Regelungen gelockert


Das Neumarkter Klinikum lockert ab Mittwoch die Besuchs-Regelungen

NEUMARKT. Das Neumarkter Klinikum lockert ab Mittwoch die Einschränkungen. Patienten können dann auch von verschiedenen Bekannten besucht werden.

Bisher war nur der Besuch von einer einzigen Person möglich, die vom Patienten zu Beginn des Krankenhaus-Aufenthalt festgelegt wurde. Dies konnte bislang während des gesamten Aufenthals nicht mehr geändert werden. Ab Mittwoch ist auch der Besuch von verschiedenen Angehörigen oder Bekannten - aber immer nur einer pro Tag - erlaubt.

neumarktonline hatte erst am Montag darüber berichtet, daß in wenigen Tagen eine Lockerung der Besuchseinschränkungen erwartet wird.


In einer Mitteilung des Klinikums hieß es am Dienstag, man bitte um Verständnis für die immer noch restriktiven Regelungen: „Sie dienen dem Schutz der Patienten und Mitarbeiter, aber auch der Besucher selbst und letztlich der Öffentlichkeit“, hieß es.

Wir veröffentlichen die ab Mittwoch gültigen Besuchs-Regelungen im Wortlaut:
  1. Die Besuchserleichterungen gelten ab 01.07.2020.
  2. Jedem Patienten ist der Besuch von EINER Person am Tag erlaubt. Diese Personen können aber nun von Tag zu Tag wechseln.
  3. Ein Besuch ist zwischen 13 und 17 Uhr möglich. Es gilt keine zeitliche Begrenzung innerhalb dieses Zeitkorridors für die Dauer des Besuchs mehr. Dennoch wird daran appelliert, die Besuchszeit kurz zu halten. Aber es gilt: Nur eine Person pro Tag. Die Klinikleitung bittet darum, sich im Vorfeld mit den übrigen Angehörigen abzustimmen.
  4. Der Zugang zum Gebäude ist ausschließlich über den Haupteingang an der Nürnberger Straße möglich. Es ist von längeren Wartezeiten auszugehen. Beim Warten ist der nötige Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Eine eigene, geeignete Mund-Nasen-Bedeckung ist mitzubringen. Ohne diese ist der Zutritt nicht gestattet.
  5. Die Registrierung mit Kontaktdaten, Datum und Uhrzeit des Besuchs und die Abfrage bezüglich Symptomen bei Betreten des Klinikums ist zwingend erforderlich.
    Hierzu muss ein Formular (download hier) am Infopoint an der Information abgegeben werden. Der Personalausweis ist für einen Identitätsabgleich bereitzuhalten. Die Besuchsdaten werden 30 Tage lang gespeichert, um den Gesundheitsbehörden bei einem Neu-Infektionsfall eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Der Besucher wird gebeten, hierfür einen eigenen Stift mitzubringen.
  6. Während des gesamten Besuchs muss der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu ALLEN Patienten, Besuchern und Personal zu jeder Zeit eingehalten werden.
  7. Auf der Station angekommen ist umgehend das Zimmer des zu besuchenden Patienten aufzusuchen. Der Besuch kann nach Rücksprache mit den Pflegekräften auch außerhalb des Patientenzimmers stattfinden. Ein Aufenthalt außerhalb des Klinikums ist leider weiterhin nicht gestattet.
  8. Ein Verzehr von Speisen während der Besuchszeit ist nicht erlaubt, Geschenke dürfen jedoch mitgebracht werden.
  9. Nach dem Besuch ist das Klinikum auf direktem Weg über den Haupteingang zu verlassen, eine Abmeldung ist zukünftig nicht mehr notwendig. Ein weiterer Patientenbesuch ist nur über eine erneute Anmeldung an der Information zulässig.
  10. Weiterhin NICHT besucht werden dürfen Patienten mit bestätigter Covid-19 Infektion sowie Verdachtsfälle. Ein Besuch von anderen isolationspflichtigen Patienten ist nur nach Rücksprache mit der Station möglich. Sonderregelungen gelten für Patienten in palliativer Situation, auf der Intensivstation, auf der Kinderstation und im Kreißsaal bzw. der Wochenstation. Auch hier ist vorab Rücksprache mit der Station zu halten.
  11. Es kann in einzelnen Fällen vorkommen, dass ein Besuch aufgrund von Untersuchungen oder anderen Gründen abgesagt werden muss oder generell nicht möglich ist.
  12. Die Klinikleitung bittet darum, einen Besuch nur in dringenden Fällen vorzunehmen und bei kurzen Aufenthalten bis zu drei Tagen generell auf einen Besuch der Angehörigen zu verzichten. Insbesondere bei kurzen Krankenhausaufenthalten und einem komplikationslosen Genesungsverlauf kann es angesichts der mit der Corona-Pandemie verbundenen Infektionsrisiken angezeigt sein, keinen persönlichen Besuch vorzunehmen und sich mit Hilfe moderner Telekommunikationsmedien auf anderen Wegen mit den Angehörigen auszutauschen.
  13. Personen ab 60 Jahren, mit Grunderkrankungen oder mit Schwächung des Immunsystems raten wir zum Eigenschutz grundsätzlich vom Krankenbesuch ab.
  14. Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten. Sollten einzelne Besucher gegen diese Regelungen verstoßen, wird das Klinikum von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Verstöße entsprechend sanktionieren.
30.06.20
Neumarkt: Regelungen gelockert
Telefon Redaktion


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