Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
nachdem ich Ihnen in den letzten Sitzungen des Verwaltungs- und
Kultursenats insbesondere die Einzelprojekte und Einzelmaßnahmen des
Haushaltsentwurfs 2020 vorgestellt habe, möchte ich mich heute in meiner
Haushaltsrede auf die Grundstrukturen und das Zahlengerüst des neuen
Haushalts beschränken, Ihnen also eine Kurzfassung desselben geben.
Insoweit gebietet es sich allerdings, jedenfalls rudimentär auf die
Abwicklung des Haushalts 2019 einzugehen. Wir haben im vergangenen
Jahr ordnungsgemäß gewirtschaftet und ich untermauere diese Aussage
insbesondere mit der äußerst positiven Einnahmesituation. Beispielhaft,
aber mit hohem Gewicht gilt dies für die Gewerbesteuer und die
Einkommensteuer. Immerhin konnten wir im Jahr 2019 eine
Gewerbesteuereinnahme von 38,8 Mio. Euro verzeichnen und bei der
Einkommensteuer einen Betrag von 25,2 Mio. Euro feststellen. Dabei
überschreiten wir bei diesen beiden Steuern unsere Haushaltsansätze um
12,0 Mio. Euro. Diese gute Einnahmesituation und auch der Umstand, dass
wir nicht alle vorgesehenen Maßnahmen im Investitionshaushalt umgesetzt
haben bzw. umsetzen konnten, ist dann dafür verantwortlich, dass wir
unserer Rücklage eine Zuführung von circa 960.000 Euro bescheren
konnten. Haushaltswirtschaftlich betrachtet beläuft sich unser
Rücklagenstand damit zum 31.12.2019 auf 85,7 Mio. Euro. Ein fulminantes
Ergebnis, wenn man berücksichtigt, dass wir immerhin auch im Jahr 2019
37,1 Mio. Euro für Investitionen bzw. Investitionsmaßnahmen aufgewandt
haben. Immerhin konnten wir hierzu eine Zuführung aus dem
Verwaltungshaushalt mit 29,8 Mio. Euro mit einsetzen.
Diese erfreuliche Entwicklung scheint sich auch im Jahr 2020 fortzusetzen
und gibt uns die Kraft auch die notwendigen Dinge im Jahr 2020 in die
Umsetzung zu bringen.
So erwarten wir im Bereich der Steuern, allgemeinen Zuweisungen und
sonstigen Einnahmen unter Einrechnung von Gebühren, ähnlichen
Entgelten und der kalkulatorischen Kosten auch im Jahr 2020 weit über
104 Mio. Euro an Gesamteinnahmen. Auch hier heben sich eine
prognostizierte Gewerbesteuereinnahme mit 31 Mio. Euro, gefolgt von
einer Einkommensteuereinnahme mit 26 Mio. Euro sowie Grundsteuereinnahmen
von 4,262 Mio. Euro und die Grunderwerbsteuer mit 2,2 Mio.
Euro sowie die Umsatzsteuereinnahme mit 4 Mio. Euro hervor. Lediglich
bei den Schlüsselzuweisungen werden wir einen Rückgang auf 2.387.000
Euro verzeichnen müssen, dennoch etwas mehr als wir im Ansatz kalkuliert
hatten.
In diesen Bereichen unterstellen wir auch, dass im
Finanzplanungszeitraum derartige Größenordnungen im Raum stehen
werden. Dessen ungeachtet bleiben die bisherigen globalen Risiken,
ergänzt um das Thema des sich ausbreitenden Corona-Virus, in
unveränderter Weise bestehen. Das kann natürlich dazu führen, dass sich
die prognostizierten Einnahmen des Verwaltungshaushalt im
Finanzplanungszeitraum auch etwas verändern. Derzeitig gehen wir bis
zum Jahr 2023 von einem Umsatzvolumen von 1,53 Milliarden Euro aus.
Dass wir in der Lage sind die weiterhin großen Investitionen der letzten
Jahre fortzuführen und neue Dinge auf den Weg zu bringen, können Sie
aus den Haushaltsvolumina für das Jahr 2020 entnehmen. Gegenüber dem
letztjährigen Ansatz steigt das Gesamthaushaltsvolumen um nahezu 10
Mio. Euro auf 165,2 Mio. Euro an, was gegenüber dem Vorjahr eine
Steigerung von 6,31 % bedeutet. Dabei wächst auch der
Vermögenshaushalt von 56,6 Mio. Euro auf 60,5 Mio. Euro an. Einen
Anstieg wird auch der Verwaltungshaushalt erfahren, als er um 5,9 Mio.
