"Unterschiedliche Meinungen"

NEUMARKT. Man werde sich auch in Neumarkt mit sogenannten "Radfahrstreifen" und "Schutzstreifen" auseinandersetzen, erklärte Verkehrsreferent Jakob Bierschneider.

Nachdem verschiedene Verkehrsverbände in der Vergangenheit völlig unterschiedliche Meinungen geäußert hätten und zudem seit Monatsbeginn neue Verkehrsvorschriften in Kraft getreten sind, ist es nach Meinung von Bierschneider zu "Irritationen und Verunsicherungen in der Bevölkerung" gekommen.

Wir veröffentlichen nachfolgend fast ungekürzt eine Stellungnahme des verkehrsreferenten:

Unabhängig von Verbandsmeinungen und Ideologien haben sich die Verwaltung und der Stadtrat an gesetzliche Vorgaben und die dazu vom Verkehrsministerium erlassenen Verwaltungsvorschriften zu halten. Es geht schließlich auch um Fürsorgepflicht und evtl. Schadenersatz bei Unfällen.

Grundsätzlich besteht die Pflicht, Fußgänger und Radfahrer im Verkehr besonders zu schützen. Für Radfahrer gibt es dafür drei rechtlich zulässige Möglichkeiten:
  • Separate Radwege, die eigens für Radfahrer angelegt werden und außerhalb der Fahrbahn verlaufen
  • Dem Radweg gleichgestellte Radfahrstreifen, angelegt mit einer durchgehenden weißen Linie auf der Fahrbahn, welche nicht überfahren werden darf und
  • Schutzstreifen, welche mit einer unterbrochenen weißen Linie auf der Fahrbahn angebracht sind und bei Bedarf, unter Ausschluss einer Gefährdung von Radfahrern, überfahren werden dürfen
Für die Mehrheit aus Reihen der Verkehrsteilnehmer, der Politik und der Verwaltung ist ein separater Radweg für Radfahrer auch weiterhin eine sichere Variante und damit priorisiert in Erwägung zu ziehen.

Mögliche Konfliktsituationen zwischen Radfahrern und Autofahrer sind bei keiner der Varianten gänzlich auszuschließen.

Wir werden uns in Neumarkt auch mit den Angeboten von Radfahrstreifen und Schutzstreifen auseinandersetzen. Wo wenig oder kein ausreichender Platz vorhanden ist, sind Radfahrstreifen ( durchgehende Linie) und Schutzstreifen ( unterbrochene Linie) eine gesetzlich zulässige und brauchbare Alternative. Hier sind Einzelfallentscheidungen immer ins Auge zu fassen.

Die Radfahrer müssen sich darauf verlassen können, dass nach rechtlichen Vorgaben und örtlichen Gegebenheiten und nicht nach ideologischen Gesichtspunkten entschieden wird.

Bei jeder Entscheidung steht die Sicherheit der Radfahrer, vor allem der Kinder und der älteren Personen, im Vordergrund.
16.04.13
Neumarkt: "Unterschiedliche Meinungen"
Telefon Redaktion


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