Beschwerde abgewiesen
NEUMARKT. Die Aufsichtsbehörde hat eine FLitZ-Beschwerde wegen des Verkaufs des Metzenauer-Geländes zurückgewiesen.
"Ein Gutachten bestätigte, dass der im Notariatsvertrag zugrunde gelegte Kaufpreis dem aktuellen Verkehrwert entspricht", heißt es vom Landratsamt zu einer Beschwerde von FLitZ-Stadtrat Hans Jürgen Madeisky. Bei der Freien Liste Zukunft glaubt man aber immer noch, daß das 8000 Quadratmeter große Grundstück "viel zu günstig" an einen Privatmann verkauft wurde, der dort ein Maybach-Museum, eine Gaststätte, Büroräume und Wohnräume einrichten wolle.
Die Mitglieder von FLitZ wollen nun darüber beraten, wie man "im Interesse der Bürger höheren Orts vorstellig" werden kann - entweder wegen "angenommener Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes" oder wegen "möglicher unerlaubter indirekter Subvention".
Die andere Hälfte des Grundstücks sei nämlich FLitZ zufolge für einen "mehrfach höheren Preis" an die Stadtwerke verkauft worden, so daß die Bürger gleich doppelt geschädigt seien.
"Leider" dürfe die Freie Liste Zukunft die "zweierlei Preise" aus rechtlichen Gründen nicht öffentlich nennen, um so die "gegebene Ungleichheit" mit Zahlen belegen zu können.
01.12.06
Neumarkt: Beschwerde abgewiesen