MdB Alois Karl
"Nachteile für Verbraucher"
Zum Bericht "Schneller ans Geld" vom 7.4.06
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Karl,
der Internet-Zeitung "neumarktonline" entnehme ich Ihre Ausführungen zu einem geplanten Forderungssicherungsgesetz.
Erlauben Sie mir einige Anmerkungen hierzu.
Begrüßenswert ist es, dass Sie sich um die Beschleunigung der Zahlungen an Handwerker und, so hoffe ich, auch an Dienstleister kümmern. Dafür danke ich Ihnen.
In Ergänzung Ihrer Überlegungen, die zumindest im Ansatz sinnvoll erscheinen, möchte ich jedoch noch einen weiteren Aspekt beleuchten, der meiner Meinung nach noch viel zu wenig berücksichtigt wird: Viele Aufträge werden heute erteilt, obwohl die Auftraggeber nicht die entsprechenden Mittel besitzen, um den Auftrag danach bezahlen zu können.
Ich schlage deshalb vor, dass bei Erteilung eines Auftrages, der Nachweis des entsprechenden Kapitals in mindestens der Höhe der Auftragssumme bei einer treuhänderisch tätigen Stelle hinterlegt werden muss. Dass sich eine Bürgschaft "auf erste Anforderung" als unwirksam erwiesen hat, ist Ihnen sicher auch bekannt. Diese treuhänderischen Aufgaben können entsprechend zertifizierte Banken, Behörden etc. übernehmen. Mir ist klar, dass dies erhöhten Verwaltungsaufwand und auch erhöhte Kosten bedeutet, allerdings ist so sichergestellt, dass dem bewussten und vorsätzlichen Betrug, der auch vor Gericht nur schwer nachzuweisen ist, ein Riegel vorgeschoben wird.
Die Auszahlung dieses Betrages kann im Streit- oder Mangelfall entsprechend der verbindlich vorgeschrieben Einschaltung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erfolgen, dessen Urteil sich die Parteien zu unterwerfen haben. Auch dies verursacht Kosten, die aber in keinem Verhältnis zu den Kosten stehen, die durch ein langwieriges Gerichtsverfahren entstehen.
Vielleicht ist es Ihnen möglich, diesen Vorschlag in die Debatte einzubringen und auch mit Nachdruck zu vertreten.
Unverständlich erscheint mir in diesem Zusammenhang die Absicht, die VOB/B aufzuheben. Ist dies doch die einzige praktikable Grundlage, sofern sie vereinbart ist, die Zahlungsmodalitäten, Abnahme und Massenermittlung und vieles mehr verbindlich regelt. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden so klar definiert. Würde die VOB/B aufgehoben, würde das, drastisch gesagt, chaotische Verhältnisse bei der Abwicklung von Bauleistungen bedeuten, da jeweils gesonderte Vertragsbedingungen vereinbart werden müssten, die auch hier zu Ungunsten des Verbrauchers formuliert sein können.
Ich rate deshalb dringend davon ab, diese bewährte Vorschrift aufzuheben, da dadurch nur Rechtsunsicherheit geschaffen wird. Ich denke hier nur an den Fall des § 4 3 "Bedenken" welcher ein regelmäßiger Streitfall ist. Wie kann so ein komplexer Sachverhalt individuell geregelt werden? Das ist in der Praxis nicht durchführbar.
Die Abschaffung der Privilegierung der VOB/B ist verbunden mit erheblichen Nachteilen für den Verbraucher und sollte deshalb gründlich überdacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
07.04.06
Schneller ans Geld
NEUMARKT. Handwerker können durch ein "Forderungssicherungsgesetz" künftig schneller an ihr Geld kommen, berichtet MdB Alois Karl.
"Wer gute Arbeit leistet, der soll dafür auch sein Geld erhalten. Dazu soll das Forderungssicherungsgesetz beitragen, dass wir in erster Lesung im Bundestag beraten haben", erläuterte Alois Karl, Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt.
Gerade Handwerker müßten heute immer häufiger erleben, dass sie trotz guter Arbeiten kein Geld erhalten oder ihre berechtigten Forderungen erst nach teilweise mehrjährigem Rechtsstreit befriedigt werden. Dieses Verhalten vieler Gläubiger sei nicht nur inkorrekt, sondern gefährde zunehmend auch Handwerksbetriebe in ihrer Existenz und habe bereits Tausende von Arbeitsplätzen in Deutschland vernichtet. "Das wollen wir nicht länger hinnehmen. Mit dem Gesetz wird es Handwerkern und anderen Gläubigern künftig leichter gemacht werden, an ihr Geld zu kommen", erklärte Karl. Auch Unfallopfer und weitere Personen würden von der Neuregelung profitieren.
