Bereits am 27. Juli 2013 trat das Bundesbedarfsplangesetz in Kraft (Bundesratsbeschluss- zuvor Bundestagsbeschluss im April 2013), in welchem unter anderem als künftige Hochspannungsleitung die Trasse von Lauchstädt nach Meitingen vorgesehen ist.
Das Vorhaben gilt damit bereits als verbindlich festgelegt, wodurch das Verwaltungsverfahren beschleunigt werden soll. Die geplante Leitung von Amprion generell in Frage zu stellen ist damit nicht mehr möglich. Da vorliegend das Vorhaben länderübergreifend ist, findet bei diesem das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Anwendung.
Derzeit befindet sich der Planungsstand in der Bundesfachplanung. Diese soll mit einem bundesweit einheitlichen Vorgehen die Planung der dringend benötigten Leitungen beschleunigen. Vorgesehen ist hier eine strategische Umweltprüfung mit den Fachbehörden des Freistaats Bayern. Letztlich wird im Ergebnis der Bundesfachplanung ein technisch und vor allem ökonomisch sinnvoller Korridor präferiert, allerdings sollen die negativen Folgen so gering wie möglich sein. Amprion argumentiert mit dem Trassenverlauf durch den Landkreis Neumarkt i.d.OPf. mit der ökonomisch sinnvolleren Alternative, was stark dafür spricht, dass das Vorhaben wie geplant in den Bundesnetzplan aufgenommen wird.
Im anschließenden Planfeststellungsverfahren besteht (erstmals) die Möglichkeit den Trassenverlauf der gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen. Hier besteht allerdings kaum Aussicht auf Erfolg. Da die Bundesnetzagentur Sofortvollzug angeordnet hat, entfällt bei Klageerhebung die aufschiebende Wirkung des Verwaltungsakts. Bis die Hauptsache entschieden ist, wird Amprion bereits die Masten gebaut haben. Im Besonderen gilt zu beachten, dass die gesamte Verfahrenshoheit der Bundesnetzagentur obliegt. Die Behörden des Freistaats Bayern und Bürger können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung lediglich Stellungnahmen abgeben.
Da wie oben bereits dargestellt das Netz schleunigst ausgebaut werden soll, um die künftige Versorgungssicherheit zu gewährleisten wird auf Bürgerinteressen nur bedingt Rücksicht genommen werden können.
Die unwidersprochenen Fakten sehen also folgendermaßen aus:
Einer der Vizepräsidenten des bayerischen Landtages, Herr Peter Meyer, hat auf Anfrage beim Wirtschaftsministerium erfahren, dass sowohl das Finanzministerium als auch das Umweltministerium sogar in einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe vertreten waren, „die zeitgleich mit den öffentlichen Mandatsträgern von Vorzugskorridor-Vorschlägen für die Verbindung Lauchstädt - Meitingen informiert wurde".
Diese Fakten waren also den Gremien in Bundes- und Landespolitik bei Beschlussfassung bekannt. Somit sind die Aussagen von MdB Karl und MdL Füracker zweifellos falsch und begründen sich entweder auf Desinteresse oder, was noch fataler wäre, auf bewusstes Versäumnis, so wie es Landrat Löhner in der Besprechung mit den betroffenen Bürgermeistern unmissverständlich ausdrückte.
Die CSU versucht nun, aus dieser fehlgeleiteten Informationspolitik bei der Bevölkerung sich als deren großer Interessenvertreter darzustellen.
Wissentlich, dass pressewirksame Fototermine lediglich dem Wahlkampf geschuldet sind, soll in den Wochen vor der Wahl die Bevölkerung beruhigt werden, um von eigenen Informationsversäumnissen abzulenken.