Masken-Geschäfte vor Gericht


Zwei Männer aus dem Landkreis Neumarkt stehen ab Donnerstag vor Gericht
Foto: Pixabay (Symbolbild)
NEUMARKT. Ab Donnerstag stehen zwei Geschäftsleute aus dem Landkreis Neumarkt wegen Betrugs in Zusammenhang mit Corona-Masken vor Gericht.

Das pikante dabei: einer der beiden Angeklagten ist ein 33jähriger Lokalpolitiker und dritter Bürgermeister. Die beiden Männer saßen lange Zeit in Untersuchungshaft.

Damit hatte auch der Landkreis Neumarkt seine „Maskenaffäre“ (wir berichteten vielfach). Beim bundesweiten Gegenstück hatten sich Politiker der CSU und CSU teilweise mit Millionenbeträgen an der damals vorherrschenden Masken-Not bereichert. Sie wurden übrigens von den Gerichten weitgehend freigesprochen. Lediglich die Tochter eines ehemaligen CSU-Generalsekretärs wurde verurteilt, allerdings nicht wegen Bestechlichkeit, sondern wegen Steuerhinterziehung.

Im Neumarkter Fall ist ein Politiker der Freien Wähler betroffen. Und auch Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Hubert Aiwanger war dadurch in die Schlagzeilen geraten, weil sich der Neumarkter Parteifreund an ihn gewandt und er die Anfrage an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) - dem potentiellen Käufer der Masken - weitergeleitet hatte (wir berichteten).


Beinahe wäre aus dem Prozeß gegen die zwei Geschäftsleute aus dem Landkreis Neumarkt nichts geworden: nachdem die Staatsanwaltschaft im Frühjahr 2022 Anklage wegen des Verdachts des Betruges und Urkundenfälschung erhoben hatte lehnte die 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth die Eröffnung des Hauptverfahrens weitgehend ab, weil kein hinreichender Tatverdacht gegeben sei.

Die Staatsanwaltschaft legte dagegen aber sofort Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Nürnberg als Beschwerdegericht eröffnete daraufhin prompt das Hauptverfahren und ließ die Anklage zur Hauptverhandlung vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth weitgehend zu.

Der Prozeß beginnt nun am Donnerstag wegen des „Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges und versuchten Betruges im Zusammenhang mit der Beschaffung von medizinischen Mund-Nasen-Schutzmasken während der Corona-Pandemie“.

Die Angeklagten sollen als Mitgeschäftsführer eines Handelsunternehmens während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, an Apotheken und andere Firmen rund 2,5 Millionen Mund-Nasen-Schutzmasken zum medizinischen Gebrauch verkauft und dabei zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass ein Teil der aus China bezogenen Schutzmasken nicht der vereinbarten Qualität entsprach.
11.09.24
Neumarkt: Masken-Geschäfte vor Gericht
Telefon Redaktion


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