Ausgangssperre verordnet
NEUMARKT. Im Landkreis Neumarkt gilt ab sofort eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Das teilte am Morgen das Landratsamt mit.
Nach den Entscheidungen des Bayerischen Landtags und den dramatischen Zahlen bei den Neuinfektionen im Landkreis Neumarkt war mit den verschärften Maßnahmen gerechnet worden (
wir berichteten).
Neben den bayernweiten Maßnahmen gelten im Landkreis Neumarkt die verschärften Vorschriften für „Hotspots“ mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 - im Landkreis Neumarkt liegt sie derzeit bei 230.
Eine der einschneidendsten Maßnahmen dürfte im Landkreis Neumarkt die Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr sein. In dieser Zeit ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet wegen
- eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
- der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
- der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
- der Begleitung Sterbender,
- der Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020 oder
- von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen
Außerdem sind Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt.
An allen Schulen findet ab der Jahrgangsstufe acht mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung kein Unterricht in Präsenzform statt.
Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschul-Unterricht in Präsenzform ist untersagt.
Die verschärften Maßnahmen gelten vorerst so lange, bis die Inzidenz-Zahl im Landkreis Neumarkt wieder unter 200 fällt.
09.12.20
Neumarkt: Ausgangssperre verordnet