neumarktonline Dokumentation
Haushalt 2018 der Stadt Neumarkt
Von Leitendem Verwaltungsdirektor Josef Graf
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
wenn ich lhnen heute die Strukturdaten unseres Haushalts
aufzeige, ohne nochmals näher auf die einzelnen Projekte
einzugehen, kann ich mit einer wichtigen Kennzahl und damit mit
einer guten Nachricht für Sie beginnen: Wir haben die im
Haushaltsplan 2017 vorgesehenen Kreditaufnahmen und
Rücklagenentnahmen, immerhin in Höhe von 24 Mio. Euro nicht
benötigt, sondern können im Gegenteil gut 1,2 Mio. Euro der
Rücklage zuführen. Ein äußerst erfreuliches Ergebnis, weil damit
unser Rücklagenstand haushaltswirtschaftlich gesehen einen
Betrag von ca. 84 Mio. Euro erreicht. Andererseits liegt die derzeit
verfügbare Liquidität bei 68,5 Mio. Euro, nachdem die
haushaltswirtschaftliche Rücklage nicht zwangsläufig mit den
verfügbaren Ist-Mitteln übereinstimmt. Nicht zuletzt hängt die
Liquidität auch damit zusammen, dass wir doch einen Betrag von
knapp 12 Mio. Euro für die Zukunft geparkt haben, als wir an
diese langfristig angelegten Gelder erst in den Jahren 2027 bzw.
2028 herankommen. Unter Berücksichtigung dieser Aussage und
des Umstands, dass etwa Forderungen nicht beitreibbar, sondern
gestundet sind - erst vor kurzem mussten wir im Zusammenhang
mit Gewerbesteuern einen Betrag von 2,7 Mio. Euro
zurückzahlen - könnte "quasi morgen" ein Betrag von 56,5 Mio.
Euro abgerufen werden.
Natürlich ist auch das Theorie, als auch kurzfristig angelegte
Geldmittel erst nach Beendigung der Anlagezeit abgerufen
werden können.
Der wesentliche Grund für die Zuführung der 1,2 Mio. Euro zur
Rücklage liegt darin, dass wir ca. 17 Mio. Euro von den
vorgesehenen Ausgaben des Vermögenshaushalts in Höhe von
Euro nicht benötigt haben. So sind teilweise
vorgesehene Millionenbeträge etwa im Zusammenhang mit dem
Ganzjahresbad, dem Turnerheim oder im Bereich der
Kanalnetzsanierung nicht abgerufen worden, gefolgt von
Minderausgaben von jeweils mehreren hunderttausend Euro-
Beträgen zum Beispiel bei den Verkehrsverbesserungsmaßnahmen, dem Straßenbau, bei der Altstadtsanierung, bei der
Kläranlage und vielen anderen Dingen mehr. Natürlich ist eine
exakte Prognose der Ausgaben nicht immer möglich und von
vielen Begleitumständen abhängig, insbesondere dann, wenn
Maßnahmen gar nicht zum Tragen kommen, wie das zum
Beispiel bezüglich der Ansätze für die ASV-Turnhalle oder das
Bürgerhaus in Pölling im abgelaufenen Haushaltsjahr der Fall war.
Andererseits sind die nicht verwirklichten Ausgaben im
Zusammenhang nicht umgesetzter Projekte natürlich nur
aufgeschoben, weil sie nun den Haushalt 2018 und die
Folgejahre belasten.
So beläuft sich das Gesamthaushaltsvolumen für das
Haushaltsjahr 2018 auf 139,8 Mio. Euro. Dies bedeutet eine
Steigerung gegenüber dem Jahr 2017 um 8,2 Mio. Euro oder um
6,23 %.
Die Ansätze im Verwaltungshaushalt werden 94,4 Mio. Euro
betragen und damit gegenüber dem Vorjahr um 7 Mio. Euro
ansteigen. Die Ansätze im Vermögenshaushalt bleiben
gegenüber dem Vorjahr in etwa konstant, wenn ich lhnen den
neuen Betrag von 45,4 Mio. Euro benenne und ihn mit
den Ansätzen aus dem Jahr 2017 mit 44,2 Mio. Euro vergleiche.
ln diesem Zusammenhang ist dann erneut die Kenngröße der
Rücklagenentnahme entscheidend, die erforderlich ist um das
anstehende Finanzierungsgerüst auszugleichen. Bei einer
ansatzmäßigen Umsetzung aller vorgesehenen Ausgaben
würden wir eine Rücklagenentnahme von 19,588 Mio. Euro und
eine Kreditaufnahme von 3,6 Mio. Euro benötigen. Ich bin
gespannt, ob diese nach wie vor sehr hohen Zahlen zutreffen
werden oder ob von den Fachabteilungen gemeldete
Notwendigkeiten nicht doch wieder bezogen auf die eine oder
andere Maßnahme auch im Jahr 2018 zurückbleiben werden.
