Bewährung für Altenpfleger
In Seubersdorf wurden besonders schutzbedürftige Senioren mißhandelt
Symbolfoto: pixabay
NEUMARKT. Ein 33jähriger Pfleger wurde vom Neumarkter Amtsgericht wegen der Mißhandlung von Altenheimbewohnern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Der Mann erhielt eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten - ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung. Außerdem muß er 8000 Euro Geldbuße bezahlen. Er hatte in einem Pflegeheim in Seubersdorf sieben Bewohner mißhandelt. Vor Gericht legte der Mann und umfangreiches Geständnis ab.
In der Anklageschrift war dem Mann
Körperverletzung, Nötigung und
Freiheitsberaubung vorgeworfen worden.
Der 33jährige Mann arbeitete als
Pflegefachkraft in einem Pflegeheim in Seubersdorf.
Im Zeitraum von Herbst 2019 bis zur Jahresmitte 2022
hat er Heimbewohner, deren Verhalten ihm missfiel, zum Beispiel
weil sie die Notrufklingel betätigten, auf unterschiedliche
Art und Weise gemaßregelt.
Unter anderem hat der Angeschuldigte mehrere
Opfer geschlagen oder so fest angefasst,
dass diese zumindest leichte Verletzungen erlitten.
Andere hat er gegen ihren Willen kalter Witterung
ausgesetzt.
So soll der Angeschuldigte eine 90jährige Seniorin
bei Nieselregen für mehrere Minuten im Demenzgarten
des Heims eingesperrt haben. Eine 87jährige
Frau soll er unter den Armen gepackt und durch mehrere Räume der
Einrichtung gezogen haben, wodurch diese Schmerzen
erlitt. Einer 92jährigen Bewohnerin soll er den Strom für
die Nachtglocke abgestellt haben, so dass sie keine Hilfe
rufen konnte.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann
insgesamt zwölf Übergriffe auf sechs Bewohnerinnen und
einen Bewohner des Heims vor.
Neben der Bewährungsstrafe hatte der Staatsanwalt ein Berufsverbot für den Altenpfleger gefordert. Dem kam das Gericht mit Hinweise auf eine "positive Sozialprognose" aber nicht nach. Der Mann arbeitet inzwischen in einer anderen Altenpflegeeinrichtung im Landkreis.
Die Ermittlungen gegen drei weitere Beschuldigte aus der
Leitungsebene des Seubersdorfer Pflegeheims wurden eingestellt, da
ihnen keine strafbaren Handlungen nachzuweisen
waren.
18.12.23
Neumarkt: Bewährung für Altenpfleger