Agentur für Arbeit Neumarkt

Berufsinfos von A bis Z

NEUMARKT. Das "BIZ-mobil" des Arbeitsamtes macht im November wieder einmal Station in Neumarkt.

Wer etwas über Ausbildung und Berufe erfahren will, kann dies im Mobilen Berufsinformationszentrum (BIZ-mobil) der Agentur für Arbeit Regensburg, das vom 7. bis 23.November in Neumarkt, im ehemaligen Aldi-Gebäude, Dammstraße 3, allen Interessenten offen steht.

Das BIZ-mobil bietet Wissenswertes zu so vielen Berufen, dass kaum Wünsche offen bleiben werden: Es gibt immerhin rund 450 Informationsmappen, die Antwort geben auf Fragen wie: "Was wird im Beruf gemacht?", "Welche Voraussetzungen sind wichtig?", "Was lernt man in der Ausbildung?", "Wo gibt es Ausbildungsplätze?", "Wie sind die Beschäftigungsaussichten?" und so weiter.

Im Frühsommer 2003 wurden die BIZ-mobil mit Internet-Arbeitsplätzen ausgestattet, wie sie auch in den stationären lokalen Berufsinformationszentren der Agenturen für Arbeit zu finden sind. An den Internet-Arbeitsplätzen haben die Schüler die Möglichkeit, über den Button "Berufs- und Studienwahl für Jugendliche" die verschiedensten Informationen für ihre Berufswahl zu finden.

"INTERESSE: BERUF" ermöglicht, Interessen zu erkennen und Berufe zu entdecken, "MACH'S RICHTIG" hilft bei der Berufswahlvorbereitung und "WAS WERDEN" ist ein Magazin der Berufsberatung speziell für Schüler. Da bietet das "BERUFEnet" Ausbildungsinhalte, Berufsbilder (ca. 450 berufskundliche Filme) und Tätigkeitsbeschreibungen über alle Berufe. Daneben enthält "KURS" alle Daten über schulische Aus- und Weiterbildungsangebote. Darüber hinaus bietet der Button "Suche einer Ausbildungsstelle" Informationen über das aktuelle regionale Ausbildungsplatzangebot. An allen Internet-Arbeitsplätzen können die Suchergebnisse und Daten ausgedruckt werden.

Das vielseitige Gesamtangebot bietet noch Vieles mehr. Jugendliche und natürlich auch Erwachsene können damit aus einer großen Fülle Informationen an den Internet-Arbeitsplätzen auswählen und die selbständig durcharbeiten, die sie ganz persönlich interessieren.

Eine Berufsberaterin oder ein Berufsberater steht im BIZ-mobil bereit, um bei Zweifelsfragen weiterzuhelfen und insbesondere über die regionalen Gegebenheiten Auskunft zu geben.

Für Schüler der vorletzten Haupt-, Real- und Förderschulklassen werden Termine zum Klassenbesuch zwischen den einzelnen Schulen und der Berufsberatung vereinbart. Die Schüler werden im Unterricht auf den Besuch vorbereitet. Auch für Gymnasiasten und Fachoberschüler können spezielle Besuchszeiten reserviert werden.

Zusätzlich ist das BIZ-mobil an folgenden Tagen geöffnet:
Montag, 7.11., bis Mittwoch ,9.11. von 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag, 10.11. von 13.30 - 18.00 Uhr
Montag, 14.11., bis Mittwoch, 16.11. von 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag, 17.11. von 13.30 - 18.00 Uhr
Montag, 21.11., bis Mittwoch, 23.11. von 13.30 - 15.30 Uhr


Während dieser Zeiten haben Schüler, Eltern und andere an Berufswahlfragen interessierte Personen Gelegenheit, das BIZ-mobil ganz nach ihren individuellen Bedürfnissen zu nutzen. Dieses Angebot gilt selbstverständlich auch für Schüler, die das BIZ-mobil bereits mit ihren Klassen besucht haben.
17.10.05

Angebot übersteigt Nachfrage

NEUMARKT. Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Landkreis Neumarkt deutlich gebessert ! Wie die Agentur für Arbeit am Donnerstag mitteilte, gab es Ende September im Kreis noch neun junge Leute, die eine Lehrstelle suchen. Zur gleichen Zeit standen aber noch 47 Ausbildungsstellen zur Verfügung.