Wenn dem so ist, dann könnte ich auch mit den dann "falschen"
Prognosen leben, als die der Rücklage nicht entnommenen
Gelder dann dem nächsten Haushaltsjahr wieder zur Verfügung
stehen.
Aus den vorerwähnten Gründen ist unsere finanzielle Situation
also nach wie vor als "sehr geordnet" zu beschreiben, sodass
wir Ihnen auch im Jahr 2018 - mit Ausnahme der Friedhofsgebühren - keine Erhöhung von Gebühren, Beiträgen oder
Steuerhebesätzen vorschlagen müssen. Dies hängt unter
anderem auch damit zusammen, dass hierfür maßgebliche
Kalkulationszeiträume noch nicht abgelaufen sind.
Die Gründe für die Erhöhung der Bestattungs- und Friedhofsgebühren wurden ihnen in der Vervvaltungssenatssitzung Ende
Januar durch einen Vertreter des Kommunalen Prüfungs-
Verbandes vorgestellt. Wohl in der nächsten Stadtratssitzung
müssen Sie sich für eine konkrete Anpassung entscheiden,
nachdem der Verwaltungs- und Kultursenat es unterlassen hat
einen exakten Erhöhungssatz vorzuschlagen.
Veränderungen sollte es aus Sicht der Verwaltung auch im
Bereich der Mieten geben.
Sie wissen zum einen, dass wir aufgrund einer Empfehlung des
Wohnungsausschusses ab dem Jahr 2014 die Mieten generell
um 10 % erhöht haben, die Umsetzung etwa zu 90 %
abgeschlossen ist und zum anderen, dass es aufgrund einer
Prüfungsfeststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes geboten ist weitere Erhöhungen vorzunehmen.
Gemäß Art. 75 GO dürfen Vermögensgegenstände in der Regel
nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden, was entsprechend für
die Überlassung der Nutzung eines Vermögensgegenstandes gilt.
Als voller Wert sind hierbei die als ortsüblich angemessenen
Mieten zu Grunde zu legen, letztendlich also das, was der
vorliegende Mietspiegel einfordert.
Allerdings sind die Kommunen nicht gehindert, Wohnungen
aufgrund sozialer Kriterien unter ihrem Wert zu überlassen. Vor
dem Hintergrund dieser Ausführungen empfiehlt der Wohnungsausschuss aus seiner Sitzung vom 30.01.2018 heraus dem
Stadtrat folgende Vorgehensweise:
Für denjenigen Teil der städtischen Wohnungen, die sanierungsbedürftig bzw. nahezu abrisswürdig sind und meist auch mit
bekannterweise sozial bedürftigen Personen belegt sind, werden
keine Mietzinserhöhungen ausgesprochen, weil unterstellt wird,
dass bereits aufgrund der vorhandenen Gebäudesubstanz und
der vorhandenen Infrastruktur in den Gebäuden selbst die
jetzigen Mieten den Vorgaben des Mietspiegels entsprechen.
Der andere Teil der Wohnungen, der sich grundsätzlich in einem
"ordnungsgemäßen Zustand" befindet, soll so behandelt werden,
dass für diejenigen Mieter, die einen Bescheid der ARGE, einen
Bescheid über den Bezug von Grundsicherung vorlegen oder
nachweisen, dass sie nur ein den derartigen Bescheiden
zugrunde liegendes Einkommen beziehen, von einer
Mieterhöhung abgesehen wird, jedenfalls Erhöhungen nur
insoweit vorgenommen werden, bis der von der ARGE
anerkannte Mietzins erreicht wird. Dabei soll darauf hingewirkt
werden, dass der Mietzins direkt von der ARGE oder einer
sonstigen öffentlichen Stelle an die Stadt Neumarkt i.d.OPf.
ausbezahlt wird, was die verpflichtende Zustimmung des Mieters
bzw. Antragstellers voraussetzt. Anders formuliert: Stimmt der
Mieter bzw. Antragsteller dieser direkten Auszahlung des
Mietzinses nicht zu, wird er so behandelt, wie der verbleibende
Rest der Mieter städtischer Wohnungen und mit Mieterhöhungen
belastet werden.
