Vorwürfe zurückgewiesen


Oberbürgermeister Thomas Thumann
Foto: Archiv
NEUMARKT. Vor dem Nürnberger Amtsgericht hat der Prozeß gegen den Neumarkter Oberbürgermeister Thomas Thumann wegen „Untreue“ begonnen.

Thumann wies am Mittwoch-Vormittag im Gerichtssaal die Vorwürfe zurück. Es habe damals bei den Beratungen mit weiteren Juristen aus dem Rathaus unterschiedliche Ansichten gegeben.

Sein Anwalt wies vor Gericht darauf hin, daß das Handeln des Oberbürgermeisters seit einer Novellierung im Jahr 2017 inzwischen überhaupt keine Straftat mehr sein könne.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, durch die Höhergruppierung von zwei Rathaus-Mitarbeitern die Stadt um 18.500 Euro geschädigt zu haben. Thumann hat bereits im Vorfeld erklärt, daß er zu seinem Handeln stehe.

Der Grund für den am Mittwoch begonnenen Prozeß liegt schon etliche Jahre zurück: eine Strafanzeige wurde im Jahr 2017 gestellt.

Und beinahe wäre es zu der Verhandlung auch gar nicht gekommen: Das Amtsgericht Nürnberg hatte mit Beschluss vom 5. Dezember 2022 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Aus Sicht des Amtsgerichts ergab sich nach Beurteilung der Aktenlage hinsichtlich des angeklagten Untreuevorwurfs „keine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit“, weil „in Gesamtschau aller Umstände“, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine stufengleiche Höhergruppierung rechtlich ab März 2017 möglich wurde, nach Auffassung des Amtsgerichts „jedenfalls keine gravierende Pflichtverletzung feststellbar“ sei.


Doch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wollte den Neumarkter Oberbürgermeister unbedingt vor dem Kadi sehen und legte gegen diese Entscheidung Beschwerde zum Landgericht Nürnberg-Fürth ein.

Das Landgericht ließ schließlich am 17. März die Anklage zur Hauptverhandlung zu und eröffnete das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Nürnberg, wo ein Strafrichter für Wirtschaftsstrafsachen urteilen soll. Das Landgericht sah bereits „aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den Höhergruppierungen um gebundene Entscheidungen handelte, für die kein Ermessensspielraum bestand, eine hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit hinsichtlich der angeklagten Tatvorwürfe“.

Thumann soll als Oberbürgermeister der Stadt Neumarkt „pflichtwidrig angewiesen“ haben, dass zwei städtische Tarifbeschäftigte von der Entgeltgruppe 6 Erfahrungsstufe 3 auf die Entgeltgruppe 9 unter Beibehaltung der Erfahrungsstufe 3 höhergruppiert wurden, obgleich sie nach Tarifvertrag in die Erfahrungsstufe 2 hätten eingestuft werden müssen, hieß es.

Der Prozeß gegen den amtierenden Oberbürgermeister zum jetzigen Zeitpunkt gilt auch deshalb als pikant, weil in Neumarkt im Herbst Oberbürgermeister-Wahlen anstehen - und Thumann als offizieller Kandidat der Freien Wähler wieder antritt.

Es ist noch ein weiterer Verhandlungstag vor dem Nürnberger Amtsgericht geplant.
05.07.23
Neumarkt: Vorwürfe zurückgewiesen
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