Deining

90. Geburtstag gefeiert


Viele Gratulanten kamen zu Willibald Scherer
NEUMARKT. Willibald Scherer aus Rothenfels in der Gemeinde Deining feierte bei bester Gesundheit seinen 90. Geburtstag.

Zum Ehrentag gratulierten ihm nicht nur seine fünf Kinder samt Partner und sieben Enkel, sondern auch Pfarrer Wolfgang Jäger, Kaplan Martin Becker, eine Abordnung der Feuerwehr Oberbuchfeld mit Kommandant Richard Bayer und Gemeinderatsmitglied Werner Fersch.

Der Jubilar, Vater von Deinings Bürgermeister Alois Scherer, erblickte als jüngstes von zwölf Kindern in Leutenbach das Licht der Welt. Nach der Schulzeit arbeitete er in der elterlichen Landwirtschaft mit. Im März 1951 heiratete er seine Frau Franziska, geborene Sillner aus Rothenfels. Gemeinsam bewirtschafteten die beiden eine kleine Landwirtschaft in Rothenfels.

Von 1966 bis 1976 übte der Jubilar in der früheren Gemeinde Oberbuchfeld das Ehrenamt des Gemeindedieners aus.
25.05.10

Geld für schnelles Netz

NEUMARKT. Deining bekommt zur Finanzierung der Investitionen für die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur 100.000 Euro Zuschuß.

Nach einer entsprechenden Ermächtigung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums hat die Regierung der Oberpfalz der Gemeinde den Betrag als Projektförderung bewilligt.

Die Gesamtfinanzierung beläuft sich auf 155.806,83 Euro, heißt es in einer Mitteilung der Regierung.
21.05.10

Einheitliche Sperrzeit

NEUMARKT. Auch in Deining ist bei Vereinsfesten und Kirchweihveranstaltungen spätestens um 3 Uhr endgültig Schluß, hieß es im Gemeinderat.

Die beginnende Saison der Feste nahm Bürgermeister Alois Scherer zum Anlass, um auf Regelungen im Sinne der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hinzuweisen. Als Leiter des Ordnungsamtes habe jeder Bürgermeister die besondere Verpflichtung, bei der gaststättenrechtlichen Genehmigung von Veranstaltungen durch entsprechende Regelung präventiv dafür zu sorgen, dass es zu keiner Gefährdung durch übermäßigen Alkoholgenuss kommt. Vor allem gelte es, die Bestimmungen des Jugendschutzes konsequent umzusetzen.

In Deining werde dies bereits seit langem konsequent verfolgt. Ständiger Kontakt mit den Veranstaltern, Sicherheitsgespräche und strenge Auflagen, worin unter anderem der Einsatz eines Sicherheitsdienstes gefordert und dem Jugendschutz besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, sollen für einen reibungslosen Ablauf der Feste sorgen. Sogenannte Flatrate-Trinkenund ähnliche Angebote, die zum übermäßigen Alkoholgenuss verführen sollen, sind verboten, ebenso die Abgabe von Spirituosen in Flaschen.

Nach Freigabe der staatlichen Sperrzeitregelung bis auf die sogenannte Putzstunde von 5 bis 6 Uhr müssen die einzelnen Gemeinden für eine Regelung sorgen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Rechnung trägt. Die Gemeindechefs haben sich nun landkreisweit darauf geeinigt, den Beginn der Sperrzeit auf 3 Uhr festzusetzen. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass um 2 Uhr die Musikdarbietungen beendet sind, um 2.30 Uhr der Getränkeausschank eingestellt wird und ein Verweilen der verbliebenen Gäste spätestens 30 Minuten danach beendet wird.

Die Polizeiinspektion Neumarkt und das Jugendamt werden über alle vorübergehenden Gaststättenerlaubnisse informiert, so dass die Einhaltung der Auflagen auch kontrolliert werden kann. Je nach Schwere der festgestellten Verstöße muss mit Geldbußen im hohen vierstelligen Bereich und im Extremfall sogar mit Strafverfahren gerechnet werden, hieß es.

Bis drei Uhr feiern zu können, reiche aus, so Bürgermeister Scherer. Jede weitere Öffnung der Sperrzeit sei nicht verantwortbar; sie führe nur zu vermehrtem Alkoholkonsum mit unabwägbaren Gefahren und Risiken.
19.05.10

Grabgebühren erhöht

NEUMARKT. Die Grabgebühren und die Gebühren für die Aussegnungshalle im Friedhof in Deining wurden vom Gemeinderat angehoben.

Nach Erweiterung des Friedhofs und dem Bau der neuen Aussegnungshalle befasste man sich nun mit der Anpassung der Gebühren. Die Grabgebühren für ein Einzelgrab wurden von 22 Euro pro Jahr auf 27,50 Euro und die Gebühren für ein Familiengrab von 44 auf 55 Euro angehoben. Die Gebühren müssen wie bisher für die gesamte Ruhensfrist von 20 Jahren im Voraus entrichtet werden, so dass sich bei einem Einzelgrab 550 Euro und bei einem Familiengrab 1100 Euro ergeben. Für die Urnen-Erdgräber gelten die gleichen Sätze. Für bisher bereits bezahlte Ruhensfristen gilt die Anpassung nicht.

Bei der Anpassung orientierte sich der Gemeinderat am Durchschnitt der Gebühren der größeren gemeindlichen Friedhöfe im Landkreis. Kostendeckung sei nicht möglich, jedoch würden zumindest die Kosten der Erweiterung und des laufenden Betriebs gedeckt.

Die Leichenhausgebühren betrugen bisher 51 Euro je Inanspruchnahme. Die Gebühren für die Aussegnungshalle wurden nun auf 90 Euro erhöht. Die Gebühr für die Reinigung der Aussegnungshalle wurde von 15 auf 30 Euro je Inanspruchnahme verdoppelt. Bei einer Beisetzung in einem Familiengrab ergeben sich so Gebühren von insgesamt 1.220 Euro.
19.05.10


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23. Jahrgang