Dreieinhalb weggeworfene Zigarettenkippen kosten in Neumarkt so viel wie einmal Pinkeln auf offener Straße.
Das läßt sich aus dem Städtischen "Bußgeldkatalog" herauslesen, oder genauer: aus dem "Verwarnungsgeldkatalog Sichere und Saubere Stadt Neumarkt i.d.OPf.", der vor einiger Zeit vom Stadtrat verabschiedet wurde (wir berichteten mehrfach) und peinlich genau auflistet, welcher "Tatbestand" innerhalb der Neumarkter Stadtgrenzen mit welchem "Regelbetrag" belegt wird.
"Man hört ja so viel, was jetzt alles in Neumarkt mit Bußgeld geahndet wird", schrieb am Dienstag-Morgen ein
-Leser in einer E-Mail an die Redaktion, "ganz genau wusste es aber bisher keiner, mit dem ich gesprochen habe".
Wir fragten gleich bei Rechtsdirektor Jürgen Kohler im Neumarkter Rathaus nach und bekamen die Liste prompt postwendend zugeschickt. Befreit von den "Rechtsgrundlagen" und dem damit verbundenen Paragraphendschungel wollen wir den Katalog unseren Lesern nicht vorenthalten:
Vermeidbare Verunreinigung öffentlicher Straßen | Euro |
Wegwerfen von Abfällen unbedeutender Art, wie z.B. Zigarettenschachteln oder -kippen, Pappbecher oder -teller, Lebensmittelreste, Papiertaschentücher, Kaugummis, Blechdosen, Aschenbecherinhalte, Plastik- oder Glasflaschen u.ä. | 10,00 |
Verrichten der Notdurft auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen | 35,00 |
Ausspucken auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen | 10,00 |
Ausschütten von verunreinigenden Flüssigkeiten, wie z.B. Putzwasser oder -mittel, Farbreste u.ä. | 20,00 |
Reinigen von Fahrzeugen, Geräten und Maschinen | 30,00 |
Füttern von Tieren,insbesondere von Tauben und wildlebenden Katzen | 25,00 |
Verunreinigen von Gehwegen durchTiere,insbesondere Liegenlassen von Hundekot | 35,00 |
Abladen oder Lagern von Schutt, Verpackungen, Schrott, Gerümpel o. dgl. | 35,00 |
Bereitstellung von Abfallsäcken oder Sperrgut auf öffentlichen Verkehrsflächen früher als am Abend vor dem Abfuhrtermin | 20,00 |
Stehenlassen von Sperr- oder Sammlungsgut, wenn die Abfuhr unterblieben ist | 25,00 |
Abstellen von Glas, Dosen, Papier, Pappe oder Sperrmüll neben dafür vorgesehene Wertstoff- oder Abfallsammelbehälter, wenn sich diese auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden | 20,00 |
Einleiten von Eis, Schnee, Schlamm, Schutt u. dgl. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte oder offene Abzugsgräben | 25,00 |
Allgemeine Reinigungspflicht | |
Nichterfüllen der allgemeinen Reinigungspflicht | 15,00 |
Sicherung der Gehbahnen im Winter | |
Nichterfüllen der Räum- und Streupflicht | 15,00 - 30,00 |
Unzulässiges Verwenden auftauender oder ätzender Mittel | 20,00 |
Verordnung über öffentliche Anschläge | |
Anbringen von Plakaten und Zetteln außerhalb der zugelassenen Plakatsäulen oder Plakattafelnz.B. durch Bekleben von Hauswänden, Zäunen, Masten, Verteilerschränken u.ä. | 30,00 |
Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsraum | |
Aufstellen von Plakatständern oder -tafeln sowie Anbringen von Flyern an parkenden Fahrzeugen ohne Sondernutzungserlaubnis | 30,00 |
Lagern oder Nächtigen auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen | 20,00 |
Betteln in jeglicher Form | 20,00 |
Niederlassen zum Alkoholgenuss außerhalb erlaubter Freisitze | 20,00 |
Unbefugter Aufenthalt in städtischen Parkhäusern und den damit verbundenen öffentlichen Anlagen | 15,00 |
Nicht ordnungsgemäßes Freihalten des Zugangs zum öffentlichen Straßenverkehr und der Versorgung der Bevölkerung dienender Einrichtungen sowie der Straßenabläufe und Kanalschächte | 15,00 |
Hundeanleinverordnung | |
Nichtanleinen eines Kampfhundes oder eines großen Hundes | 35,00 |
Verwenden einer nicht reißfesten oder einer überlangen Leine | 15,00 |
Festverordnung | |
Nichteinhalten festgesetzter Betriebs- und Sperrzeiten | 35,00 |
Unberechtigtes Aufenthalten auf dem Festplatz außerhalb der Betriebszeit oder entgegen einer Hausverbots-Anordnung | 15,00 - 35,00 |
Unberechtigtes Aufenthalten auf dem Festplatz mit einem Fahrzeug | 25,00 |
Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit | 30,00 |
Gefährden oder Schädigen anderer Besucher | 35,00 |
Mitführen von Gassprühdosen oder Gegenständen, die als Waffen verwendet werden können | 35,00 |
Beschriften, Bemalen oder Bekleben baulicher Anlagen, Einrichtungen oder Wege | 30,00 |
Mitführen von Kampfhunden oder nicht angeleinter Hunde auf dem Festgelände | 35,00 |
Verrichten der Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen | 35,00 |
Mitführen von Bierkrügen, Gläsern oder sonstigen Schankgefäßen außerhalb des ausgewiesenen Bewirtungsbereichs | 25,00 |
Mitbringen von alkoholischen Getränken in den Festplatzbereich | 25,00 |
Unberechtigtes Aufenthalten hinter den Festplatzbetrieben oder im Bereich der Wohnwagen | 10,00 |
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen | |
Gefährden, Schädigen, Behindern oder Belästigen anderer Benutzer | 10,00 - 35,00 |
Beschädigen, Verunreinigen oder Verändern der Anlagen | 10,00 - 35,00 |
Zuwiderhandeln gegen Verbote | |
Fahren, Parken, Radfahren oder Reiten außerhalb zugelassener Flächen | 25,00 |
Abstellen und Waschen von Fahrzeugen | 25,00 - 35,00 |
Betreten oder Befahren von Anpflanzungen | 25,00 |
Wegwerfen von Papier und anderen Abfällen | 25,00 - 35,00 |
Unzulässiges Herumlaufenlassen von Tieren | 25,00 |
Mitbringen von Tieren auf Kinderspielplätzen | 35,00 |
Mitbringen von Tieren in den West- oder Zentralbereich des ehemaligenLandesgartenschaugeländes | 30,00 |
Pflücken von Blumen oder Beschädigen von Pflanzen, Sträuchern oder Bäume | 25,00 |
Aufstellen von Zelten und Wohnwagen | 35,00 |
Nächtigen in der Anlage | 25,00 |
Entfernen, Beschädigen, Beschmutzen oder zweckwidriges Verwenden von Einrichtungen der Anlage | 25,00 - 35,00 |
Stören der Ruhe in der Anlage,insbesondere durch Verwendung von Tonübertragungs- oder -wiedergabegeräten | 25,00 |
Aufhalten in der Anlage in einem Rausch oder ähnlichen Zustand | 20,00 |
Hineinbringen alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in die Anlage | 25,00 |
Benutzen einer Kinderspielanlage außerhalb der zugelassenen Öffnungszeiten | 20,00 -30,00
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