neumarktonline Dokumentation

Verwarnungsgeldkatalog

„Sichere und Saubere Stadt Neumarkt i.d.OPf.“

Vermeidbare Verunreinigung öffentlicher Straßen Euro
Wegwerfen von Abfällen unbedeutender Art, wie z.B. Zigarettenschachteln oder -kippen, Pappbecher oder -teller, Lebensmittelreste, Papiertaschentücher, Kaugummis, Blechdosen, Aschenbecherinhalte, Plastik- oder Glasflaschen u.ä. 10,00
Verrichten der Notdurft auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen 35,00
Ausspucken auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen 10,00
Ausschütten von verunreinigenden Flüssigkeiten, wie z.B. Putzwasser oder -mittel, Farbreste u.ä. 20,00
Reinigen von Fahrzeugen, Geräten und Maschinen 30,00
Füttern von Tieren,insbesondere von Tauben und wildlebenden Katzen 25,00
Verunreinigen von Gehwegen durchTiere,insbesondere Liegenlassen von Hundekot 35,00
Abladen oder Lagern von Schutt, Verpackungen, Schrott, Gerümpel o. dgl. 35,00
Bereitstellung von Abfallsäcken oder Sperrgut auf öffentlichen Verkehrsflächen früher als am Abend vor dem Abfuhrtermin 20,00
Stehenlassen von Sperr- oder Sammlungsgut, wenn die Abfuhr unterblieben ist 25,00
Abstellen von Glas, Dosen, Papier, Pappe oder Sperrmüll neben dafür vorgesehene Wertstoff- oder Abfallsammelbehälter, wenn sich diese auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden 20,00
Einleiten von Eis, Schnee, Schlamm, Schutt u. dgl. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte oder offene Abzugsgräben 25,00
Allgemeine Reinigungspflicht
Nichterfüllen der allgemeinen Reinigungspflicht 15,00
Sicherung der Gehbahnen im Winter
Nichterfüllen der Räum- und Streupflicht 15,00 - 30,00
Unzulässiges Verwenden auftauender oder ätzender Mittel 20,00
Verordnung über öffentliche Anschläge
Anbringen von Plakaten und Zetteln außerhalb der zugelassenen Plakatsäulen oder Plakattafelnz.B. durch Bekleben von Hauswänden, Zäunen, Masten, Verteilerschränken u.ä. 30,00
Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsraum
Aufstellen von Plakatständern oder -tafeln sowie Anbringen von Flyern an parkenden Fahrzeugen ohne Sondernutzungserlaubnis 30,00
Lagern oder Nächtigen auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen 20,00
Betteln in jeglicher Form 20,00
Niederlassen zum Alkoholgenuss außerhalb erlaubter Freisitze 20,00
Unbefugter Aufenthalt in städtischen Parkhäusern und den damit verbundenen öffentlichen Anlagen 15,00
Nicht ordnungsgemäßes Freihalten des Zugangs zum öffentlichen Straßenverkehr und der Versorgung der Bevölkerung dienender Einrichtungen sowie der Straßenabläufe und Kanalschächte 15,00
Hundeanleinverordnung
Nichtanleinen eines Kampfhundes oder eines großen Hundes 35,00
Verwenden einer nicht reißfesten oder einer überlangen Leine 15,00
Festverordnung
Nichteinhalten festgesetzter Betriebs- und Sperrzeiten 35,00
Unberechtigtes Aufenthalten auf dem Festplatz außerhalb der Betriebszeit oder entgegen einer Hausverbots-Anordnung 15,00 - 35,00
Unberechtigtes Aufenthalten auf dem Festplatz mit einem Fahrzeug 25,00
Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit 30,00
Gefährden oder Schädigen anderer Besucher 35,00
Mitführen von Gassprühdosen oder Gegenständen, die als Waffen verwendet werden können 35,00
Beschriften, Bemalen oder Bekleben baulicher Anlagen, Einrichtungen oder Wege 30,00
Mitführen von Kampfhunden oder nicht angeleinter Hunde auf dem Festgelände 35,00
Verrichten der Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen 35,00
Mitführen von Bierkrügen, Gläsern oder sonstigen Schankgefäßen außerhalb des ausgewiesenen Bewirtungsbereichs 25,00
Mitbringen von alkoholischen Getränken in den Festplatzbereich 25,00
Unberechtigtes Aufenthalten hinter den Festplatzbetrieben oder im Bereich der Wohnwagen 10,00
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen
Gefährden, Schädigen, Behindern oder Belästigen anderer Benutzer 10,00 - 35,00
Beschädigen, Verunreinigen oder Verändern der Anlagen 10,00 - 35,00
Zuwiderhandeln gegen Verbote
Fahren, Parken, Radfahren oder Reiten außerhalb zugelassener Flächen 25,00
Abstellen und Waschen von Fahrzeugen 25,00 - 35,00
Betreten oder Befahren von Anpflanzungen 25,00
Wegwerfen von Papier und anderen Abfällen 25,00 - 35,00
Unzulässiges Herumlaufenlassen von Tieren 25,00
Mitbringen von Tieren auf Kinderspielplätzen 35,00
Mitbringen von Tieren in den West- oder Zentralbereich des ehemaligenLandesgartenschaugeländes 30,00
Pflücken von Blumen oder Beschädigen von Pflanzen, Sträuchern oder Bäume 25,00
Aufstellen von Zelten und Wohnwagen 35,00
Nächtigen in der Anlage 25,00
Entfernen, Beschädigen, Beschmutzen oder zweckwidriges Verwenden von Einrichtungen der Anlage 25,00 - 35,00
Stören der Ruhe in der Anlage,insbesondere durch Verwendung von Tonübertragungs- oder -wiedergabegeräten 25,00
Aufhalten in der Anlage in einem Rausch oder ähnlichen Zustand 20,00
Hineinbringen alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in die Anlage 25,00
Benutzen einer Kinderspielanlage außerhalb der zugelassenen Öffnungszeiten 20,00 -30,00


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ISSN 1614-2853
21. Jahrgang