Kontrollen sollen verstärkt werden


Bei vielen Veranstaltungen, in Diskos oder für Krankenhaus-Besucher ist ein Impf-Nachweis erforderlich - doch wird überall auch ernsthaft kontrolliert ?

NEUMARKT. Für Ungeimpfte gibt es seit Montag im Landkreis mehr Einschränkungen: jetzt dürfen sie auch nicht mehr Angehörige im Klinikum besuchen.

Auch in Diskotheken und Clubs sowie bei vielen Veranstaltungen gilt inzwischen die „2G-Regel“ - ungeimpfte Personen müssen also trotz Testnachweis draußen bleiben. In Neumarkt fanden bereits Schwerpunktkontrollen statt.

Die Sieben-Tage-Inzidenz geht im Landkreis Neumarkt weiter durch die Decke: seit Montag ist man offiziell „Hotspot“-Gebiet und am Dienstag veröffentlichte das Robert Koch-Institut eine Steigerung von 402,3 auf den absoluten Rekordwert 487,3. In den letzten gut zwei Wochen mußten nicht weniger als 15 Corona-Todesfälle gemeldet werden.

Glücklicherweise gab es keine weiteren Verschlechterungen bei der Hospitalisierung im Landkreis: hier ging am Dienstag laut „DIVI-Intensivregister“ die Zahl der Corona-Patienten auf der Intensiv-Station von neun auf fünf zurück - drei von ihnen müssen invasiv beatmet werden.

Die seit Montag in Neumarkt und seit Dienstag bayernweit gültige „Rote Ampel“ hat vor allem Auswirkungen auf Ungeimpfte. Es dürfen dann nur noch Genesene und vollständig Geimpfte zum Beispiel zu Kultur- und Sportveranstaltungen, aber auch in Diskotheken und Clubs. Bei der Gastronomie, bei Beherbergungs-Unternehmen und körpernahen Dienstleistungen gilt nun „3Gplus“ - dort ist also der Zutritt auch mit einem PCR-Test möglich, nicht aber mit einem Schnelltest.


Bußgelder drohen

NEUMARKT. Disko-Betreiber oder andere Veranstalter, die trotz 2G-Regel Ungeimpfte einlassen, müssen mit einem Regelsatz von jeweils 5000 Euro Bußgeld rechnen.

Auf die Gäste, die bei einer Kontrolle dort angetroffen werden, kommen 250 Euro Bußgeld pro Nase zu.
Doch was nützen schützende Vorschriften, wenn sie nicht kontrolliert werden? In Neumarkt wurden schon entsprechende Vorwürfe laut (wir berichteten). Für die Kontrollen der Kontrollen sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig und das Landratsamt hat bereits Schwerpunktkontrollen durchgeführt - auch zusammen mit der Neumarkter Polizei und der Regensburger Bereitschaftspolizei. So fand zum Beispiel eine Schwerpunktaktion nachts bei laufendem Betrieb in einer Diskothek statt oder eine weitere an Halloween in einem Gastronomiebetrieb, teilte das Landratsamt auf Anfrage von neumarktonline mit.

Überwiegend werden „Stich- und Anlass-Kontrollen“ durchgeführt, hieß es. Ein Beamter von der Lebensmittelüberwachung kontrolliere durchschnittlich etwa zehn Betriebe pro Woche. Weitere Schwerpunktaktionen seien in Planung. Weil auch beim Landratsamt bereits gehäuft Beschwerden aus der Bevölkerung eingegangen seien, wolle man die Anlasskontrollen intensivieren.

Natürlich wurden bei den Kontrollen bereits Verstöße gegen die „Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ entdeckt. Entsprechende Ordnungswidrigkeits-Verfahren seien eingeleitet, Bußgelder wurden aber noch nicht festgesetzt.

Die 2G-Regel trifft nicht nur Besucher von Veranstaltungen und Disko-Gänger. „Ab sofort“ wird auch die Besuchsregelung am Neumarkter Klinikum erneut verschärft, zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage (wir berichteten). Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind, werden nun nicht mehr eingelassen. Die Vorlage eines negativen PCR-Test oder eines Antigen-Schnelltest reicht nicht mehr aus. Ausnahmefälle existieren für die Begleitung Sterbender.

Außerdem muß beim Besuch von Angehörigen zwingend eine FFP-2-Maske benutzt werden. Im Klinikum beruft man sich dabei auf das Umschalten der bayerischen Krankenhaus-Ampel auf „rot“. Die übrigen Besucherregelungen gelten weiterhin.
09.11.21
Neumarkt: Kontrollen sollen verstärkt werden
Telefon Redaktion


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