Im Landkreis Neumarkt haben die Betriebe und Verwaltungen 825 Ausbildungsstellen gemeldet (Vorjahr 804). Insgesamt 1.177 Bewerber (Vorjahr 1.157) suchten über die Berufsberatung der Arbeitsagentur einen Ausbildungsplatz.

Im gesamten Arbeitsamtsbezirk Regensburg, zu dem auch Neumarktzählt, wurde der Ausbildungsjahrgang 2005 dagegen heuer nicht vollständig untergebracht. Wie Klaus Beier, der stellvertretende Leiter der Agentur für Arbeit Regensburg mitteilte, waren zum 30. September 2005, dem Ende des Berufsberatungsjahres, nicht alle Bewerber um einen Ausbildungsplatz versorgt.

So gab es zum Stichtag 30.09.05 im Bezirk der Agentur für Arbeit Regensburg noch 129 Bewerber (72 männlich, 57 weiblich), die bis dahin keinen passenden Ausbildungsplatz gefunden hatten. Gleichzeitig waren aber noch ebenso viele, nämlich 129 Ausbildungsstellen unbesetzt.

Weniger Stellenmeldungen

Klaus Beier bezeichnete die Situation auf dem Ausbildungsmarkt in der Region Regensburg - im Vergleich zu vielen anderen Bezirken in Nordbayern - als noch relativ günstig, so dass eine befriedigende Bilanz gezogen werden kann, auch wenn nicht alle Bewerber vermittelt werden konnten. Die Anstrengungen und das Zusammenwirken von Politik, Wirtschaft und Betrieben, Kammern und Verbänden, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen sowie der Agentur für Arbeit und den

Schulen - mit Unterstützung der Medien - haben zum Ende des Berufsberatungsjahres erfreulicherweise zu einem weitgehenden Ausgleich auf dem Ausbildungsstellenmarkt geführt.

Innerhalb des Berufsberatungsjahres, das vom 1. Oktober 2004 bis zum 30. September 2005 dauerte, haben 4.492 Mädchen und Jungen bei den Agenturen für Arbeit im Bezirk Regensburg mit dem Wunsch nach Vermittlung einer Ausbildungsstelle vorgesprochen. Während des gleichen Zeitraumes lag das Gesamtangebot der gemeldeten betrieblichen Berufsausbildungsstellen bei 3.435.

Die negative Entwicklung auf dem Ausbildungsstellenmarkt, die bereits in den letzten Jahren zu erkennen war, setzte sich damit fort. Vor einem Jahr waren in der Arbeitsagentur Regensburg noch 3.669 Berufsausbildungsstellen und 4.387 Bewerber gemeldet. Das gemeldete Ausbildungsstellenangebot ist innerhalb eines Jahres um 234 Stellen oder 6,4 Prozent zurückgegangen. Den Wunsch um eine Berufsausbildungsstelle meldeten 4.492 Bewerber an, das sind um 105 mehr als im Vorjahr und entspricht einer Steigerung von 2,4 Prozent.

Rein rechnerisch bedeutet dies, im Bezirk der Agentur für Arbeit Regensburg kommen 76 Stellen auf 100 Bewerber (im Vorjahr war das Verhältnis 84 zu 100).

Berufliche Schwerpunkte

Zum Teil deutliche Differenzen gab es bei Angebot und Nachfrage in den einzelnen Branchen. So wurden z.B. 327 Ausbildungsplätze zum Elektriker angeboten, aber nur 276 Jugendliche wollten diesen Beruf erlernen. Andererseits drängten sich 877 junge Menschen um eine Stelle in den Organisations- und Verwaltungsberufen, ihnen konnten aber nur 576 Ausbildungsstellen angeboten werden. Die begehrtesten Ausbildungsberufe waren neben den Organisations-, Verwaltungs- und Büroberufe mit 877 Bewerbern, die Waren- und Dienstleistungsberufe mit 885 Bewerbern sowie die Metallberufe mit 751 Bewerbern.

Viele Jugendliche weichen auch dieses Jahr wieder auf schulische Ausbildungen aus oder besuchen weiterführende Schulangebote aus, um einer eventuellen Arbeitslosigkeit zu entgehen.

