Geld für „Härtefälle“

NEUMARKT. Die "unendliche Geschichte" der Straßenausbaubeiträge in Neumarkt hat zum 1. Januar 2018 ein Ende gefunden - jedenfalls fast.

Seit Jahresanfang werden Grundstückseigentümer in Bayern nicht mehr an den Kosten der Sanierung oder für den Ausbau von innerörtlichen Straßen beteiligt. Der Bayerische Landtag hat dazu das Kommunalabgabengesetz geändert und die sogenannten Straßenausbaubeiträge abgeschafft.

Das ist gut für die Anlieger, deren Straßenausbau künftig beginnt - und eher unbefriedigend für jene, die in den letzten Jahren fleißig zur Kasse gebeten wurden.


Für Härtefälle in der Zeit davor hat der Freistaat deshalb einen Härtefallfonds eingerichtet und insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Sie sind für Beitragszahler gedacht, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen und durch diese „unzumutbar belastet“ wurden. Über die Verteilung der Mittel für solche Härtefälle entscheidet eine eigens eingerichtete Kommission.

Die Stadt Neumarkt hat jetzt darauf hingewiesen, dass seit dem 1. Juli die Möglichkeit besteht, einen solchen Antrag auf Härteausgleich bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge bei der Regierung von Unterfranken zu stellen.
15.07.19
Neumarkt: Geld für „Härtefälle“
Telefon Redaktion


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