neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet neumarktonline - die Internet-Tages-Zeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet Neumarktonline - die Internet-Tages-Zeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
5. Jahrgang

Neunmal zugeschlagen - 13 Jahre Haft


Verteidiger Georg Rudolph (rechts) mit seinem Mandanten, der
sein Gesicht hinter einem Aktenordner versteckt.
NEUMARKT. "Die Verteidigung meines Mandanten fällt mir sehr schwer, da seine Persönlichkeitsstruktur gegen Null tendiert", begann Rechtsanwalt Georg Rudolph sein Plädoyer, mit dem er eigentlich dem Staatsanwalt, der 14 Jahre Haft für den des Totschlags an seiner zweiten Ehefrau angeklagten Parsberger arbeitslosen Altenpflegers Herbert Stanislaus Cesarz (54) gefordert hatte, Paroli bieten sollte. "Was soll man dem Angeklagten glauben?", resignierte schier der Verteidiger. Und damit traf er genau ins Schwarze.

Auch das Schwurgericht unter Vorsitzendem Richter Peter Wörner durchschaute das Lügengebäude, das der Angeklagte zu seiner Entlastung aufgebaut hatte. Vor dem Ermittlungsrichter kommentierte er die Tat mit der lapidaren Feststellung: "Es hat sich so ergeben."

Später "ergab" sich nichts mehr, denn er strickte von Vernehmung zu Vernehmung und von Gutachter zu Gutachter an einer Notwehrsituation, in der er sich am 31. August 2003 wähnte. Was zu der entsetzlichen Tat letztendlich führte, blieb allerdings im Dunkeln. Dazu wollte sich der Angeklagte nicht äußern, so dass darüber nur spekuliert werden konnte. War es ein Streit, der wegen der angeblichen Faulheit seiner aus der Ukraine stammenden zwölf Jahre jüngeren zweiten Ehefrau eskalierte, war es sexuelles Unvermögen und eine daraus resultierende Hänselei?


Der Angeklagte wird von Justizbeamten in den Sitzungssaal geführt.
Als er seine als "notorische Langschläferin" apostrophierte zierliche Ehefrau nach dem Aufwachen zum Kaffeekochen schicken wollte, habe sie mit dem Bein nach ihm getreten, worauf er umfiel. Dann drohte sie mit einem zusammengeknüllten Taschentuch, warf ein Buch nach ihm und hatte plötzlich ein Messer in der Hand, mit dem sie ihn durch die Wohnung jagte. So seine letzte Version der Tat-Vorgeschichte.

"Ich hatte Angst, dass sie mich umbringt", brachte er am ersten Verhandlungstag vor. Dann sei er in die Küche geflohen, habe dort ein Fleischerbeil an sich gerissen und in Notwehr neunmal auf sie eingeschlagen.

"Das stimmt doch alles nicht", platzte Vorsitzendem Richter Wörner der Kragen, da ihm das Gericht eklatante Widersprüche zwischen den Angaben bei der Polizei, in der Erklärung des Verteidigers und der eigenen Aussage im Prozess nachweisen konnte.

Die Leiche der Frau wurde erst sechs Tage nach der Tat gefunden. Sie war in einem Karton verpackt und von der älteren Stieftochter des Angeklagten, die aus der Ukraine angereist kam und ihre Mutter besuchen wollte, gefunden worden.

Der letzte Verhandlungstag am Donnerstag hatte wenig ergiebig begonnen. Die beiden Zeugen, der Bruder und die Schwester des Angeklagten, machten von ihrem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch, und auch der Gutachter vermochte nur wenig Licht in das Lügengebilde zu bringen. Er schilderte den Angeklagten als "extrem geduldig" und "skurril in seiner Wortwahl", schätzte ihn als "langsam denkend" ein und hegte den "Verdacht auf eine Alkoholproblematik".

Der Vertreter der Anklage machte "eine Vielzahl von Widersprüchen" aus, mit denen der Täter "etwas zusammenreimte", das seiner Entlastung dienlich sein sollte. Eine Notwehrsituation habe nicht vorgelegen und ein Anlass zu einer Affekthandlung sei nicht gegeben gewesen. Da keine Schuld und Reue sichtbar seien, forderte er eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren.

Auch das Gericht verneinte eine Notwehr-Situation, da das Opfer kein Messer zur Hand gehabt habe, sonst hätte das Angeklagte bereits bei seiner ersten Vernehmung bei der Polizei ins Spiel gebracht. Bei der Tat seien keine Mord-Merkmale zu erkennen, sonst wäre die Strafe weitaus höher ausgefallen. Daß sie aber auch nur um ein Jahr unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten14 Jahren Haft blieb, hatte sich der Angeklagte selbst zuzuschreiben. Aus seiner Entschuldigung gegenüber den beiden Stieftöchtern und sein kaum hörbares "Ich übernehme die Verantwortung" sei keine Spur von Reue herauszuhören gewesen.
Erich Zwick

zurück

Link zu Neumarkter Lammsbräu