„Nur“ Körperverletzung

NEUMARKT. Der wegen versuchten Mordes angeklagte Neumarkter wurde am Donnerstag nur wegen Körperverletzung und Bedrohung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den 50jährigen Mann fünf Jahre und vier Monate Haft wegen versuchten Mordes gefordert.

Dem Mann wurde vorgeworfen, aus Eifersucht seine Frau gewürgt zu haben, als sie nach einer mehrwöchigen Kur in die gemeinsame Wohnung zurückgekehrt war. Die 40jährige Frau trug sich damals mit Scheidungsgedanken, als ihr Mann sie plötzlich angriff und erheblich würgte. Sie konnte ihn nach einiger Zeit zurückstoßen und nach dem gemeinsamen 19jährigen Sohn rufen, der schließlich die Rettungskräfte alarmierte.

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Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth entschied am Donnerstag, daß sich die Vorwurf der Tötungsabsicht nicht aufrecht erhalten lasse. Es verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und neun Monaten wegen zwei Fällen von Körperverletzung und der Bedrohung und Beleidigung seiner Frau und des Sohnes.

Das Urteil wurde von zahlreichen Pressevertretern begleitet - vor allem deswegen, weil es sich um den letzten Schuldspruch im legendären Sitzungssaal 600 handelt, in dem schon die "Nürnberger Prozesse" stattfanden. Die Räume werden in ein Museum umgewandelt.
20.02.20
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Telefon Redaktion


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