Bürgerbegehren abgelehnt

NEUMARKT. Der Stadtrat lehnte am Donnerstagabend die Zulassung eines Bürgerbegehrens zum Stadtpark ab - mit einer bemerkenswerten Begründung.

Darauf kann wohl nur ein Jurist kommen: Das erklärte Ziel des Freundeskreises, bei seinen Planungen „alle Bäume“ zu erhalten, sei schlicht unmöglich, weil ja die Stadt selbst schon drei Bäume abgesägt hat, heißt es in dem Rechtsgutachten aus dem Rechtsamt der Stadt. Und da Unmögliches nicht verlangt werden kann, ist in diesem Fall das Bürgerbegehren als unzulässig zurückzuweisen, heißt es allen Ernstes.

Stadträtin Ursula Plankermann (SPD) nannte dies „dreist“ und „infam“.

Plankermann stellte auch zu Beginn der Sondersitzung den Antrag, eine Vertreterin des „Freundeskreises Stadtpark“ im Stadtrat sprechen zu lassen und scheiterte damit mit 13 zu 20 Stimmen vor allem an Freien Wählern und CSU.


Dabei ging es im Stadtrat um eine sogenannte „gebundene Rechtsfrage“, das heißt, dem Stadtrat steht bei seiner Entscheidung überhaupt kein Ermessensspielraum zu.

Oberrechtsrat Andreas Werner legte ein 18 Seiten starkes Rechtsgutachten vor, das zu dem Ergebnis kam, daß der Stadtrat die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen solle - weil zum Beispiel ein veröffentlichter Internet-Link des Freundeskreises nicht direkt zu deren Plänen führte, sondern noch ein weiterer Klick notwendig gewesen sei.

Die übergroße Mehrheit des Stadtrats schloß sich schließlich quer durch alle Fraktionen dem Schriftstück aus dem Rechtsamt an und stellte mit 31:4 Stimmen die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens fest, für das immerhin 2400 Neumarkter mit ihrer Unterschrift plädiert hatten. Der Freundeskreis hatte bereits in einer Stellungnahme am Mittwoch (wir berichteten) angedeutet, daß man gegen so einen Beschluß klagen könne.
07.04.22
Neumarkt: Bürgerbegehren abgelehnt
Telefon Redaktion


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