Mit Wagenheber zugeschlagen !
NEUMARKT. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf "Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung" - doch so verwerflich das Verbrechen auch sein mag: die vielen Zuhörer im
Der wegen versuchten Totschlags angeklagte Sanser
C. mit seinem Verteidiger.
Foto: Erich Zwick
Saal 619 des Nürnberger Schwurgerichts konnten sich eines gewissen Mitgefühls mit dem bis zum 31. Oktober vergangenen Jahres 19 Jahre alten angeklagten Sanser C. nicht erwehren.
Wie konnte ein bis dorthin unbescholtener, beinahe noch jugendlicher türkischer Mitbürger zu so einer Kurzschlusshandlung fähig sein, die ihn nun schon ein Jahr U-Haft und jetzt noch einmal drei Jahre und acht Monate Freiheitsentzug einbrachte?
Die Vorgeschichte (
wir berichteten damals): In der Nacht zum 31. Oktober 2004 war es vor der Discothek "Rustica" zu einer lautstarken Auseinandersetzung zwischen zwei rivalisierenden Gruppen gekommen. Dabei bekam der Bruder des Angeklagten von einem nicht mehr zu ermittelnden Kontrahenten eine verpasst.
Der hinzugerufene Bruder wollte die Tätlichkeit sühnen und die "Familienehre" wieder herstellen. In der Kastengasse spürten die "Rächer" die gegnerische Gruppe auf, wobei Sanser C. gleich zur Sache kam. Aus dem Kofferraum des Verfolgerautos holte er einen 48 Zentimeter langen und zweieinhalb Kilo schweren Wagenheber und streckte damit einen wahllos aus der Gruppe Herausgegriffenen nieder. Selbst als dieser schon am Boden lag, schlug er noch mehrmals auf ihn ein und verletzte ihn lebensgefährlich. Das Opfer mußte sich einer mehrwöchigen Behandlung im Krankenhaus unterziehen, verlor seinen Arbeitsplatz und laboriert noch immer an den Spätfolgen der Attacke.
Von seinem Verteidiger ließ Sanser C. eine Erklärung verlesen, in der er sich ausdrücklich bei seinem Opfer für sein Blackout entschuldigte. Wie es zu dem Aussetzer hat kommen können, vermochte er sich selbst nicht zu erklären. Alkohol war jedenfalls nicht im Spiel, was eine Blutentnahme mit 0,00 Promille erhärtete.
Der Vertreter der Neumarkter Jugendgerichtshilfe stellte dem Angeklagten das beste Zeugnis aus, was seinen Lebensweg bis zu der verwerflichen Tat betraf. Er lebte in geordneten Verhältnissen im Elternhaus, besuchte nach dem Willibald-Gluck-Gymnasium die Fachoberschule und wollte nach Abschluss erst einmal Betriebswirtschaft und anschließend Architektur studieren.
Die Umsetzung dieser Träume hat er sich am 31. Oktober vergangenen Jahres durch eine unbedachte Handlung erst einmal selbst verbaut. Aber er kann - wie der Vertreter der Jugendgerichtshilfe einfließen ließ - auf seine Familie, seine Freunde und seine Bekannten sowie auf seine deutsche Freundin, die in diesem Jahr Abitur gemacht hat, weiter zählen.
Im Hinblick auf diese Zukunftsperspektiven - nach Verbüßung der Haftstrafe möchte Sanser C. die schulische und berufliche Laufbahn fortsetzen - fällte das Gericht unter Vorsitzendem Richter Ciriacy-Wantrup ein vergleichsweises mildes Urteil, auf das sich schon vorher Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidiger verständigt hatten: drei Jahre und acht Monate Freiheitsentzug.
Erich Zwick
11.10.05
Neumarkt: Mit Wagenheber zugeschlagen !