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ISSN 1614-2853
5. Jahrgang

Peinlich: Betrogene beim Namen genannt


Ihm gingen angesehene Neumarkter Bürger zuhauf
auf den Leim: Oswald G. mit seinem Pflichtverteidi-
ger Detlef Stadler.
Foto: Erich Zwick
NEUMARKT. Das wollten sich honorige Neumarkter doch nicht antun, ihre Namen aus dem Munde der Staatsanwältin Marion Döppling vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verlesen zu bekommen.

Nicht als Täter, sondern als Geschädigte hatten sie Eingang in die Anklageschrift gefunden.

So verloren sich vier Zuhörer im Zuschauerraum des Saales 144, weil sich keiner der 187 Geprellten die Blöße geben wollte, von dem 53 Jahre alten Neumarkter Oswald G. um drei Millionen Deutsche Mark und 460.000 Euro „erleichtert“ worden zu sein. Allerdings könnte es mit der vornehmen Zurückhaltung bald vorbei sein, wenn sich die Steuerfahndung die „Opfer“ vorknöpft.

So scheint die Verurteilung des Angeklagten, der mit dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe mehr als glimpflich davon kam, kein Schlußpunkt, sondern nur die Spitze eines Eisberges gewesen zu sein. Manche „Opfer“ verloren Hunderttausende, und strengten offenbar aus Angst vor einem Zivilprozeß kein Verfahren an, weil dann nachgefragt werden könnte, woher denn das viele Geld gekommen sei. Besonders auffällig: die Namen mindestens dreier angesehener Neumarkter Familien – vom Großvater über den Vater bis zum Enkel – vertrauten leichtgläubig-fahrlässig dem „Mehrfach-Agenten“ wie sich der gelernte Bankkaufmann und späterere Versicherungs-Außendienstler vor Gericht bezeichnete, ihre überflüssige Barschaft an.

Andere Geschädigte übergaben dem als Biedermann auftretenden Betrüger ihre gesamten Ersparnisse als „sichere Altervorsorge“ und getrauen sich jetzt aus Scham nicht zu klagen.

Vor einer härteren Strafe bewahrte den 53-jährigen, dass er sich bei der Kantonspolizei in Basel (!) selbst angezeigt hatte (vielleicht wollte er der Neumarkter Inspektion Arbeit ersparen?), weil er Reue zeigte und eine minimale „Wiedergutmachung“ betrieb, bei der er sein Haus an der Moorstraße veräußerte. So verständigten sich die Staatsanwältin und der Pflichtverteidiger des Angeklagten, Detlef Stadler, auf nicht mehr als dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe zu plädieren. Diesem „Vorschlag“ folgte das Gericht vollinhaltlich.

Die eigentlichen Drahtzieher der Betrügereien – der Neumarkter Verurteilte Oswald G. war vergleichsweise mit seinen zusammengerechneten zwei Millionen Euro ein „kleiner Fisch“ – erlitten unterschiedliche Schicksale. Der eine schied durch Erhängen freiwillig aus dem Leben; ein zweiter war juristisch nicht zu fassen und lebt jetzt von Sozialhilfe und der Dritte hat sich ins Ausland, vermutlich nach Ungarn, abgesetzt. Das Trio veruntreute schätzungsweise 100 Millionen Euro.

Die vermeintlich sichere und gewinnbringende Geldanlage, bei der Oswald G. immerhin 130.000 Euro an Provision einsteckte, erwies sich als Bauernfängerei. Eine gewisse Mitschuld mochte der Vorsitzende Richter am Landgericht, Dr. Caspar, auch den Opfern nicht abzusprechen. Bei einem Zinsversprechen von zehn Prozent hätten sie hellhörig werden und alle Alarmglocken schrillen müssen. Ihr Geld blieb nicht einmal in der „sicheren Schweiz“ hängen, sondern versickerte bei Briefkastenfirmen mit dem klingenden Namen „Sunbird“ und „Fis-Treuhand“ in Costa Rica und Panama.
Erich Zwick