Euro höher ausfallen wird als im Jahr 2019. Das ist aber insoweit
unbedenklich, als wir mit 15,838 Mio. Euro eine Zuführung zum
Vermögenshaushalt erwarten, die dem 29,88-fachen der Mindestzuführung
entspricht. Diese Zahl berücksichtigt, dass wir immerhin eine
Gewerbesteuerumlage mit fast 3,5 Mio. Euro und eine Kreisumlage bei
unverändertem Hebesatz von 36 % mit 20,712 Mio. Euro bedienen
müssen.
Bekannterweise ist auch unser Schuldenstand schon über Jahre und
Jahrzehnte hinweg vorbildlich. So beträgt zum 01.01.2020, bei einem
Gesamtschuldenstand von 3,221 Mio. Euro unsere Pro-Kopf-Verschuldung
80,12 Euro. Dass wir hier hervorragend liegen, ergibt sich aus einem
Vergleich mit allen bayerischen kommunalen Körperschaften, wo dieser
Betrag im Jahr 2019 bei 871 Euro liegt und bei der Gegenüberstellung mit
vergleichbaren bayerischen Städten 531 Euro ausmacht. Dieses gute
Ergebnis drückt sich dann auch im Schuldendienst aus, wo für
Zinsausgaben knappe 120.000 Euro und für Tilgungsleistungen im
Vermögenshaushalt 540.000 Euro vorgesehen sind, der
Gesamtschuldendienst sich also auf 659.950 Euro beläuft. Gemessen am
gesamten Haushaltsvolumen betragen die Schuldendienstleistungen 0,40
%. Anders gesagt: Der Schuldendienst in Euro pro Einwohner beläuft sich
in der Stadt Neumarkt i.d.OPf. für das Haushaltsjahr 2020 auf 16,40 Euro.
Wenn ich hier die Durchschnittszahlen vergleichbarer bayerischer Städte
im Jahr 2018 mit 108 Euro pro Einwohner benenne, können Sie auch
hieraus das gute Ergebnis für unsere Stadt ablesen.
Mit dem schon erwähnten Gesamthaushaltsvolumen von 165,2 Mio. Euro
erreichen wir nun für das Jahr 2020 einen absoluten Spitzenwert. Ob sich
dann Ende des Jahres alle im Haushalt vorgesehenen Maßnahmen
wiederum haben umsetzen lassen, wage ich natürlich auch dieses Mal zu
bezweifeln, weil trotz 23 Stellenmehrungen voraussichtlich die
Personalressourcen hierfür nicht ausreichen werden. Im Ergebnis wäre
dies dann aber trotzdem nur zu begrüßen, weil für die Abwicklung aller
vorgesehenen Maßnahmen mit einer Netto-Rücklagenentnahme
einschließlich einer Netto-Kreditaufnahme in Höhe von 28,05 Mio. Euro zu
rechnen wäre. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Rücklagenstände,
würde uns das zwar nicht erdrücken, aber unsere künftigen Spielräume
doch deutlich einschränken.
Aufgrund dieser Gegebenheiten und insbesondere der guten
Einnahmesituation sowie auf der Grundlage eines gut gefüllten
"Sparschweins" gibt es derzeit keine Not an den Steuer-Schrauben bzw.
Hebesätzen zu Lasten der Bürger bzw. Unternehmen zu drehen. Sie haben
insoweit die maßgeblichen Beschlüsse ja bereits auch gefasst und
festgestellt, dass die Hebesätze der Grundsteuer A bei 235 %, die der
Grundsteuer B bei 275 % und der Hebesatz der Gewerbesteuer bei 315 %
konstant bleiben sollen. Bei diesen Beschlüssen haben Sie sich davon
leiten lassen, dass die Große Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf. im Vergleich mit
allen bayerischen Großen Kreisstädten an
günstigster Position verbleiben soll. Zunächst haben Sie auch die
Gebühren und Beiträge unverändert belassen. Dies war zum einen der
Tatsache geschuldet, dass viele Kalkulationszeiträume noch nicht
ausgelaufen sind. Zum anderen wird es aber erforderlich sein, den Stadtrat
im Laufe des Jahres mit der Anpassung der Musikschulgebühren und der
Kanalherstellungs-beiträge zu befassen, nachdem im ersteren Fall
immerhin ein Defizit von 565.000 Euro festzustellen ist, im zweiteren Fall
die Beiträge bereits seit 1994 unverändert sind. In diesen Bereichen wird
es also voraussichtlich einen Korrekturbedarf geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
nachdem ich Ihnen in der Referentenbesprechung Ende letzten Jahres und
auch in den entsprechenden Sitzungen des Verwaltungs- und Kultursenats,
in denen Sie sich mit der Vorbereitung des Haushalts 2020, damit auch mit
dem Stellen- und Finanzplan befasst haben, dezidiert und
einzelfallbezogene Maßnahmen sowohl aus dem Verwaltungshaushalt als
auch aus dem Vermögenshaushalt vorgestellt habe, möchte ich diese
Maßnahmen heute nicht nochmals wiederholen und beschränke mich wie
in den Vorjahren darauf Ihnen eine strukturelle Übersicht über die
Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts zu
geben.
