Biergärten öffnen
NEUMARKT. Seit Freitag ist die Außengastronomie im Landkreis Neumarkt unter Auflagen möglich. Dazu kommen etliche weitere Lockerungen.
Was
neumarktonline bereits am
Mittwoch-Morgen meldete wurde jetzt auch offiziell in einer „Amtlichen Bekanntmachung“ des Landratsamtes bestätigt: ab Freitag fällt im Landkreis die nächtliche Ausgangssperre weg,
Kinos dürfen öffnen und zum Beispiel der kontaktfreie Sport im Innenbereich und Kontaktsport unter freiem Himmel sind wieder möglich.
Bei der Außengastronomie gibt es einige Einschränkungen wie vorherige Terminbuchung mit Dokumentation für die
Kontaktverfolgung; außerdem sind negative Tests notwendig, falls Personen mehrerer Hausstände an einem Tisch sitzen.
Es sei von
einer „stabilen Inzidenzlage“ auszugehen, heißt es in der Bekanntmachung des Landratsamtes, die
neumarktonline-Leser hier herunterladen können. Für die Biergarten-Öffnung war neben einer Inzidenz unter 100 an fünf Tagen in Folge auch eine Genehmigung des Gesundheitsmainsiteriums notwendig, die prompt am Donnerstag eingetroffen ist.
„Im Zuge der Abwägung der beiderseitigen Interessen sind die Öffnungsmaßnahmen
geeignet und erforderlich, um die schrittweisen Öffnungen der wirtschaftlichen Betriebe zu
ermöglichen und gleichzeitig den Schutz der Bevölkerung vor einer erneuten Ausbreitung des
Infektionsgeschehens zu bewahren“, hieß es weiter.
21.05.21
Neumarkt: Biergärten öffnen