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ISSN 1614-2853
5. Jahrgang

"Gegen Diskriminierung"

NEUMARKT. Eindeutig für das Antidiskriminierungsgesetz der Bundesregierung hat sich die Vorstandschaft des Kreisverbands der Grünen ausgesprochen.

Das Gesetz sei erforderlich, um Minderheiten vernünftige Chancen zu geben. Johanna Stehrenberg erläuterte, dass nur durch das Antidiskriminierungsgesetz gewährleistet werden könne, dass Menschen aller Gesellschaftsgruppen freien Zugang zu Waren und Dienstleistungen hätten.

Besonders gravierend seien auch die bisherigen Benachteiligungen im Arbeitsleben: “Gerade ältere Menschen brauchen eine Chance, wieder in den primären Arbeitsmarkt integriert zu werden.” Wenn man betrachte, wie viele ältere Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen sind, nur weil sie alt sind, dann sei dies ein nicht-hinnehmbarer Zustand, so Stehrenberg. Die bisherigen Regelungen hätten hier nicht ausreichend für Gleichbehandlung gesorgt, sagte Sprecher Manfred Sailer in Hinblick auf die niedrige Frauenquote in Führungsbereichen.

Die Kritik, die von einigen Seiten am Gesetz geübt wird, könnten die Grünen nicht verstehen. Es werde niemand rechtlich schlechter gestellt, so Sigrid Steinbauer-Erler. Auch eine Umkehr der Beweislast sei falsch. Diese trete nur ein, wenn der Diskriminierte im Vorfeld glaubhaft machen könne, dass ihm Nachteile entstanden sind, die auf Diskriminierung zurückzuführen sind. Hätten dann tatsächlich sachliche Gründe gegen einen Arbeitsplatzbewerber gesprochen, so sei dies wohl recht einfach nachzuweisen.

“Aber es kann nicht angehen, dass ein 55-Jähriger mit guten Qualifikationen und langer Arbeitstätigkeit auf einem neuen Arbeitsplatz zurückgewiesen wird mit der Begründung ‘zu alt’”, so Steinbauer-Erler.
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