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ISSN 1614-2853
5. Jahrgang

Haarsträubende Gefahrgut-Mängel !


Ungesichert liegen die Stahlträger hinter den Gefahrgutfässern
NEUMARKT. Haarsträubende Sicherheitsmängel stellten Beamte der Gefahrgut- Überwachungsgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg bei einer Kontrolle auf der Autobahn im Bereich Parsberg fest. Die Überprüfung mehrerer Lastwagen brachte dabei teilweise gravierend Mängel und Verstöße ans Licht.

Zunächst war es ein aus Belgien kommender bulgarischer Kleintransporter mit Anhänger, den die Beamten auf einem Parkplatz einer näheren Inaugenscheinnahme unterzogen. Vorab stellte sich schon heraus, dass die Beifahrerin des 40jährigen Fahrers, eine 34jährige Bulgarin, von der Staatsanwaltschaft Kassel mit Haftbefehl gesucht war. Nachdem sie einen Strafbefehl, wegen diverser Eigentumsdelikte nicht bezahlt hatte, war die Frau zur Fahndung ausgeschrieben worden. Den fälligen Betrag von annähernd 300 Euro beglich die 34-jährige an Ort und Stelle. Damit war zwar sie "aus dem Schneider", nicht jedoch der 40jährige Fahrer.

Die versierten Beamten stellten nämlich fest, dass die zulässige Stützlast des Anhängers um 120 Prozent überschritten war. Zudem war die Ladung nicht gesichert, die Hand- und Betriebsbremse des Hängers ohne jegliche Funktion und dessen Rahmen mehrfach gebrochen. Eine Weiterfahrt in die bulgarische Heimat war damit natürlich nicht mehr möglich. So blieb das marode Gefährt auf dem Hof der Verkehrspolizei in Regensburg, wo es der 40-Jährige einige Tage später abholte. Eine Sicherheitsleistung in entsprechender Höhe, wegen der geschilderten Verstöße, behielten die Beamten natürlich ebenfalls ein.

Wenig später war es ein aus Frankreich kommender 40-Tonnen-Sattelzug, den die Beamten zur Kontrolle anhielten. Dessen Fahrziel war Koper in Slowenien. Nachdem der 55-jährige Fahrer die Planen des Aufliegers beiseite geschoben hatte, staunten die Beamten nicht schlecht. Hatte der Mann doch acht Tonnen umweltgefährdende Flüssigkeit, es handelt sich hierbei um aromatisches Petroleumdestillat, abgefüllt in Fässern, auf der Ladefläche stehen. Dahinter lagen völlig ungesichert Stahlträger. Wären diese bei einer Vollbremsung nach vorne gerutscht, so hätten sie die Fässer, mit 10.000 Liter Inhalt durchschlagen.

Auch in diesem Fall war die Weiterfahrt natürlich vorerst beendet. Das Fahrzeug begleiteten die "GGVS-ler" zu einem Spezialunternehmen, wo der Sattelauflieger vorschriftsmäßig beladen wurde. Der Fahrer selbst hatte weder entsprechendes Sicherungsmaterial noch detaillierte Kenntnisse über die Art der vorschriftsmäßigen Beförderung. Die Polizeibeamten gaben ihm nach dem zweistündigen Zwischenstopp entsprechende Unterlagen mit auf den Weg. Aber nicht nur dies, sondern auch Anzeigen nach dem Gefahrgutrecht waren dabei. So kommen auf den Fahrer 300 Euro Geldbuße, auf den Verlader ebenfalls 300 Euro und "last but not least" auf den Halter 500 Euro zu.

Einen mindestens genauso gravierenden Fall meldete die Schwerverkehrsgruppe der Verkehrspolizei aus Mittelfranken: An der Autobahn A 6 bei Aurach (Lkr. Ansbach) zog sie einen Gefahrgut-Lkw aus dem Verkehr. Bei dem 40-Tonnen-Sattelzug war ein Bremszylinder außer Betrieb gesetzt worden.

Der 40-jährige Fahrer sollte mit seinem Tankzug entzündbare und explosionsfähige Harzlösung von Frankreich nach Hof in Oberfranken liefern. Bereits in Frankreich bemerkte er, dass aus einem Bremszylinder des Sattelaufliegers Luft entwich. Da eine Reparatur vor Ort nicht möglich war, klemmte der Fahrer kurzerhand den defekten Bremszylinder ab, verstopfte den luftzuführenden Bremsschlauch mit Plastikfolie und setzte seine gefährliche Fahrt unbekümmert fort.

Der unverantwortliche Transport wurde sofort unterbunden. Der Fahrer musste eine hohe Sicherheitsleistung hinterlegen.
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