Wohl kein Betrugs-Prozeß


Zu einem Betrugs-Prozeß wird es bei de Masken-Affäre im Landkreis Neumarkt wohl nicht kommen
Foto: Pixabay (Symbolbild)
NEUMARKT. Die beiden Geschäftsleute aus dem Landkreis, die wegen des Handels mit Corona-Masken in U-Haft saßen, kommen wohl nicht wegen Betrugs vor Gericht.

Der Fall hatte in Neumarkt großes Aufsehen erregt, weil einer der beiden Beschuldigten ein Lokalpolitiker und dritter Bürgermeister im Landkreis ist. Der 31jährige Mann und sein 33 Jahre alter Geschäftspartner mußten lange Zeit in Untersuchungs-Haft (wir berichteten vielfach).


In Zusammenhang mit der Beschaffung von medizinischen Mund-Nasen-Schutzmasken in der Anfangszeit der Corona-Pandemie hatte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im Frühjahr 2022 Anklage gegen die zwei Männer aus dem Raum Neumarkt wegen des Verdachts des Betruges und Urkundenfälschung erhoben.

Die 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat nun die Eröffnung des Hauptverfahrens weitgehend abgelehnt. Aus Sicht der Kammer besteht hinsichtlich der Betrugsvorwürfe kein hinreichender Tatverdacht. Eröffnet wurde das Hauptverfahren nur gegen den jüngeren der beiden Angeklagten wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung.
19.06.23
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Telefon Redaktion


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