NEUMARKT. Der "Runde Tisch gegen Häusliche Gewalt" im Landkreis informierte sich über das Thema drohende Obdachlosigkeit bei Frauen und ihren Kindern.
Der Referent Willi Kronberger von der Koordinationsstelle Wohnungslosenhilfe Nordbayern hatte aufschlussreiche Statistiken und Zahlen im Gepäck, um die "Wohnungslosigkeit bei Frauen" zu verdeutlichen.
Bei einer Stichtagserhebung 2014 wurden 12035 wohnungslose Personen in Bayern erfasst. Bei dieser Zählung ergab sich ein mit 15,3 Prozent ein relativ hoher Anteil wohnungsloser Frauen. Etwa acht davon sind Frauen mit Kindern. Bei der Altersverteilung gibt es einen hohen Anteil der unter 18jährigen Frauen. Das heißt, dass sich relativ viele Kinder in Obdachlosigkeit befänden.
Ordnungsrechtlich sei eine Obdachlose/r zuerst von den Kommunen unterzubringen. Die Gemeinde, in der die Obdachlosigkeit auftritt, sei rechtlich dafür zuständig.
Als Mitglied des Wohnungsausschusses verweist Gertrud Heßlinger auf die lange Verweildauer in den Unterkünften. Leider würden diese Menschen in der Regel auf dem ersten Wohnungsmarkt nicht Fuß fassen können. Der Ausbau von Obdachlosenunterkünften müsse deshalb dezentral gestaltet werden, damit soziale Brennpunkte vermieden würden.
Bei Fällen von Häuslicher Gewalt empfiehlt der Runde Tisch den von Gewalt betroffenen Frauen, die Polizei zu rufen. Sie habe die Möglichkeit einen befristeten Platzverweis auszusprechen und der Täter müsse die Wohnung verlassen. In den Folgetagen könne die betroffene Frau beim Amtsgericht eine Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen. Damit könne sie mit ihren Kindern in der Wohnung bleiben.
Trotzdem könnten auch Frauenhäuser weiterhelfen. Eine Freiplatzbehörde zeige den Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser, wo der nächste frei Platz sei.