Natürlich können generell die Mieterhöhungen nur im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften erfolgen, wobei die Obergrenze
immer der volle Wert, also der sich aus dem Mietenspiegel für die
jeweilige Wohnung sich ergebende Wert ist.
Bei Neuvermietungen ist künftig so zu verfahren, dass zunächst
die Gebäudesubstanz auf ihre generelle Vermietbarkeit geprüft
wird und bejahendenfalls der aus dem Mietenspiegel abgeleitete
ortsübliche Mietzins errechnet wird. Der dann zu vereinbarende
Mietzins berücksichtigt sodann die mit den soeben vorgestellten
Parametern definierten sozialen Kriterien, wobei wenigstens der
Mietzins festgesetzt wird, den zum Beispiel die ARGE bereit ist zu
übernehmen. ln den Genuss des "sozialen Mietzinses" können
auch hier nur diejenigen Personen kommen, die die
entsprechenden Nachweise ihrer Bedürftigkeit vorlegen und im
Falle, dass der Mietzins von einer staatlichen Stelle übernommen
wird, dahingehend mitwirken, dass der Mietzins von der
staatlichen Stelle direkt der Stadt Neumarkt i.d.OPf. zur
Verfügung gestellt wird. Sollte sich im Laufe des Mietverhältnisses herausstellen, dass die Voraussetzungen der
sozialen Bedürftigkeit entfallen bzw. sich der Hausstand derart
verändert, dass weitere Einkommensbezieher vorhanden sind
und sich das "Familieneinkommen" erhöht, ist im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften der Mietzins anzupassen.
Insoweit ist in den Vertragsunterlagen aufzunehmen, dass der
Mieter Änderungen in seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen umgehend mitzuteilen hat. Vor diesem Hintergrund
müssen dann auch bereits bestehende Mietverhältnisse auf
derartige Veränderungen überprüft werden.
Ich bitte Sie im Zusammenhang mit der Zustimmung zum
Haushalt diesen "Spielregeln" zuzustimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
eine weitere wichtige Kennzahl in unserem Haushalt sind
bekannterweise auch die Personalkosten. Ich habe hierzu in der
Venivaltungs- und Kultursenatssitzung am 1. Februar bereits
Ausführungen gemacht.
Die Personalausgaben (einschließlich Deckungsreserve) der
Stadt Neumarkt i.d.OPf. betragen im Haushaltsplan 2018 unter
Berücksichtigung der Personalkosten des Wirtschaftsplans
"Bauhof-Regiebetrieb" insgesamt 22,4 Mio. Euro. Dabei ist
berücksichtigt, dass der Stellenplan insgesamt 17 neue Stellen
aufweist und damit der Anteil der gesamten Personalkosten an
den Ausgaben des Verwaltungshaushalts von letztjährig 22,74 %
geringfügig auf 22,09 % zurückgeht, was aber ihre Ursache
letztendlich in der schon ausgeführten Erhöhung des
Verwaltungshaushalts als maßgebliche Bezugsgröße hat.
Die Personalausgaben (inklusive Bauhof) pro Einwohner
betragen damit 565 Euro im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr,
wo diese Zahl bei 544 Euro lag. Ein Unterschied zu den Großen
Kreisstädten ist damit kaum mehr feststellbar, allerdings liegen
wir immer noch deutlichst unter dem Durchschnitt aller
bayerischer Kommunen, wo die Personalausgaben pro
Einwohner bei 746 Euro im Jahr 2016 lagen.
Zur Beurteilung des Haushaltsplans für das Jahr 2018 gehört
auch die Einordnung des Entwurfs in die langfristige, nun bis zum
Jahr 2021 reichende Finanzplanung. Diese haben wir lhnen
ausführlich in der schon benannten Sitzung des Verwaltungs- und
Kultursenats Anfang dieses Jahres vorgestellt. Immerhin erreicht
das Umsatzvolumen im Finanzplanungszeitraum, also die
Summe aller Einnahmen und Ausgaben einen Betrag von knapp
1,4 Mrd. Euro. Sie wissen, dass ich die langfristige Planung
schon immer mit Sorgenfalten betrachte, 'nachdem die
aufgestellten Prognosen dazu führen würden, dass wir im Jahre
2021 nur noch 12,4 Mio. Euro in unserem Rücklagensparbuch
hätten, andererseits unser Schuldenstand dann einen Betrag von
6,5 Mio. Euro erreicht hätte und die Schuldenlast pro Einwohner
dann bei 166 Euro liegen würde.
