Was ist erlaubt ?


Diese vom Hauptzollamt sichergestellte Gegenstände unterliegen alle den Artenschutzbestimmungen

NEUMARKT. Für viele beginnt bald die schönste Zeit des Jahres: das auch für Neumarkt zuständige Hauptzollamt Regensburg gibt Tipps zur Urlaubszeit.

Denn längst nicht alles, was in den Urlaubsländern den Touristen angeboten wird, dürfen sie auch tatsächlich mit in die Heimat bringen.

Die Leiterin des Hauptzollamts Regensburg, Regierungsdirektorin Margit Brandl rät allen Urlaubern: „Bereits vor Reiseantritt sollte man sich über die wichtigsten Bestimmungen informieren, sodass der Urlaub erholsam und ohne Ärger mit dem Zoll zu Ende gehen kann.


Aus Nicht EU-Ländern dürfen zum Beispiel Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro bei der Einreise per Bahn oder Pkw abgabenfrei eingeführt werden. Bei der Einreise mit Flugzeug oder Schiff sind es 430 Euro.

Bei Reisenden unter 15 Jahren darf der Warenwert insgesamt 175 Euro nicht überschreiten. Die Wert- und Mengengrenzen gelten auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln.

Zusätzlich ist noch zu beachten, dass mitgeführte Barmittel ab einem Betrag von 10.000 Euro bei der Einreise in die Europäische Union oder Ausreise aus der EU eigenständig und ohne Aufforderung schriftlich beim Zoll angemeldet werden müssen. Innerhalb der EU muss beim Grenzübertritt mitgeführtes Bargeld ab 10.000 Euro oder mehr nur nach Aufforderung mündlich angezeigt werden.

Neben den relativ leicht zu beachtenden Beschränkungen für Tabakwaren oder Alkohol sollte vor allem darauf geachtet werden, keine Erzeugnisse aus geschützten Tieren und Pflanzen zu erwerben. Welche Arten geschützt sind und welche Behörden im jeweiligen Land zuständig sind, kann über das Internet abgefragt werden.

„Besonders während der Urlaubszeit stellt der Zoll im Bereich Artenschutz einen sprunghaften Anstieg der Aufgriffszahlen fest“, so Margit Brandl weiter.

Vorsicht walten lassen heißt es auch bei Uhren, Schmuck, Bekleidung, Lederwaren und vielen anderen Artikeln namhafter Hersteller. Diese werden in den Urlaubsländern häufig zu äußerst günstigen Preisen angeboten. Vermeintliche Schnäppchen können sich aber schnell als qualitativ minderwertige Fälschungen entpuppen. So enthalten nachgemachte Textilien nicht selten giftige und gesundheitsschädliche Farbstoffe.
29.07.15
Neumarkt: Was ist erlaubt ?
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