Einen großen Posten des Verwaltungshaushalts stellen die
Personalausgaben dar. Wenn man die Personalkosten des
Wirtschaftsplans "Bauhof-Regiebetrieb" mit heranzieht, so beträgt der
Anteil der gesamten Personalkosten an den Ausgaben des
Verwaltungshaushalts 21,13 % für das Jahr 2020 (Vorjahr: 21,83 %).
Nominell beläuft sich der Haushaltsansatz inklusive Bauhof auf 23,6 Mio.
Euro.
Die Personalausgaben inkl. Bauhof pro Einwohner werden damit 587 Euro
im Jahr 2020 ausmachen (Vorjahr: 579 Euro), liegen damit aber immer
noch unter den vergleichbaren Durchschnitts-werten im Hinblick auf alle
Großen Kreisstädte, wo diese Zahl bei 600 Euro liegt. Setzt man die
gesamten bayerischen Kommunen in Beziehung, beträgt diese Zahl sogar
813 Euro und zwar gemessen am Jahr 2018.
Der prognostizierte Verwaltungs- und Betriebsaufwand wird sich
voraussichtlich auf fast 26,5 Mio. Euro belaufen, wobei hierbei der
Unterhalt unserer Grundstücke, baulichen Anlagen und des unbeweglichen
Vermögens mit nahezu 12,5 Mio. Euro einen der Schwerpunkte darstellt.
Nicht unerwähnt bleiben sollen auch die Zuweisungen und Zuschüsse für
laufende Zwecke an soziale Einrichtungen. Ich denke hier insbesondere an
Einrichtungen des Sports, aber vor allem an unsere Kindertagesstätten.
Immerhin über 11,3 Mio. Euro stehen für derartige Dinge zur Verfügung.
Trotz dieser hohen Zahlen brauchen wir uns keine Sorgen machen, weil
sich auch die Einnahmesituation des Verwaltungshaushalthaushalts, wie
eingangs erwähnt, positiv entwickeln wird. Zur Wiederholung: Steuer- und
Steueranteile belaufen sich auf ca. 65,9 Mio. Euro, denen "Allgemeine
Zuweisungen" von 6,73 Mio. Euro hinzugerechnet werden. Allein diese
Einnahmen machen bereits fast 70 % der Einnahmen des
Verwaltungshaushalts aus. Hinzuzurechnen sind noch Einnahmen aus
Verkauf, Mieten und sonstige Einnahmen mit gut 4,1 Mio. Euro, sonstige
Finanzeinnahmen, wie Konzessions-abgaben, Zinsen etc. mit 2,288 Mio.
Euro, ergänzt um Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von
Bund und Land in Höhe von 7,74 Mio. Euro. Rechnet man nun die
erwarteten Gebühreneinnahmen und ähnlichen Entgelte sowie
zweckgebundenen Abgaben mit gut 8,3 Mio. Euro sowie die
kalkulatorischen Einnahmen und inneren Verrechnungen mit fast 9,6 Mio.
Euro hinzu, ergibt sich als Summe der Einnahmeansatz des
Verwaltungshaushalts mit 104,7 Mio. Euro. Damit ist der
Verwaltungshaushalt auch in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Die Einnahmen des Vermögenshaushalts erwachsen insbesondere aus der
schon erwähnten Zuführung vom Verwaltungshaushalt (inklusive
Zuführung an Sonderrücklagen) in Höhe von 15,8 Mio. Euro, aus
Rückzahlbeträgen von Darlehen sowie aus Verkaufserlösen von
Grundstücken und Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 6,6
Mio. Euro, aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten von gut 369.000 Euro,
aber auch aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen vom Land
Bayern mit 6,4 Mio. Euro bzw. vom Kreis und von den Gemeinden mit 2,22
Mio. Euro. All das würde aber zum Gesamthaushaltsausgleich nicht
reichen um das notwendige Einnahmevolumen von 60,5 Mio. Euro
darstellen zu können. Das Korrektiv hierfür ist eine schon erwähnte
Rücklagenentnahme von 25,4 Mio. Euro, zu der eine fiktive
Kreditaufnahme in Höhe von 3,6 Mio. Euro hinzuzurechnen ist.
Dennoch ist meinem Vortrag zu entnehmen, dass den Ausgaben des
Vermögenshaushalts eigene Einnahmen in Höhe von 79,73 % zur
Verfügung stehen würden und somit nur 20,27 % mit Zuweisungen und
Darlehen finanziert werden müssten. Trotz dieser grundsätzlich guten
Zahlen gilt weiterhin nach wie vor der Appell bei jeder
Investitionsentscheidung die Unterhalts-kosten und damit die Folgelasten
nicht außen vor zu lassen. Gerade letztere werden uns dauerhaft begleiten.
