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ISSN 1614-2853
5. Jahrgang

Nachrüstung für Klärgruben

NEUMARKT. Fast 99 Prozent der Haushalte in Neumarkt sind an die Kanalisation angeschlossen. Die übrigen müssen jetzt allerdings nachrüsten: Die "Dreikammer-Ausfaulgruben" reichen nicht mehr.

Der Bau-, Planungs und Umweltsenat hat in seiner Sitzung am 17.Februar das Abwasserkonzept der Stadt Neumarkt endgültig festgelegt. Danach soll der Großteil aller Haushalte an das Kanalnetz und damit an die zentrale Kläranlage angeschlossen werden. Allerdings gibt es auch 31 Gebiete mit 52 Anwesen, die nicht angeschlossen werden.

Diese müssen die Eigentümer über Kleinkläranlagen entwässern lassen. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass die bisherigen Dreikammer-Ausfaulgruben laut Verordnung des Freistaates nicht mehr ausreichend sind und mit einer biologischen Reinigung ergänzt werden müssen. Die Nachrüstung der bestehenden Anlagen kann nach den Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen gefördert werden.

Dazu war zum einen die Festlegung des Abwasserkonzeptes durch die Stadt eine erste Voraussetzung. Zum anderen hat die Stadt die vorzeitige Bauerlaubnis für alle Kleinkläranlagen beim Wasserwirtschaftsamt beantragt. Sobald diese vorliegt werden voraussichtlich Ende April 2005 alle betroffenen Grundstückseigentümer zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.

Bei den betroffenen Gebieten handelt es sich unter anderem um Haushalte beispielsweise in Beckenmühle, Ottosau, Steinberg, Bodenmühle, Friedlmühle, Ungenricht, Guglhof oder Schmermühle. Für die Baumaßnahmen können die Besitzer unter Umständen Fördermittel vom Freistaat erhalten, die zwischen 1.500 und 4.500 Euro liegen. Ausschlaggebend für die Höhe der Zuschüsse sind die Art der notwendigen Baumaßnahmen und die Anzahl der angeschlossenen Bewohner. Auskünfte zu den Kleinkläranlagen gibt Ernst Schmidt vom Tiefbauamt der Stadt, Telefon 255-179.

Hintergrund der aufwendigen Arbeit ist die Absicht der EU, dass künftig auch im ländlichen Raum die meisten Haushalte an die öffentliche Kanalisation angebunden sein sollen. Lediglich dort, wo ein Anschluss technisch nur mit übermäßig hohem finanziellen Aufwand zu bewerkstelligen wäre, können Kleinkläranlagen den Anschluss ersetzen. Dieses hochgesteckte Ziel der EU hat der Freistaat Bayern durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Eigenüberwachungsverordnung vom 19.11.2003, Vierter Teil: Kleinkläranlagen“, umgesetzt.

Bisher sind bereits 98,87 Prozent aller Haushalte in Neumarkt an die städtische Kläranlage angeschlossen. Oberbürgermeister Alois Karl: „Dies ist ein äußerst hoher Wert, für den wir viel finanziellen Aufwand betrieben haben und sogar noch betreiben werden. Unsere Leistung wiegt um so mehr, als manche europäische Großstädte wie etwa Mailand oder Brüssel eine Entsorgung besitzen, die diesen gesetzlichen Vorgaben keinesfalls entspricht. Wir dagegen liegen mit unseren hohen Anschlusswerten sogar noch weitaus besser als der ohnehin schon gute bayerischen Durchschnitt.“ Der Durchschnitt in Bayern liegt derzeit bei einem Anschlussgrad von 94 Prozent.

Nach dem Beschluss des Bausenats werden in den nächsten Jahren weitere Haushalte angeschlossen, so dass letztlich 99,65 Prozent aller Neumarkter Haushalte über die Kläranlage Schönmühle entsorgt sein werden. Alleine dafür muss die Stadt weitere rund vier Millionen Euro investieren. Die hohen Ausgaben für die Steigerung um 0,78 Prozent entsprechen sogar acht Prozent der bisherigen Gesamtausgaben für Kläranlage und Kanalisation seit 1986, wofür die Stadt 56 Millionen Euro ausgegeben hat.
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