„Anschluss nicht möglich“

NEUMARKT. Das Landratsamt will Wahlkampf-Vorwürfe über Versäumnisse bei einer PV-Anlage am neuen Wertstoffhof nicht stehen lassen.

Die Grünen hatten zuletzt von „Rückschritt statt Stillstand“ in der „Ära Gailler“ gesprochen und dabei die fehlende Photovoltaik-Anlage als Beleg genannt (wir berichteten).

Man habe die Errichtung einer PV-Anlage sehr intensiv geprüft, hieß es jetzt aus dem Landratsamt. Sie sei aber derzeit wirtschaftlich nicht vertretbar gewesen. Allerdings habe man bei dem Neubau alle Voraussetzungen dafür geschaffen, in späteren Jahren doch noch eine PV-Anlage zu errichten.


In der Stellungnahme des Landratsamtes heißt es wörtlich:

Bei der Erweiterung des Wertstoffhofes Blomenhof wurde die Errichtung einer PV-Anlage sehr intensiv geprüft.

Im Zuge der Planung für die Erweiterung des Wertstoffhofes Blomenhof sollte insbesondere das Dach der neuen Wertstoffhalle mit einer PV-Anlage versehen werden. Nach intensiver Prüfung hat sich gezeigt, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht realisierbar ist bzw. nur mit einem unverhältnismäßig hohen Investitionsaufwand möglich wäre.

Am Blomenhof ist lediglich ein Standard-Netzanschluss mit 30 kW vorhanden. Dieser Netzanschluss ist bereits durch das bestehende Blockheizkraftwerk komplett ausgelastet. Mit dem vorhandenen BHKW wird bereits seit rund 20 Jahren Strom aus dem anfallenden Deponiegas erzeugt.

Damit ist ein Anschluss auf dem eigenen Grundstück nicht möglich.

Daraufhin wurden die Stadtwerke Neumarkt um Prüfung gebeten, wie eine Netzeinspeisung realisiert werden könnte. Es hat sich dabei herausgestellt, dass der nächstgelegene mögliche Netzeinspeisungspunkt die Trafo-Station in der Nähe des Lidl-Marktes am Berliner Ring gewesen wäre. Um dort einen Anschluss herzustellen, müssten ungefähr 800 m Wegstrecke überbrückt werden, davon ca. 400 m mit Aufgrabungsarbeiten. Die Kosten dafür wären für eine mögliche Anlagengröße von ca. 100 kwp unverhältnismäßig groß. Dementsprechend rieten die Stadtwerke damals eindeutig davon ab, unter diesen Rahmenbedingungen überhaupt konkrete Planungen vorzunehmen.

Ungeachtet dessen wurden bauseits auf der Wertstoffhalle alle Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Anlage geschaffen. Insbesondere wurde die Statik des Daches darauf ausgelegt und die zusätzliche Last einer PV-Anlage mit einkalkuliert, ebenso wurde die Elektroinstallation dementsprechend vorbereitet.

In wenigen Jahren wird die Rekultivierung des Deponiebereichs erfolgen. Sollte nach erfolgter Rekultivierung die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Deponiekörper genehmigungsfähig sein, wäre dort eine weitaus größere Anlagenkapazität möglich, für die dann auch ein extrem aufwändiger Netzanschluss sich wirtschaftlicher darstellen könnte.

Grundsätzlich ist am Blomenhof nur eine Einspeisung ins öffentliche Netz möglich, da der relativ geringe Eigenverbrauch des Wertstoffhofes bereits durch die Stromerzeugung des BHKW mehr als abgedeckt ist.

Dass das Dach der Wertstoffhalle nach Norden ausgerichtet ist, liegt an den Grundstücksverhältnissen, insbesondere daran dass das Gelände nach Süden stark abfällt und nur so die zwei Ebenen mit den tiefer liegenden Containern hergestellt werden konnten. Auf der Südseite ist jedoch eine erhebliche Arbeitshöhe für das Beschicken und Verdichten nötig, so dass das Dach nach Süden ansteigen muss.

Außerdem stellen wir nochmals klar, dass der Landkreis Neumarkt eine der Gebietskörperschaften ist, die als erste auf eigenen Gebäuden PV-Anlagen errichtet hat, beginnend bereits 2001 mit dem Dach des Klinikums, 2003 auf der Knabenrealschule und seitdem auf nahezu allen kreiseigenen Gebäuden. Insgesamt sind mehr als 500 KWp Leistung installiert, die jährlich mehr als 500.000 KWh Strom erzeugen.

17.02.20
Neumarkt: „Anschluss nicht möglich“
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