In diesen Zahlen verbergen sich natürlich nicht
Wunschvorstellungen der^Verwaltung, sondern es handelt sich
um von Ihnen auf die politische Agenda gebrachte, die Stadt
Neumarkt i.d.OPf. gestaltende Projekte. In vielen Bereichen
werden aber weder wir, noch Sie als Entscheidungsträger
großartige Spielräume haben. So geht es schließlich um Themen
wie die Schulsanierung in Woffenbach, die Schulturnhalle in der
Hasenheide und an der Mittelschule Weinbergerstraße, um ein
Hochschulgebäude, um die neue Kindertagesstätte am Klinikum,
um die Sanierung des Stadtparks, um den lnnenstadtausbau und
nicht zuletzt natürlich um die hohen Ausgaben des
Ganzjahresbades, um nur einige Beispiele zu nennen.
Auch wenn dies zugegebenermaßen alles wichtige Aufgaben
sind, so schlage ich dennoch vor, dass Sie den
Umsetzungszeitpunkt in Ihren Gremien ausreichend diskutieren,
um vielleicht doch die eine oder andere Maßnahme noch weiter
zurückzustellen, als es derzeit vorgesehen ist.
Zurück zum Haushalt 2018:
Schon immer war es ein Markenzeichen der Stadt Neumarkt
i.d.OPf., dass sie hohe Beträge vom Verwaltungshaushalt an den
Vermögenshaushalt im Einzelplan 9 zuführen konnte.
Die tatsächliche Zuführungshöhe betrug im Jahr 2017
10 Mio. Euro. Für das Haushaltsjahr 2018 rechnen wir hier mit
12,155 Mio. Euro, ein Betrag, der die Mindestzuführung in Höhe
der ordentlichen Tilgungsleistungen von 230.000 Euro um das
53-fache übersteigt.
Insoweit zeichnen auch die Einnahmen des Verwaltungshaushalts ein positives Bild. Gut 60,78 % dieser Einnahmen fallen
auf Steuereinnahmen bzw. Steueranteile, 7,69 % sind den
allgemeinen Zuweisungen (Schlüsselzuweisungen, Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer-Ersatzleistungen), 14,16 % den
sonstigen Einnahmen (zum Beispiel Verkäufe, Mieten,
Zuweisungen von Bund und Land, Konzessionsabgaben, Zinsen),
8,36 % den Gebühren und 9,01 % den kalkulatorischen
Einnahmen und Verrechnungen zuzuordnen.
Die schon nominell erwähnten Personalausgaben werden von der
Zahl her ergänzt um 23,632 Mio. Euro für den sächlichen
Verwaltungs- und Betriebsaufwand. Den Löwenanteil hiervon
"fressen" die 10,961 Mio. Euro für den Unterhalt der Grundstücke,
der baulichen Anlagen des unbeweglichen Vermögens, gefolgt
von den sonstigen Verwaltungs- und Betriebskosten mit 6,5 Mio.
Euro.
Die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale
Einrichtungen, insbesondere an Sportvereine aber mit großem
Abstand vorrangig für Kindergärten belaufen sich zwischenzeitlich
auf 9,77 Mio. Euro. Eine große Ausgabeposition im Verwaltungshaushalt stellt natürlich auch die Gewerbesteuerumlage mit
5,65 Mio. Euro dar, wobei die bei gleichem Hebesatz kalkulierte
Kreisumlage mit 18,050 Mio. Euro die vorgenannte Zahl deutlich
übersteigt. Zwischenzeitlich ist bekannt, dass der Landkreis den
Hebesatz von derzeit 39 % auf 37,5 % zurückfährt. Kein Wunder,
weil aufgrund der hohen Steuer- und Umlagekraft, insbesondere
aufgrund der Situation der Stadt Neumarkt, dem Landkreis auch
bei diesem Hebesatz noch überdurchschnittlich hohe Einnahmen
zukommen. Jedenfalls ersparen wir uns hiermit einen Betrag von
686.000 Euro.
Die prozentual mit 60,78 % benannte Zahl der Steueranteile soll
nominell noch kurz dadurch untermauert werden, dass wir im
Unterabschnitt 9.000 bei der Gewerbesteuer Einnahmen von
26 Mio. Euro und bei der Einkommensteuer von 23,5 Mio. Euro
erwarten. Wir wissen zwischenzeitlich, dass die geschätzten
Schlüsselzuweisungen von 3 Mio. Euro einen echten Betrag von
3,9 Mio. Euro erreichen werden. Auch die Einnahmen für die
Grundsteuer B mit 4,1 Mio. Euro oder der Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer mit 3,5 Mio. Euro bleiben auf unverändert hohem
Niveau, gleiches gilt für die Überlassung des Aufkommens aus
der Grunderwerbsteuer mit 1,9 Mio. Euro bzw. mit der
Einkommensteuerersatzleistung vom Land durch Umsatzsteuerbeteiligung in Höhe von 1,65 Mio. Euro.