Noch nicht vermittelte Bewerber

Dass am Ende eines Berufsberatungsjahres fast 4.400 Bewerber einen Ausbildungsplatz und die meisten Betriebe einen oder mehrere "Azubis" gefunden haben, liegt unter anderem auch an gezielten und zum Teil aufwändigen Werbeaktionen der Berufsberatung, aber auch an dem beraterischen Bemühen, bei Jugendlichen marktorientiertes Berufswahlverhalten zu fördern. Dieses Bemühen dient auch dazu, den Kreis der Betriebe, die Ausbildungsplätze anbieten, aber keinen Auszubildenden finden, so klein wie möglich zu halten.

Zum Stichtag 30.09.2005 waren noch 129 Bewerber (Vorjahr 83 Bewerber) unversorgt. Von den 129 noch unbesetzten Ausbildungsstellen zum Stichtag gab es die meisten bei den Waren- und Dienstleistungskaufleuten (24 Stellen), sowie bei den Ernährungsberufen (23 Stellen) und im Bereich Körperpfleger, Gästebetreuer, Hauswirtschafts- und Reinigungsberufe (22 Stellen).

Kostenlose Stellengesuche und -angebote für den Raum Neumarkt können Sie hier aufgeben
13.10.05

Neue Zuverdienstgrenzen

NEUMARKT. Seit dem 1. Oktober gelten neue Einkommensfreibeträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II.

Für die meisten von ihnen verbessert sich dadurch die finanzielle Situation. Auch ist die Berechnung deutlich einfacher geworden.

So werden die Freibeträge nunmehr aus dem Brutto- und nicht mehr aus dem Nettoeinkommen errechnet. Die ersten 100 Euro aus Erwerbseinkommen werden grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet (Grundfreibetrag). Hinzu kommen noch weitere Freibeträge.

Bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro sind 20 % des den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommens anrechnungsfrei. Das heißt, 80 % des Einkommens zwischen 100 und 800 Euro werden mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet.

Beispiel:
Ein Arbeitslosengeld II-Bezieher erzielt aus einer geringfügigen Beschäftigung 400 € (brutto = netto). Von diesen 400 € sind zunächst 100 € als Grundfreibetrag abzuziehen. Von den verbleibenden 300 € sind 20 %, also 60 €, ebenfalls anrechnungsfrei. Anders ausgedrückt: 240 € werden vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Derzeit wird die Grundsicherung um 306,72 € abzüglich eventuell anfallender Fahrkosten vermindert.

Für Bruttoeinkommen über 800 Euro sind zusätzlich weitere 10 % anrechnungsfrei. Hierbei liegt die Obergrenze für Hilfebedürftige ohne minderjähriges Kind bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, für diejenigen mit minderjährigem Kind bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro.

Beispiel:
Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.000 € ergeben sich folgende Freibeträge: 100 € (Grundfreibetrag) plus 140 € (20 % von 700 €) plus 20 € (10 % von 200 €), also insgesamt 260 €. Das heißt, die Grundsicherung wird in diesem Fall um 740 € gemindert.

Beträgt das monatliche Bruttoeinkommen mehr als 400 Euro, können anstelle des Grundfreibetrages individuelle Abzüge (angemessene Werbungskosten, geförderte Altersvorsorgebeiträge und Beiträge in angemessener Höhe zu öffentlichen oder privaten Versicherungen) berücksichtigt werden, wenn diese den pauschalen Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigen. Die tatsächlichen Aufwendungen müssen nachgewiesen werden.

Derzeit beziehen etwa 650.000 Bedarfsgemeinschaften Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Für sie wird sich ab Oktober in der Regel noch nichts ändern. Eine Neuberechnung der Freibeträge erfolgt erst dann, wenn für diese Bedarfsgemeinschaften ein Weiterbewilligungsantrag bearbeitet wird. Bei denjenigen, die ab 1. Oktober erstmals Arbeitslosengeld II erhalten oder bei Leistungsempfängern, die nach dem 30. September eine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen, gilt die neue Regelung sofort.

Am 1. Oktober traten noch weitere Änderungen in Kraft:
So wird die Eigenheimzulage nicht mehr als Einkommen berücksichtigt, wenn sie nachweislich zur Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie verwendet wird.

Sozialgeldempfänger unter 15 Jahren, die einer Nebentätigkeit nachgehen, erhalten ebenfalls einen Freibetrag von 100 € auf das erzielte Einkommen.

