Agentur für Arbeit Neumarkt
Neue Zuverdienstgrenzen
NEUMARKT. Seit dem 1. Oktober gelten neue Einkommensfreibeträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II.
Für die meisten von ihnen verbessert sich dadurch die finanzielle Situation. Auch ist die Berechnung deutlich einfacher geworden.
So werden die Freibeträge nunmehr aus dem Brutto- und nicht mehr aus dem Nettoeinkommen errechnet. Die ersten 100 Euro aus Erwerbseinkommen werden grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet (Grundfreibetrag). Hinzu kommen noch weitere Freibeträge.
Bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro sind 20 % des den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommens anrechnungsfrei. Das heißt, 80 % des Einkommens zwischen 100 und 800 Euro werden mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet.
Beispiel:
Ein Arbeitslosengeld II-Bezieher erzielt aus einer geringfügigen Beschäftigung 400 € (brutto = netto). Von diesen 400 € sind zunächst 100 € als Grundfreibetrag abzuziehen. Von den verbleibenden 300 € sind 20 %, also 60 €, ebenfalls anrechnungsfrei. Anders ausgedrückt: 240 € werden vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Derzeit wird die Grundsicherung um 306,72 € abzüglich eventuell anfallender Fahrkosten vermindert.
Für Bruttoeinkommen über 800 Euro sind zusätzlich weitere 10 % anrechnungsfrei. Hierbei liegt die Obergrenze für Hilfebedürftige ohne minderjähriges Kind bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, für diejenigen mit minderjährigem Kind bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro.
Beispiel:
Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.000 € ergeben sich folgende Freibeträge: 100 € (Grundfreibetrag) plus 140 € (20 % von 700 €) plus 20 € (10 % von 200 €), also insgesamt 260 €. Das heißt, die Grundsicherung wird in diesem Fall um 740 € gemindert.
Beträgt das monatliche Bruttoeinkommen mehr als 400 Euro, können anstelle des Grundfreibetrages individuelle Abzüge (angemessene Werbungskosten, geförderte Altersvorsorgebeiträge und Beiträge in angemessener Höhe zu öffentlichen oder privaten Versicherungen) berücksichtigt werden, wenn diese den pauschalen Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigen. Die tatsächlichen Aufwendungen müssen nachgewiesen werden.
Derzeit beziehen etwa 650.000 Bedarfsgemeinschaften Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Für sie wird sich ab Oktober in der Regel noch nichts ändern. Eine Neuberechnung der Freibeträge erfolgt erst dann, wenn für diese Bedarfsgemeinschaften ein Weiterbewilligungsantrag bearbeitet wird. Bei denjenigen, die ab 1. Oktober erstmals Arbeitslosengeld II erhalten oder bei Leistungsempfängern, die nach dem 30. September eine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen, gilt die neue Regelung sofort.
Am 1. Oktober traten noch weitere Änderungen in Kraft:
So wird die Eigenheimzulage nicht mehr als Einkommen berücksichtigt, wenn sie nachweislich zur Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie verwendet wird.
Sozialgeldempfänger unter 15 Jahren, die einer Nebentätigkeit nachgehen, erhalten ebenfalls einen Freibetrag von 100 € auf das erzielte Einkommen.
Einmalige Einnahmen, wie z. B. Steuerrückerstattungen oder Weihnachtsgeld führen nicht mehr zum kompletten Wegfall des Leistungsanspruchs und dem damit entfallenden Versicherungsschutz in der Krankenversicherung, sondern werden für einen gewissen Zeitraum auf den Leistungsanspruch angerechnet, wobei der Versicherungsschutz erhalten bleiben soll. Der Zeitraum ist abhängig von der Höhe der einmaligen Einnahme.
Darüber hinaus wird der Pauschalbetrag für die Wegstrecke von der Wohnung zum Arbeitsplatz von derzeit 6 Cent pro Entfernungskilometer auf 20 Cent erhöht, wenn die Strecke mit einem PKW zurückgelegt wird und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann.
Auch bei diesen Änderungen gilt, dass das bisherige Recht noch bis zum Ablauf des aktuellen individuellen Bewilligungszeitraumes oder bis zur Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit anzuwenden ist.
Für Fragen steht die zuständige Arbeitsgemeinschaft in Neumarkt zur Verfügung.
05.10.05
6,1 Prozent arbeitslos
NEUMARKT. Die Arbeitslosigkeit hat sich im September im Landkreis Neumarkt um 191 auf 3.948 verringert. Im Vergleich zum
Vorjahr gab es 28 Arbeitslose weniger.
Die Arbeitslosenquote, berechnet auf der Basis aller zivilen Erwerbspersonen, betrug im
September 6,1 Prozent - genau wie vor einem Jahr.
