Erneuter Rüffel für die Stadt
NEUMARKT. Nach einer erneuten Beschwerde von Flitz und Grünen hat das Landratsamt die Stadt "nachdrücklich darauf hingewiesen, bei der Erstellung der Tagesordnung für den Werksenat die Vorschriften der Gemeindeordnung und Geschäftsordnung (insbesondere §23 Abs.2) künftig genauer zu beachten".
Im Klartext geht es darum, dass die Bezeichnung der Tagesordnungspunkte für eine Sitzung eine angemessene Vorbereitung für die Sitzung ermöglichen soll, heißt es in einer Presse-Mitteilung von Flitz und Grünen. Dies war zumindest für die Sitzung am 18. April nicht der Fall, erklärt Senatmitglied Hans-Jürgen Madeisky, der in diesem Zusammenhang versicherte, "solange zu kämpfen, bis auch von der Neumarkter Führungsspitze Recht und Gesetz in allen Bereichen beachtet werden".
Nach Meinung von Madeisky dürfen zum weiteren ordnungsgemäß gestellte Anträge nicht willkürlich in Anfragen umgewandelt werden, sondern die Räte müssten eben vorab wissen, dass sie zum Beispiel darüber abstimmen müssen, "ob für Minderbemittelte in Neumarkt Sondertarife eingeführt werden sollen oder nicht".
„Uns geht es nicht um Rechthaberei“, betont der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hans-Jürgen Madeisky. Man fordere lediglich Verfahrensweisen, wie sie in anderen Gemeinden selbstverständlich seien. Nur dann sei auch für die Räte in Neumarkt die Möglichkeit gegeben, "dass wir unsere Aufgaben gewissenhaft erfüllen können, wozu wir schließlich per Eid verpflichtet sind."
Für den Fall, dass die Mahnung durch das Landratsamt "wieder nicht wirken" sollte, wird vom Landratsamt gefordert, eine härtere Gangart gegenüber dem OB einzuschlagen. So könne das Landratsamt durchaus die Tagesordnungen vorab überprüfen oder einen Beobachter in die Sitzungen entsenden, "um auf diesem Wege Rechtmäßigkeit zu gewährleisten".