Unsere "Freie Finanzspanne" (Zuführung an den Vermögenshaushalt minus Mindestzuführung) beläuft sich im Jahr 2018 auf
geschätzte 12,0 Mio. Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
auch beim Vermögenshaushalt verzichte ich aufgrund vielfältiger
Vorberatung und im Hinblick auf die Ausführungen des
Oberbürgermeisters auf eine Vorstellung von Einzelprojekten,
andererseits haben wir aber nochmals hinter mir eine Übersicht
aufgelegt, die Ihnen die großen Dinge des Haushalts 2018 erneut
überblickartig wiedergibt.
Natürlich sind es auch im Haushaltsentwurf 2018 wieder hohe
Baumaßnahmen mit 27,535 Mio. Euro die den Haushalt prägen.
Das entspricht 60,65 % der Gesamtansätze im Vermögenshaushalt, wobei ich mich wiederhole, wenn ich ausführe, dass ich
nicht davon ausgehe, dass derartige Dinge vollumfänglich erledigt
werden können. Zum Vermögenservverb zählen aber auch
Kapitaleinlagen und Rücklagen und der Erwerb von Beteiligungen
mit 12,2 Mio. Euro, gefolgt vom beabsichtigten Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden mit 2,325 Mio. Euro und dem
Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens mit
1,579 Mio. Euro.
Noch ein Wort zu den Strukturdaten unserer Investitionen:
Heruntergebrochen auf die Investitionen pro Einwohner beträgt
die Zahl im Jahr 2018 1.120 Euro, im Durchschnitt für alle
bayerischen Kommunen (Ist 2016) 614 Euro pro Einwohner.
Die Gegenfinanzierung dieser Ausgaben erfolgt bei den
Einnahmepositionen des Vermögenshaushalts und berücksichtigt
die schon vorgetragene Zuführung vom Verwaltungshaushalt mit
12,584 Mio. Euro, ebenso eine vorgesehene Rücklagenentnahme
mit 19,588 Mio. Euro und eine Kreditaufnahme mit 3,6 Mio. Euro.
Aus der Rückzahlung von Darlehensleistungen, aus Grundstücksverkäufen und Verkäufen von Gegenständen des Anlagevermögens erwarten wir 4,1 Mio. Euro. Beiträge (Erschließungsbeiträge, Kanalherstellungsbeiträge etc.) und ähnliche Entgelte
kalkulieren wir mit 759.800 Euro.
Die Zuweisungen für Investitionen werden voraussichtlich
4,758 Mio. Euro betragen, sodass dann insgesamt der
Vermögenshaushalt mit 45,4 Mio. Euro in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichen ist.
Noch ein Wort zu unserer Pro-Kopf-Verschuldung. Diese beträgt
zum 01.01.2018 97,65 Euro pro Einwohner und verbleibt damit
nach wie vor äußerst günstig. Unter Berücksichtigung eines
Gesamtschuldendienstes von 359.950 Euro beläuft sich die
Schulddienstleistung auf 0,26 % des gesamten Haushaltsvolumens, die Zinsausgaben betragen 0,13 % des Verwaltungshaushaltes, die Tilgungsleistungen 0,53 % des Vermögenshaushalts. Größenordnungen, die fast vernachlässigbar sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
bevor ich kurz auf die Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung eingehe,
noch ein paar wenige Worte zum "Bauhof" als optimierten
Regiebetrieb:
Die Betriebskosten beim Bauhof werden voraussichtlich
9,785 Mio. Euro umfassen, wobei diesen Ausgaben insbesondere
Umsatzerlöse von 9,8 Mio. Euro gegenüber stehen. Während im
ersten Fall natürlich insbesondere der gesamte Materialaufwand
und die Personalkosten einschließlich sonstiger betrieblicher
Aufwendungen enthalten sind, handelt es sich bei den
*Umsatzerlösen um die Zahlungen der Stadt Neumarkt i.d.OPf. für
die erbrachten Leistungen des Bauhofs. Letztendlich, auch unter
Berücksichtigung der steuerrechtlichen Gegebenheiten wird ein
Jahresüberschuss von 6.000 Euro erwartet.
lm lnvestitionsbereich fallen für den Bauhof, für die Gärtnerei und
für die Kompostieranlage 210.630 Euro an. Diese Ausgaben sind
von der Summe her überschaubar und berücksichtigen
beispielshaft die Erneuerung eines Bremsenprüfstands in der Kfz-
Werkstatt, die Anschaffung eines Elektrostaplers und eine
Vielzahl von Kleinteilen und Kleingeräten.
