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ISSN 1614-2853
5. Jahrgang

Zuschuß für Familienerholung

NEUMARKT. Dem Landkreis Neumarkt werden auch dieses Jahr wieder Mittel zur Förderung der Familienerholung auf dem Bauernhof zur Verfügung gestellt.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Erholungsaufenthalt auf einem Bauernhof in Bayern oder während der Schulferienzeiten im Bundesgebiet stattfindet. Den Zuschuss können Familien mit geringem Einkommen erhalten, er beträgt für jedes berücksichtigungsfähige Kind und für Erwachsene je Urlaubstag 9,20 Euro bzw. für behinderte Kinder 11,80 Euro.

Die maximal 14 förderfähigen Verpflegungstage pro Jahr können auch in mehrere Erholungsaufenthalte aufgeteilt werden, wobei der einzelne Aufenthalt mindestens fünf Tage dauern muss. Eine Förderung ist nicht möglich, wenn für die Erholungsmaßnahme andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden.

Die Förderanträge müssen vor Urlaubsantritt beim Landratsamt Neumarkt eingereicht werden. Nähere Auskünfte und Antragsunterlagen sind unter Telefon 09181/470-279, erhältlich.
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