Einmalige Einnahmen, wie z. B. Steuerrückerstattungen oder Weihnachtsgeld führen nicht mehr zum kompletten Wegfall des Leistungsanspruchs und dem damit entfallenden Versicherungsschutz in der Krankenversicherung, sondern werden für einen gewissen Zeitraum auf den Leistungsanspruch angerechnet, wobei der Versicherungsschutz erhalten bleiben soll. Der Zeitraum ist abhängig von der Höhe der einmaligen Einnahme. Darüber hinaus wird der Pauschalbetrag für die Wegstrecke von der Wohnung zum Arbeitsplatz von derzeit 6 Cent pro Entfernungskilometer auf 20 Cent erhöht, wenn die Strecke mit einem PKW zurückgelegt wird und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann. Auch bei diesen Änderungen gilt, dass das bisherige Recht noch bis zum Ablauf des aktuellen individuellen Bewilligungszeitraumes oder bis zur Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit anzuwenden ist.

Für Fragen steht die zuständige Arbeitsgemeinschaft in Neumarkt zur Verfügung.
05.10.05

6,1 Prozent arbeitslos

NEUMARKT. Die Arbeitslosigkeit hat sich im September im Landkreis Neumarkt um 191 auf 3.948 verringert. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 28 Arbeitslose weniger.

Die Arbeitslosenquote, berechnet auf der Basis aller zivilen Erwerbspersonen, betrug im September 6,1 Prozent - genau wie vor einem Jahr.

Im September meldeten sich 649 Personen (neu oder erneut) arbeitslos, das waren 118 Personen oder 15 weniger weniger als vor einem Jahr. Gleichzeitig beendeten 840 Personen ihre Ar beitslosigkeit, 19 oder 2 Prozent mehr als vor Jahresfrist.

In der Geschäftsstelle Neumarkt waren im September 686 Stellenangebote registriert, gegenüber August ist das ein Plus von 38. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 201 Stellen mehr.

Gegenüber dem Vormonat ging im Gesamt-Bezirk der Agentur für Arbeit die Zahl der Arbeitslosen leicht um 3,8 Prozent oder 709 Personen zurück. Bei den Dienststellen der Agentur für Arbeit in Regensburg, Kelheim und Neumarkt waren im Berichtsmonat 18.172 Männer und Frauen als Arbeitslose gemeldet. Die Arbeitslosenquote hat sich damit im Gesamt-Bezirk gegenüber dem Vormonat (6,8 Prozent) um 0,3 Prozentpunkte auf 6,5 Prozent verringert. Im September 2004 war die Quote bei 6,1 Prozent. Im Jahr 2004 wurden die erwerbsfähigen Sozialhilfebezieher noch nicht in der Arbeitslosenstatistik ausgewiesen.

Die aktuellen Arbeitslosenquoten lauten für Regensburg 7,0 Prozent, für Neumarkt 6,1 Prozent und für Kelheim 5,4 Prozent. Damit ist auch in allen drei Dienststellen die Arbeitslosenquote gegenüber dem Vormonat um 0,3 Prozentpunkte gesunken.

Die Leiterin der Agentur für Arbeit Regensburg, Gabriele Anderlik, kommentierte die Situation auf dem Arbeitsmarkt wie folgt: "Saisonal bedingt ging die Zahl der Arbeitslosen leicht zurück. Der regionale Arbeitsmarkt hat sich im September stabilisiert. Sehr erfreulich ist die Situation beim Zugang von offenen Stellen. Den Regensburger Agenturen wurden im September gegenüber dem Vorjahr um 30 Prozent mehr offene Stellen gemeldet. Seit Jahresbeginn meldeten die Arbeitgeber 12.826 offene Stellen, das sind 33 Prozent mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum."

Gabriele Anderlik wiederholt ihren Appell an die Arbeitgeber: "Setzen Sie sich mit Ihrer Arbeitsagentur in Verbindung und melden Sie Ihre offenen Arbeits- und Ausbildungsstellen!" Für die Meldung von offenen Stellen ist speziell eine Arbeitgeber-Hotline mit der Telefon-Nummer 09181 / 471 - 194 für Neumarkt eingerichtet.
29.09.05


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ISSN 1614-2853
21. Jahrgang