Im September meldeten sich 649 Personen (neu oder erneut) arbeitslos, das waren 118
Personen oder 15 weniger weniger als vor einem Jahr.
Gleichzeitig beendeten 840 Personen ihre Ar beitslosigkeit, 19 oder 2 Prozent mehr als vor
Jahresfrist.
In der Geschäftsstelle Neumarkt waren im September 686 Stellenangebote registriert,
gegenüber August ist das ein Plus von 38. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 201 Stellen
mehr.
Gegenüber dem Vormonat ging im Gesamt-Bezirk der Agentur für Arbeit die Zahl der Arbeitslosen leicht um 3,8 Prozent oder 709 Personen zurück. Bei den Dienststellen der Agentur für Arbeit in Regensburg, Kelheim und Neumarkt waren im Berichtsmonat 18.172 Männer und Frauen als Arbeitslose gemeldet. Die Arbeitslosenquote hat sich damit im Gesamt-Bezirk gegenüber dem Vormonat (6,8 Prozent) um 0,3 Prozentpunkte auf 6,5 Prozent verringert. Im September 2004 war die Quote bei 6,1 Prozent. Im Jahr 2004 wurden die erwerbsfähigen Sozialhilfebezieher noch nicht in der Arbeitslosenstatistik ausgewiesen.
Die aktuellen Arbeitslosenquoten lauten für Regensburg 7,0 Prozent, für Neumarkt 6,1 Prozent und für Kelheim 5,4 Prozent. Damit ist auch in allen drei Dienststellen die Arbeitslosenquote gegenüber dem Vormonat um 0,3 Prozentpunkte gesunken.
Die Leiterin der Agentur für Arbeit Regensburg, Gabriele Anderlik, kommentierte die Situation auf dem Arbeitsmarkt wie folgt: "Saisonal bedingt ging die Zahl der Arbeitslosen leicht zurück. Der regionale Arbeitsmarkt hat sich im September stabilisiert. Sehr erfreulich ist die Situation beim Zugang von offenen Stellen. Den Regensburger Agenturen wurden im September gegenüber dem Vorjahr um 30 Prozent mehr offene Stellen gemeldet. Seit Jahresbeginn meldeten die Arbeitgeber 12.826 offene Stellen, das sind 33 Prozent mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum."
Gabriele Anderlik wiederholt ihren Appell an die Arbeitgeber: "Setzen Sie sich mit Ihrer Arbeitsagentur in Verbindung und melden Sie Ihre offenen Arbeits- und Ausbildungsstellen!"
Für die Meldung von offenen Stellen ist speziell eine Arbeitgeber-Hotline mit der Telefon-Nummer 09181 / 471 - 194 für Neumarkt eingerichtet.
29.09.05
6,4 Prozent arbeitslos !
NEUMARKT. Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Neumarkt im August um 139 auf 4.143 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr
gab es 127 Arbeitslose mehr.
Die Arbeitslosenquote, berechnet auf der Basis aller zivilen Erwerbspersonen, betrug im
August 6,4 Prozent. Vor einem Jahr hatte sich die Quote auf 6,2 Prozent belaufen (
wir berichteten).
Im Juli 2005 betrug die Arbeitslosenquote ebenfalls 6,2 Prozent (
wir berichteten).
Im August meldeten sich 889 Personen (neu oder erneut) arbeitslos, das waren 38
Personen oder 4 Prozent weniger als vor einem Jahr.
Gleichzeitig beendeten 755 Personen ihre Arbeitslosigkeit, 64 oder 9 Prozent mehr als vor
Jahresfrist.
In der Geschäftsstelle Neumarkt waren im August 648 Stellenangebote registriert,
gegenüber Juli ist das ein Plus von 29. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 155 Stellen mehr.
Im Gesamt-Bezirk der Agentur für Arbeit Regensburg stieg gegenüber dem Vormonat die Zahl der Arbeitslosen leicht um 4,2 Prozent oder 762 Personen. Im Berichtsmonat waren bei den Dienststellen der Agentur für Arbeit in Regensburg, Kelheim und Neumarkt 18.833 Männer und Frauen als Arbeitslose gemeldet. Die Arbeitslosenquote hat sich damit gegenüber dem Vorjahr 6,3 und dem Vormonat 6,5 auf nunmehr 6,8 Prozent erhöht.
Die aktuellen Arbeitslosenquoten lauten für Regensburg 7,3 Prozent, für Neumarkt 6,4 Prozent und für Kelheim 5,7 Prozent.
