Höchstens zehn Leute


Auch bei diesem Jahreswechsel soll es in der Neumarkter Innenstadt eher ruhig zugehen
Foto: Stephan Dierlamm
NEUMARKT. Auch in Neumarkt sind in der Nacht zum Jahreswechsel größere "Ansammlungen" von Menschen an bestimmten Plätzen verboten.

neumarktonline berichtete bereits über die Allgemeinverfügung des Neumarkter Landratsamtes, von der neben der Stadt Neumarkt auch Parsberg und Velburg betroffen sind.

Laut Verordnung sind „Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld“ verboten. Das Verbot gilt dabei für den Zeitraum vom 31.Dezember um 15 Uhr bis 1.Januar um 9 Uhr.


Das Neumarkter Landratsamt hat die Plätze definiert, an denen das Verbot gilt. In der Neumarkter Innenstadt gilt es für die Marktstraße, den Münsterplatz und den Rathausplatz, die Hallertorstraße, die Grünbaumwirtsgasse, die Bahnhofstraße, die Klostergasse, den Residenzplatz, den Hofplan und den Theo-Betz-Platz.

Im weiteren Stadtgebiet sind Ansammlungen im Bereich der Burgruine Wolfstein und im Umfeld beim „Krähentisch“ verboten. Außerdem sind sie untersagt im Areal an der Schafhofstraße und der Kantstraße, am Mariahilfberg und in Höhenberg sowie auf den Flächen nördlich des Beckenhofer Weges.

Den Wortlaut der Allgemeinverfügung mit Lägeplänen konnen sich neumarktonline-Leser hier herunterladen.
30.12.21
Neumarkt: Höchstens zehn Leute
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