Nachfrage nach Briefwahl


Der Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Daniel Gottschalk im Mehrzweckraum des Bürgerhaues, wo die Briefwahlunterlagen ausgegeben werden
Foto: Dr. Franz Janka
NEUMARKT. Die rund 30.000 Wahlberechtigten aus dem Stadtgebiet Neumarkt können auch heuer Anträge für die Briefwahlunterlagen stellen.

Dabei ist für die Oberbürgermeister-Wahl und die Landtags- und Bezirkswahl am 8.Oktober jeweils ein separater Antrag notwendig, teilte die Stadt am Montag mit.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann online, per Post oder persönlich erfolgen. Angesichts der Entwicklung bei den Wahlen der letzten Jahre wird im Neumarkter Rathaus mit einem weiter zunehmend hohen Anteil an Briefwählern zu rechnen.

Unterlagen für die Briefwahl können mit dem rückseitig in die Wahlbenachrichtigung eingedruckten Antrag angefordert werden, der ausgefüllt werden muss und dann per Post an die Stadtverwaltung geschickt werden kann. Wahlberechtigte können ihn auch persönlich in den Briefkasten der Stadtverwaltung beim Rathaus I einwerfen.

Man kann aber auch man mit dem ausgefüllten Antrag direkt in den Mehrzweckraum im Rathaus IV in der Fischergasse gehen, um die Briefwahl dort persönlich beantragen sowie die Unterlagen gleich mitnehmen zu können. Und es gibt die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen.


Wahlberechtigte, die keine Briefwahl machen wollen und am 8.Oktober zur Urnenwahl gehen wollen, müssen nur ihre beiden Wahlbenachrichtigungsbriefe oder ein Ausweisdokument in den Wahlraum mitnehmen. Insgesamt gibt es im Stadtgebiet 30 Wahlbezirke, in denen die Urnenwahl für die Landtags-, Bezirks- und Oberbürgermeisterwahlen durchgeführt werden kann.

Da sich gegenüber den letzten Wahlen die Zahl der Bezirke und die Einteilung der Wahlberechtigten auf die Wahllokale geändert haben können, sollte man einen genauen Blick auf die Benachrichtigung werfen. Gegenüber der letzten Wahl wurde in Pölling das Wahllokal „Charité“ aufgelöst, das Wahllokal im Kindergarten zieht in das Bürgerzentrum in der Alten Schule um.

Für jeden Wahlberechtigten ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief angegeben, in welchem Wahlraum er am Wahltag seine Stimmen abgeben kann. Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist auch ersichtlich, ob der Wahlraum barrierefrei ist. Die Wahlbenachrichtigungen sollen die wahlberechtigten Personen für alle Wahlen bis spätestens 17.September erhalten. Sie werden für die Oberbürgermeisterwahl und die Landtags- und Bezirkswahl getrennt versandt und zugestellt, so dass die Zeitpunkte des Erhalts abweichen können.

Die Auszählung der Stimmen am Wahltag erfolgt dann ab 18 Uhr.
04.09.23
Neumarkt:   Nachfrage nach Briefwahl
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