Vor allem die Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbaubereich sind wiederum
für hohe Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt, nämlich im Jahr 2020
mit 35,6 Mio. Euro verantwortlich. Kapitaleinlagen und Rücklagen, der
Erwerb von Beteiligungen, aber auch der Erwerb von Grundstücken und
Gebäuden sowie der Erwerb von beweglichen Sachen des
Anlagevermögens sind ebenfalls gewichtige Faktoren und schlagen mit
nahezu 23,1 Mio. Euro zu Buche. Damit erreichen allein die Investitionen
und die Investitionsförderungsmaßnahmen eine Summe von ca. 59,5 Mio.
Euro, sodass insbesondere die 125.000 Euro, die der Rücklage zugeführt
werden können und die Tilgung von Krediten mit 530.000 Euro die
notwendigen Zahlen sind, um das Ausgabevolumen auf die schon
erwähnten 60,5 Mio. Euro im Vermögenshaushalt zu bringen.
Wenn die Ansätze vollumfänglich umgesetzt werden, würde investiv auf
jeden Einwohner in der Stadt Neumarkt i.d.OPf. ein Betrag von 1.480 Euro
fallen. Der Durchschnitt für alle bayerischen Kommunen im Jahr 2018
beläuft sich auf 739 Euro pro Einwohner. Anders gewendet: Die
vorgesehene Investitionsquote (bezogen auf das sogenannte "bereinigte
Haushaltsvolumen") beträgt 52,05 %.
Während meines weiteren kurzen Vortrags zum Bauhof und zur
Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung legen wir die großen
Investitionsmaßnahmen summarisch nochmals hinter mir auf, alles für Sie
aufgrund der Vorberatungen keine unbekannten Zahlen.
Der Wirtschaftsplan des Regiebetriebs Bauhof ist gegenüber dem Jahr
2019 relativ unauffällig. Aufgrund einer Gesamtleistung von erwarteten
9.882.000 Euro und Betriebskosten von 9.860.000 Euro wird unter
Berücksichtigung von steuerlichen Gegebenheiten ein Jahresüberschuss
von 12.000 Euro erwartet. Auch der Investitionsplan weicht von den
Ansätzen im Jahr 2019 nur marginal ab. Während 2019 Ausgaben von
177.310 Euro kalkuliert waren, beträgt für das Jahr 2020 diese Zahl
163.030 Euro. Im Finanzplan bis zum Jahr 2023 werden Einnahmen im
Schnitt von circa 10,5 Mio. Euro kalkuliert, die Ausgaben sind im Schnitt mit
guten 9,9 Mio. Euro festgelegt.
Noch ein paar wenige zusammenfassende Worte zur Vereinigten
Wohltätigkeitsstiftung:
Der Verwaltungshaushalt der Stiftung ist mit Einnahmen und Ausgaben von
je 307.000 Euro ausgeglichen. Dies gilt auch für den Vermögenshaushalt
der Stiftung, wo diese Zahlen jeweils 83.000 Euro betragen.
Im Verwaltungshaushalt des Betreuten Wohnens rechnen wir mit
Einnahmen und Ausgaben von je 402.000 Euro. Auch die Einnahmen und
Ausgaben des Vermögenshaushalts mit jeweils 63.000 Euro unterscheiden
sich kaum vom Jahr 2019, wo insoweit 62.000 Euro im Ansatz zugrunde
gelegt waren. Voraussichtlich wird der Rücklagenstand Ende des Jahres
2020 bei knappen 50.000 Euro liegen.
Zum Schluss ein "herzliches Dankeschön" an alle diejenigen, die an der
Haushaltserstellung mitgewirkt und dieses Prozedere mit Anregungen und
auch positiver Kritik begleitet haben. Stellvertretend für alle, dafür aber in
besonderer Weise gilt dieser Dank dem Leiter des Amtes für das
Finanzwesen, Herrn Raimund Tischner. Seine vorbereitenden Arbeiten
sind es im Wesentlichen, die wiederum dazu beitragen, dass wir Ihnen
nicht nur ein optisch ansprechendes, sondern auch ein inhaltlich
ausgewogenes Haushaltsbuch vorlegen können, das der "starken" Stadt
Neumarkt i.d.OPf. einen zukunftsfähigen Weg eröffnet und hierfür die
finanzpolitischen Schwerpunkte aufzeigt.
"Vielen Dank" Herr Tischner für Ihre korrekte und fleißige Zuarbeit!
Zu guter Letzt darf ich nun Sie um Ihre Zustimmung zum "Haushalt 2020"
bitten.
Es handelt sich hier um das zur Verfügung gestellte Rede-Manuskript. Die tatsächlich gehaltene Rede kann davon geringfügig abweichen