Oft fehlt das Kennzeichen


Mit den neuen E-Scootern hat auch die Polizei immer wieder zu tun
Foto: Pixabay
NEUMARKT. Der große Renner, wie von einigen Geschäftemachern erwartet, wurden sie nicht: doch auch in Neumarkt gibt es immer mehr E-Scooter.

Seit vor knapp einem Jahr die von einem Elektromotor angetriebenen Tretroller offiziell erlaubt sind hat die Polizei immer wieder mit ihnen zu tun: viele sind nicht versichert, fahren nicht auf dem Radweg oder die Fahrer sind betrunken.

Um Verstöße gegen die „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ oder beispielsweise das Straßenverkehrsgesetz zu vermeiden, rät die Polizei, sich vor der Benutzung umfassend zu informieren.

„Radweg nicht benutzt, alkoholisiert gefahren, ohne gültige Versicherung unterwegs“ - dies sind einige Beispiele, die die Polizei bereits seit Inkrafttreten der Verordnung im Juni 2019 feststellen musste, als sie Verkehrsteilnehmer mit E-Scootern kontrollierte. Auch in Neumarkt wurden immer wieder unversicherte Fahrzeuge oder betrunkene Fahrer erwischt.

Die Polizei wandte sich nun an die Bürger, um Verhaltenstipps zu geben und rechtliche Hintergründe aufzuzeigen. Denn die Sicherheit der E-Scooter sowie das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer sollte in jedem Fall gewährleistet sein, unabhängig davon, wohin und aus welchem Grund die Fahrt mit einem E-Scooter erfolgt.


Die Elektroroller sind sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge und dürfen maximal 20 Stundenkilometer schnell sein. Jeder dieser E-Roller besitzt eine Lenkstange, geeignete Beleuchtungseinrichtungen nach vorne und hinten sowie seitliche Rückstrahler, um die Sichtbarkeit zu gewährleisten. Zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen sind charakteristisch.

Zu beachten ist, dass E-Scooter mit einer bauartbestimmten Geschwindigkeit von mehr als 20 Stundenkilometern nicht von den Privilegien der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfasst werden. Sie unterliegen den allgemeinen zulassungs- sowie fahrerlaubnisrechtlichen Bestimmungen, so dass sie unter Umständen ein amtliches Kennzeichen benötigen und zum Führen eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich ist.

E-Roller mit maximal 20 Stundenkilometer unterliegen der Versicherungspflicht. Das wird durch die Anbringung einer Versicherungsplakette nachgewiesen. Ein Führerschein zum Fahren ist nicht erforderlich, der Fahrer muss lediglich mindestens 14 Jahre alt sein.

Die Polizei wies insbesondere darauf hin, dass es sich bei den Elektrorollern um Kraftfahrzeuge handelt. Das bedeutet, dass sämtliche Vorschriften wie beispielsweise zu den Promillegrenzen oder der Nutzung elektronischer Geräte zur Kommunikation, ebenso wie beim Führen von Autos gelten.

Wer also einen E-Scooter mit 0,5 Promille oder mehr fährt, muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz rechnen, die ein hohes Bußgeld, mehrere Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot - natürlich auch für das Auto - zur Konsequenz hat. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Eine Straftat begeht auch, wer ab 0,3 Promille nicht mehr in der Lage ist, sicher am Verkehr teilzunehmen.

Für Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21jährige Fahrer gelten 0,0 Promille.

Zu einem guten Schutz trägt das Tragen eines Helmes bei. Dies ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings rät die Polizei wie auch beim Fahrradfahren zu dieser Schutzmaßnahme.

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17.05.20
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