MdL Albert Füracker

Mehr Geld für Feuerwehren

NEUMARKT. Die Feuerwehren erhalten künftig eine höhere Förderung beim Bau oder der Erweiterung von Feuerwehrgerätehäusern und Feuerwachen sowie für Beschaffungen von Fahrzeugen und Geräten.

Diese gute Nachricht brachte der CSU-Landtagsabgeordnete Albert Füracker, der auf die in Kraft getretene Änderung der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien hinwies.

Im Mittelpunkt stehen dabei Verbesserungen beim Bau oder der Erweiterung von Feuerwehrgerätehäusern und Feuerwachen. Die bisherige Festbetragsförderung wird durch ein Staffelfördermodell modifiziert, das die stellplatzbezogene Förderung gerade für große Freiwillige Feuerwehren mit und ohne Ständige Wache sowie für Berufsfeuerwehren deutlich verbessert, erklärte der Abgeordnete, der selbst aktiver Feuerwehrmann ist.

Während beim Neubau eines Feuerwehrgerätehauses oder einer Feuerwache bisher alle Stellplätze einheitlich mit je 40.000 Euro gefördert wurden, steigt die Förderung jetzt für den ersten und den zweiten Stellplatz auf je 46.500 Euro, für den dritten bis fünften Stellplatz auf je 57.000 Euro, für den sechsten bis neunten Stellplatz auf je 70.000 Euro und ab dem zehnten Stellplatz auf je 80.000 Euro.

Bei Erweiterung eines bestehenden Feuerwehrgerätehauses oder einer Feuerwache steigen die Fördersätze je Stellplatz von bisher je 20.000 Euro jetzt für den ersten und den zweiten Stellplatz auf je 23.250 Euro, für den dritten bis fünften Stellplatz auf je 28.500 Euro, für den sechsten bis neunten Stellplatz auf je 35.000 Euro und ab dem zehnten Stellplatz auf je 40.000 Euro.

Außerdem wird auch die Schaffung sonstiger Flächen, insbesondere für Aufenthalts- und Ruheräume sowie Werkstätten, die in Feuerwachen von Berufsfeuerwehren oder Ständigen Wachen für den Dienstbetrieb erforderlich sind, künftig mit einem Festbetrag gefördert.

Daneben werden auch der Bau von Schlauchpflegetürmen mit bis zu 45.000 Euro, der Bau von Atemschutzwerkstätten mit 20.000 Euro und von Atemschutzübungsanlagen mit 40.000 Euro sowie die komplette technische Ausstattung von Schlauchtürmen gefördert werden. Die geänderte Förderung gilt für alle Bau- und Beschaffungsanträge, für die ein Maßnahmebeginn bis einschließlich 7. Mai 2010 noch nicht erfolgt war.
22.05.10

MdL im Kindergarten


MdL Albert Füracker und BRK-Kreisgeschäftsführer Klaus Zimmermann bei der Betreuung der Kinder

NEUMARKT. MdL Albert Füracker half am Montag dem Personal im Rot-Kreuz-Kindergarten zusammen mit BRK-Kreisgeschäftsführer Klaus Zimmermann bei der Betreuung der Kinder.

"Ziel des Rollentausches ist es, einen Einblick in das Berufsbild des pädagogischen Personals zu bekommen", erklärte Kindergartenleiterin Birgit Gärtner. Albert Füracker habe einen Alltag im Kindergarten erlebt und erfahren, wie schwierig es sei, unter gewissen personellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Kindergartenbereich tätig zu sein.

Die Einrichtung nimmt teil an der bayernweiten "Aktion Rollentausch", die von den Wohlfahrtsverbänden vom 23. April bis zum 2. Mai durchgeführt wird. Ziel der Aktion ist es, Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft die Möglichkeit zu geben, soziale Arbeit und Pflege in der Praxis kennen zu lernen.
26.04.10

Ehrenämter koordinieren

NEUMARKT. Der Landkreis Neumarkt erhält 36.000 Euro für die Gründung eines "Koordinierungszentrums für bürgerschaftliches Engagement".

Das teilte am Mittwoch Landtagsabgeordneter Albert Füracker mit. Durch das Modellprojekt soll ein flächendeckender Auf- und Ausbau einer effizienten Infrastruktur für Bürgerschaftliches Engagement (BE) in Bayern gefördert werden. Das Sozialministerium will vor allem den strukturschwachen ländlichen Raum unterstützen.

20 Landkreise und kreisfreie Städte können nun solche Koordinierungszentren einrichten. "Darunter fällt auch der Landkreis Neumarkt", so MdL Albert Füracker.

Aufgaben des Koordinierungszentrums sollen die Vernetzung der bereits bestehenden Aktivitäten des "regionalen Bürgerlichen Engagements", die Bereitstellung von Informationen und fachliche Beratung, die Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit und die Entwicklung von geeigneten lokalen Projekten sein. So könne nach Meinung Fürackers die ehrenamtliche Arbeit im Landkreis Neumarkt bestmöglich gefördert werden.

Insgesamt stellt der Freistaat Bayern 650.000 Euro für das Projektmodell bereit. Voraussetzung für eine Förderung ist ein Eigenanteil der Landkreise mindestens in der Höhe der staatlichen Förderung. Ferner muss mindestens eine hauptberufliche Halbtagskraft in dem Zentrum beschäftigt werden.
10.03.10


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23. Jahrgang