Kurz zum Schluss noch die Wesentlichen Daten zur Vereinigten
Wohltätigkeitsstiftung:
Der Verwaltungshaushalt unserer Stiftung ist in Einnahmen und
Ausgaben mit 314.000 Euro ausgeglichen, beim Vermögenshaushalt beträgt diese Zahl 14.000 Euro.
Wir erwarten Einnahmen aus dem Holzverkauf in Höhe von
32.000 Euro und auch Mietzinserlöse in Höhe von 59.000 Euro.
Diesen Zahlen stehen Unterhaltsleistungen für unsere Gebäude
in Höhe von 14.000 Euro sowie 11.000 Euro für Aufforstungsmaßnahmen gegenüber. Unter Berücksichtigung der an die Stadt
Neumarkt i.d.OPf. abzuführenden Verwaltungskostenbeiträge in
Höhe von 23.000 Euro und die für die Försterin und für
Herrn Rehberger abzuführenden Personalkosten in Höhe von
35.200 Euro und unter Einberechnung von kalkulatorischen
Kosten ergibt sich ein negativer Abgleich von 187.200 Euro.
Mit Ausgaben in Höhe von 12.000 Euro wird das städtische
Darlehen für die Sanierung der Wiltmaisterstraße verzinst.
Insoweit können 1.100 Euro dem Vermögenshaushalt zugeführt
werden. In diesem Vermögenshaushalt gilt es die Tilgung des
vorerwähnten Darlehens mit 10.000 Euro umzusetzen.
lm Verwaltungshaushalt des Betreuten Wohnens sind die Miet-
und Pachteinnahmen sowie Nebenkostensätze mit insgesamt gut
210.000 Euro zu erwähnen. Diesen Einnahmen stehen dann
Gebäudeunterhaltskosten unter Einrechnung von nicht unerheblichen kalkulatorischen Kosten mit 305.000 Euro gegenüber,
sodass sich insoweit ein negativer Abgleich von fast 95.000 Euro
ergibt. Letztendlich können die Zinsen an die Stadt Neumarkt
i.d.OPf. für das im Zuge der Errichtung des Betreuten Wohnens
ausgereichten Darlehen mit 2 Mio. Euro bezahlt und auch eine
Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 48.000 Euro
vorgenommen werden. Der Vermögenshaushalt der Stiftung ist
gänzlich unauffällig. lm Ergebnis können der Rücklage
3.400 Euro zugeführt werden, wobei die Stiftung in der Lage ist
das vorerwähnte Darlehen mit weiteren 40.000 Euro zu tilgen.
Das offene Darlehen beträgt Anfang des Jahres 2018 noch
1,4 Mio. Euro.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich beende auch heuer meine Ausführungen wieder mit einem
Dank an alle, die bei der Erstellung des Haushaltsplans
umfangreich mitgearbeitet haben und verzichte auf Namensnennungen. Diesen Grundsatz möchte ich allerdings wiederum in
Bezug auf Herrn Raimund Tischner durchbrechen, der
bekannterweise mit Geschick und Engagement das Ihnen
vorliegende Zahlenwerk in verständlicher Weise ordnet und quasi
schon jetzt vom Haushaltsbuch für das nächste Jahr "träumt".
Bevor dieser "Traum" allerdings wahr wird, muss noch die
Rechnungslegung für den alten Haushalt erfolgen, bevor wir uns
dann meist ab Spätsommer eines jeden Jahres auf den neuen
Haushalt stürzen. Vielen Dank Herr Tischner für Ihre äußerst
korrekte und fleißige Zuarbeit !
Abschließend darf ich Sie um Zustimmung zum Haushalt bitten.
Es handelt sich hier um das zur Verfügung gestellte Rede-Manuskript. Die tatsächlich gehaltene Rede kann davon geringfügig abweichen
15.Januar 2018