Der stellvertretende Leiter der Agentur für Arbeit Regensburg, Klaus Beier, kommentierte die Situation auf dem Arbeitsmarkt wie folgt: "Trotz einer leichten Erhöhung der Zahl der Arbeitslosen ist eine Stabilisierung der Situation auf dem regionalen Arbeitsmarkt in Sicht. Der Zugang an Arbeitslosen nimmt im Vorjahresvergleich seit dem Frühjahr kontinuierlich ab und der positive Trend bei den offenen Stellen hält seit Jahresbeginn unvermittelt an. Den Regensburger Agenturen wurden 11.491 offene Stellen gemeldet, mittlerweile 33 Prozent mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum."
Deshalb auch der Appell von Klaus Beier an die Arbeitgeber: "Melden Sie offene Ausbildungs- und Arbeitsplätze weiterhin an die Agenturen für Arbeit!"
Für die Meldung von offenen Stellen ist speziell eine Arbeitgeber-Hotline mit der Telefon-Nummer 09181 / 471 - 194 (für Neumarkt) eingerichtet.
Im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nahmen u.a. 730 Personen an Maßnahmen der beruf- lichen Weiterbildung teil und für 2.571 Personen wurden beschäftigungsbegleitende Leistungen (z.B. Eingliederungszuschüsse, Einstellungszuschüsse bei Neugründungen, Entgeltsicherung für Ältere, Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose, Existenzgründungszuschüsse etc.) bewilligt. In Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen waren 171 Personen beschäftigt.
31.08.05
Hochschul-Infotag
NEUMARKT. Traditionell mit dem Start ins Schuljahr veranstaltet die Berufsberatung der Arbeitsagentur in Regensburg unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus, Siegfried Schneider, einen Hochschulinformationstag.
Diese Messe für Gymnasiasten, Fach- und Berufsoberschüler in den Abschlussklassen aus Niederbayern und der Oberpfalz holt am 16.September 2005 insgesamt 35 Universitäten und Fachhochschulen aus Bayern in Regensburg zusammen, wo sie ihr gesamtes Studienangebot und die Hochschulorte vorstellen. An den Messeständen geben Studienberater, Professoren, Dozenten und Studenten Auskunft zu allen Fragen rund ums Studium.
Von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr finden 65 Einzelvorträge von Professoren und Fachleuten für Studienförderung statt, die einen ausgewählten Studiengang und Verfahren zum Zugang ausführlich darstellen.
Das attraktive Programm umfasst ein breites Themenspektrum: Neben Studiengängen aus den Bereichen Wirtschaft und Recht, Naturwissenschaften und Technik, Informatik, Pädagogik und Soziales, Geistes- und Kulturwissenschaften und Kunst und Gestaltung werden auch Informationen zu allgemeinen Themen rund ums Studium gegeben:
Mathematik, Deutsch-französische Studiengänge, Medientechnik, Design, Mechatronik, Rechtswissenschaften, Geodäsie, Europäische oder internationale BWL, Biochemie, Biotechnologie, Business Integration, Wirtschaftspädagogik, Studium mit integrierter Praxis, Raumplanung, Medizinische Chemie, Theater und Medien, Studium bei der Bundeswehr, Studium an der Musikhochschule, Studium an Kunstakademien, Tipps zur Studienfinanzierung u.a.m.. Der Blick in die Hochschulen geht dieses Mal auch über Bayern hinaus. Die Universität Dortmund (Raumplanung, Wissenschaftsjournalismus) präsentiert sich neben der Fachhochschule Krems aus Österreich (Tourismusmanagement).
Der Hochschulinformationstag der Arbeitsagentur Regensburg ist im Hinblick auf sein Konzept und die Vielfalt der vertretenen Hochschulen in Bayern einzigartig. Bei keiner anderen Veranstaltung zur Studieninformation haben die Besucher in diesem Umfang die Möglichkeit, die Angebote der bayerischen Hochschulen zu vergleichen und sich über ein so breites Spektrum an Studiengängen detailliert zu informieren. Während bei den von den Hochschulen in eigener Regie veranstalteten Tagen „der offenen Tür“ häufig der Werbecharakter überwiegt, soll beim Hochschulinformationstag die Entscheidungsfindung erleichtert werden durch die Chance, die Unterschiede der Studienangebote zu hinterfragen.
Die Veranstalter rechnen auch dieses Jahr wieder mit mehr als 2500 Besuchern. Die Schulen geben dem jeweiligen Abschlussjahrgang in Abstimmung mit den Ministerialbeauftragten eine Unterrichtsbefreiung für die Teilnahme.
Die Räumlichkeiten für die Messe werden von der Universität Regensburg zur Verfügung gestellt. Die Messe findet im Zentralen Hörsaalgebäude rund um das AudiMax statt.
Interessenten können vorab das Vortragsprogramm bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur Regensburg oder über das Berufsinformationszentrum des Arbeitsamtes erhalten (Telefon 0941 / 7808 – 752). Der Besuch des Hochschulinformationstages ist kostenlos.
30.08.05