Kernstück des Gesetzes wird die vorläufige Zahlungsanordnung sein. Dies wird es den Gerichten ermöglichen, frühzeitig einen vollstreckungsfähigen Titel zu erlassen. Voraussetzung für diese Anordnung wird sein, dass die Klage nach dem jeweiligen Sach- und Streitstand hohe Aussichten auf Erfolg hat. Damit es dabei zu keinem Missbrauch kommt, werde man auch einen Ermessensspielraum für die Gerichte in das Gesetz aufnehmen, berichtet Alois Karl weiter. So können die Gerichte zwischen dem Interesse des Klägers, schnell an sein Geld zu kommen, und dem Interesse des Beklagten, erst nach Abschluss aller offenen Rechtsfragen zu zahlen, abwägen.
"Mit diesem Gesetz wollen wir erreichen, dass künftig wieder eine bessere Zahlungsmoral herrscht", erlärte der Abgeordnete. Derzeit verbreitete Tricks, mit zahllosen Beweisanträgen und Begutachtungen ein Gerichtsverfahren möglichst lange zu strecken und die Zahlung einer berechtigten Forderung möglichst lange zu verhindern, könnten die Gerichte unbeschadet eines späteren Urteils einen Riegel vorschieben. Zugleich könne so Druck auf den Kläger verringert werden, trotz erkennbarer Berechtigung auf einen Vergleich mit Verlusten aus Liquiditätsgründen eingehen zu müssen, sagte MdB Karl. "Wichtig ist auch, dass die neue Vorschrift nicht für Vergütungsklagen unter Werkunternehmern, sondern auch für alle Geldforderungen, insbesondere Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen von Unfallopfern zur Anwendung gebracht werden soll."
Zudem sei ein Bündel weiterer Änderungen im Werkvertragsrecht vorgesehen:
- Abschlagszahlungen sollen künftig schon gefordert werden können, bevor das Werk vollständig errichtet ist. Das Erfordernis einer "abgeschlossenen Leistung" soll damit wegfallen. Bei der Errichtung oder Umbau eines Hauses soll der Verbraucherschutz durch eine Sicherheitsleistung gewährleistet werden.
- Auch Bauhandwerker als Subunternehmer sollen besser gestellt werden. Künftig soll er seine Forderungen gegenüber dem Generalunternehmer auch dann einfordern können, wenn das Gesamtwerk durch dessen Auftraggeber abgenommen wurde oder als abgenommen gilt. Damit könnte das Verfahren, die Zahlung an den Subunternehmer durch eine gesonderte Abnahme des Subunternehmerwerkes durch den Generalunternehmer dadurch zu verzögern, erfolgreich unterbunden werden.
- Die Höhe des "Druckzuschlages" soll künftig im Regelfall das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten betragen. Bislang war dafür mindestens das Dreifachen vorgesehen. Der Druckzuschlag ist der Betrag, den der Auftraggeber über die eigentlichen Nachbesserungskosten einbehalten darf, um den Unternehmer zur Mängelbeseitigung zu veranlassen.
- Bauhandwerker soll ein echter, einklagbarer Anspruch auf eine Sicherheitsleistung für seine Werklohnforderung eingeräumt werden. Zudem soll der Bauhandwerker seinen Vergütungsanspruch behalten, wenn es wegen der Vorleistungspflicht zum Streit und zur Vertragsauflösung kommt. Verbraucher sollen von der Pflicht zur Sicherungsleistung befreit bleiben.
- Zudem wird überlegt, die gesetzliche Privilegierung der VOB/B für Verbraucherverträge aufzuheben. Damit können künftig Gerichte mehr Einzelfallgerechtigkeit schaffen. Wenn an einem Vertrag ein Verbraucher beteiligt ist und die VOB/B in diesen Vertrag einbezogen wurde, dann kann eine juristische Bewertung erfolgen, ob der Verbraucher im Einzelfall unangemessen benachteiligt wurde.
07.04.06
Sprechstunde bei Karl
NEUMARKT. Am Freitag, 24. März, wird der Wahlkreisabgeordnete für Amberg-Sulzbach-Neumarkt, Alois Karl, von 11 bis 12 Uhr eine Bürgersprechstunde in seinem Neumarkter Büro in der Hallertorstraße 16 halten.
"Der große Zuspruch zu meiner letzten Bürgersprechstunde in Neumarkt hat mich etwas überrascht", erklärte Karl. Zugleich habe er gezeigt, welches Vertrauen ihm die Bürger und Unternehmen hinsichtlich der Vertretung ihrer Interessen gegenüber staatlichen Stellen entgegen brächten. Deshalb werde er auch künftig an den Bürgersprechstunden, in denen ihm die Petenten ihre Anliegen auch ohne vorherige Terminvereinbarung schildern können, festhalten, sagte Alois Karl weiter.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sollte dieser Termin für den einen oder anderen nicht realisierbar sein, so kann unter 09181/487555 oder 09621/78487-20 auch ein Ausweichtermin vereinbart werden. Allerdings sind die für die Folgewochen Sitzungen des Deutschen Bundestages in Berlin angesetzt, so dass gerade in eiligen Fällen die Bürgersprechstunde am Freitag in Anspruch genommen werden sollte.
22.03.06