Nürnberg und Mittelfranken
Nürnberg (ots) - Am Freitag gegen 7 Uhr kam es in einer Wohnung im Nürnberger Stadtteil Reichelsdorf zu einer Auseinandersetzung unter Lebensgefährten. Weil ein 34-jähriger Nürnberger offensichtlich die Gemeinschaft mit seiner 25-jährigen brasilianischen Freundin nicht mehr weiterführen wollte, schüttete sie ihm im Verlauf des Streits ein bis zwei Liter kochendes Teewasser ins Gesicht. Der Mann erlitt dadurch im Gesicht und am Oberkörper Verbrennungen 2. Grades.
Vom Rettungsdienst wurde der Schwerverletzte in ein Krankenhaus eingeliefert. Die unter Alkoholeinwirkung stehende Frau wurde vorläufig festgenommen. Von der Staatsanwaltschaft Nürnberg wurde Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen schwerer Körperverletzung gestellt. Die 25-jährige Tatverdächtige wird dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg zur Klärung der Haftfrage überstellt. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an.
05.08.05
neumarktonline: Mit Teewasser verbrüht
Ansbach (ots) - Bei einem Verkehrsunfall am Freitag gegen 7.30 Uhr ist auf der Staatsstraße zwischen Neuendettelsau und Heilsbronn (Kreis Ansbach) eine Autofahrerin ums Leben gekommen. Die 49jährige Frau aus Heilsbronn war aus unklaren Gründen auf die Gegenfahrbahn geraten und dort frontal auf einen Lastwagen geprallt.
Für die Frau, die von der Nachtschicht kam und auf dem Weg nach Hause war, kam jede Hilfe zu spät. Sie erlag noch an der Unfallstelle. Feuerwehrkräfte mussten die Verunglückte aus dem stark beschädigten Opel Vectra bergen. Der Fahrer (55) des entgegenkommenden 7,5-Tonners aus Regensburg erlitt durch den sehr heftigen Zusammenstoß zum Glück nur leichtere Verletzungen. Auf insgesamt 20 000 Euro wird der Sachschaden geschätzt.
05.08.05
neumarktonline: Autofahrerin starb !
Nürnberg (ots) - Ein Verkehrsteilnehmer beobachtete am Donnerstag gegen 17.15 Uhr wie vor ihm der Fahrer eines VW-Golf in der Leyher Straße in Nürnberg während der Fahrt ein Blaulicht auf dem Dach seines Pkw anbrachte.
Mit dem eingeschalteten Blaulicht überfuhr er, so der Mitteiler, anschließend eine Kreuzung bei Rotlicht, ohne dass dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden wären. Eine uniformierte Streifenbesatzung konnte den 21-jährigen Pkw-Fahrer schließlich im Bereich des Frankenschnellweges anhalten.
Bei der Kontrolle fanden die Beamten außerdem im Fahrzeuginnenraum eine rot-weiße Anhaltekelle. Blaulicht und Anhaltekelle wurden sichergestellt.
Als Grund für die "Einsatzfahrt" gab der 21-Jährige an, dass er nur testen wollte, ob die blaue Leuchte funktioniert. Er wird wegen eines Vergehens der Amtsanmaßung und Verstößen nach der Straßenverkehrsordnung angezeigt.
05.08.05
neumarktonline: Möchte-gern-Polizist mit Blaulicht unterwegs
Nürnberg (ots) - In den vergangenen Monaten registrierte die Nürnberger Polizei immer mehr Strafanzeigen, die im Zusammenhang mit dem Ausweismissbrauch durch Jugendliche stehen. Bis zu 30 Fälle wurden pro Monat wurden im Stadtgebiet aktenkundig.
Der Hintergrund ist, dass viele Diskotheken dazu übergegangen sind, den Einlass ihrer Gäste zu kontrollieren und Jugendlichen unter 18 Jahren den Zutritt zu verweigern. Dies geschieht in erster Linie deshalb, weil es für die Verantwortlichen sehr schwierig ist, Personen unter 18 Jahren während des laufenden Geschäftsbetriebes um 24 Uhr aus dem Lokal zu verweisen. Drohen doch im Zusammenhang mit den Jugendschutzkontrollen den Geschäftsinhabern bei Verstößen Anzeigen, die mit empfindlichen Geldbußen verbunden sein können.
Um trotzdem in die Diskotheken zu kommen, benutzen viele Jugendliche deshalb Ausweise von Geschwistern, Freunden und Bekannten, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Auf Grund der Jugendschutzkontrollen haben die Diskothekenbetreiber ihre Einlasskontrollen durch die Sicherheitsdienste in den vergangenen Monaten verschärft und schalten beim Verdacht des Ausweismissbrauchs die Polizei ein.
Viele Jugendliche, die Ausweise missbräuchlich benutzen, verkennen die Tatsache, dass es sich dabei um einen Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch handelt und keinesfalls als "Kavaliersdelikt" geahndet wird. Zudem wird auch gegen den rechtmäßigen Inhaber und Überlasser des Ausweises ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Aufgegriffene Jugendliche werden zur jeweiligen Polizeiinspektion gebracht und müssen dort von ihren Eltern abgeholt werden.
04.08.05
neumarktonline: Zu jung für die Disko