Einheitliche Sperrzeit

NEUMARKT. Auch in Deining ist bei Vereinsfesten und Kirchweihveranstaltungen spätestens um 3 Uhr endgültig Schluß, hieß es im Gemeinderat.

Die beginnende Saison der Feste nahm Bürgermeister Alois Scherer zum Anlass, um auf Regelungen im Sinne der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hinzuweisen. Als Leiter des Ordnungsamtes habe jeder Bürgermeister die besondere Verpflichtung, bei der gaststättenrechtlichen Genehmigung von Veranstaltungen durch entsprechende Regelung präventiv dafür zu sorgen, dass es zu keiner Gefährdung durch übermäßigen Alkoholgenuss kommt. Vor allem gelte es, die Bestimmungen des Jugendschutzes konsequent umzusetzen.

In Deining werde dies bereits seit langem konsequent verfolgt. Ständiger Kontakt mit den Veranstaltern, Sicherheitsgespräche und strenge Auflagen, worin unter anderem der Einsatz eines Sicherheitsdienstes gefordert und dem Jugendschutz besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, sollen für einen reibungslosen Ablauf der Feste sorgen. Sogenannte Flatrate-Trinkenund ähnliche Angebote, die zum übermäßigen Alkoholgenuss verführen sollen, sind verboten, ebenso die Abgabe von Spirituosen in Flaschen.

Nach Freigabe der staatlichen Sperrzeitregelung bis auf die sogenannte Putzstunde von 5 bis 6 Uhr müssen die einzelnen Gemeinden für eine Regelung sorgen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Rechnung trägt. Die Gemeindechefs haben sich nun landkreisweit darauf geeinigt, den Beginn der Sperrzeit auf 3 Uhr festzusetzen. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass um 2 Uhr die Musikdarbietungen beendet sind, um 2.30 Uhr der Getränkeausschank eingestellt wird und ein Verweilen der verbliebenen Gäste spätestens 30 Minuten danach beendet wird.

Die Polizeiinspektion Neumarkt und das Jugendamt werden über alle vorübergehenden Gaststättenerlaubnisse informiert, so dass die Einhaltung der Auflagen auch kontrolliert werden kann. Je nach Schwere der festgestellten Verstöße muss mit Geldbußen im hohen vierstelligen Bereich und im Extremfall sogar mit Strafverfahren gerechnet werden, hieß es.

Bis drei Uhr feiern zu können, reiche aus, so Bürgermeister Scherer. Jede weitere Öffnung der Sperrzeit sei nicht verantwortbar; sie führe nur zu vermehrtem Alkoholkonsum mit unabwägbaren Gefahren und Risiken.
19.05.10
Neumarkt: Einheitliche Sperrzeit
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