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Anordnung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 50000 Euro geahndet werden.

zurück

Link zu Neumarkter Lammsbräu

Genial Mehr ! OBI Bau- und Heimwerkermarkt

Kaufhaus Hackner

Link zum Landkreis Neumarkt

Stadt Neumarkt

MdEP Albert Deß

regiosell

kopp

playground4kids

Link zu Rechtsanwalts-Kanzlei Mümmler

Oberbürgermeister-Wahl 2005