Förderung wieder möglich

NEUMARKT. Auch abgelehnte Vorhaben haben noch eine Chance: die Förderung von Solaranlagen und Biomasseheizungen wird 2007 fortgesetzt.

Das erfolgreiche Programm zur Förderung erneuerbarer Energien wird im neuen Jahr fortgeführt, teilte am Freitag das Neumarkter Landratsamt mit. Voraussichtlich Mitte Januar 2007 werden die neuen Förderrichtlinien in Kraft treten. Besonders erfreulich sei, dass Anträge auch für im Jahr 2006 abgelehnte Vorhaben gestellt werden können.

Antragsteller, deren Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurde, können spätestens bis zum 31. Juli 2007 einen erneuten Antrag auf Förderung stellen. Auch Antragsteller, die ohne den Ablehnungsbescheid des BAFA abzuwarten, bereits mit der Investition begonnen hatten, können einen neuen Antrag stellen.

Bei der erneuten Antragstellung muss die Investition abgeschlossen sein. Zusammen mit dem Antrag ist der vollständige Verwendungsnachweis vorzulegen. Ab dem 22. Januar stellt das BAFA auf seiner Homepage (Link siehe unten) dazu die neuen Formulare bereit. Für diese Anträge gibt es Zuschüsse nach den Förderrichtlinien vom 12. Juni 2006.

Für erstmals gestellte Anträge wird im Bereich der "Basisförderung" auf ein vereinfachtes, bürgerfreundliches und effizienteres Förderverfahren umgestellt. Für den Antragsteller entfällt die bisherige Verpflichtung, einen Förderantrag beim BAFA vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages zu stellen. Mit der Basisförderung werden Solarkollektoranlagen bis 40 Quadratmeter installierter Bruttokollektorfläche, automatisch beschickte Biomasseanlagen ab 8 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung und handbeschickte Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung gefördert.

Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Wegen der Verfahrensumstellung können Anträge erst ab dem 15. März 2007 gestellt werden.

Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss daher künftig nicht mehr gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch das BAFA beschieden wird.

Allen Antragstellern wird jedoch empfohlen, sich bei Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Nähere Informationen hierzu werden in Kürze auf der Homepage des BAFA erhältlich sein.

Zusammen mit dem Antrag sind Unterlagen zum Nachweis über die Betriebsbereitschaft der Anlage zu erbringen. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage gestellt sein. Für Antragsteller, die ihre Anlage im Zeitraum vom 16. Oktober 2006 bis 31. März 2007 betriebsbereit installiert haben, endet die Antragsfrist erst am 30. September 2007.

Folgende Anlagen können nach dem vereinfachten Verfahren der Basisförderung gefördert werden. Nähere Informationen zu den Förderprogrammen für Solaranlagen und Biomasseheizungen gibt es im Energiebüro des Landratsamts unter der Telefonnummer 09181/470-299, -209 oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Internet oder unter Telefon 06196/908-625.

Link zum Thema: www.bafa.de
12.01.07
Neumarkt: Förderung wieder möglich
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